Rechnung Grundbucheintrag nicht an alle Käufer?

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P

paul_ber

Hallo zusammen,

wir haben heute die Rechnung vom Amtsgericht für die Eintragung der Eigentumauflassungsvormerkung im Grundbuch erhalten. Diese ist aber nicht an beide Käufer gerichtet, sondern nur an einen der beurkundeten Käufer.

Der Geschäftswert ist aber über den gesamten Kaufpreis und die Rechnung wird auch ansonsten nicht geteilt.

Ist das üblich? Egal? Oder kann ich davon ausgehen, dass die Übersetzung des Kaufvertrages in das Grundbuch nicht geklappt hat?

VG
Paul
 
A

Alex85

Was wurde gekauft? Inwiefern ist 70/30 im Vertrag und Grundbuch berücksichtigt?

Ich würde mal raten, ihr habt gemeinsam einen Kauf getätigt und haftet gesamtschuldnerisch für die anfallenden Gebühren und eure 70/30 Geschichte ist im Außenverhältnis schlicht irrelevant
 
P

paul_ber

Ja. Das stimmt so. Ich wundere mich nur, dass wir nicht zwei getrennte Bescheide erhalten (wie auch für die Grunderwerbsteuer). Was im Grundbuch wirklich steht weiß ich (noch) nicht, im Kaufvertrag ist die Trennung aber klar geregelt.
 
W

wewerad

Die Rechnung richtet sich an einen der Käufer. Jedoch muss irgendwo im Text stehen, dass der andere Käufer für die Kosten mithaftet.

Das ist in der Tat anders als bei der grunderwerbsteuer.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2025
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