Frage zu Lageplan - 3m Abstand Pflicht?

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Henrik0817123

Hallo,

habe eine Frage zum angehängten Lageplan. Leider hat der Makler stand jetzt keine weitere Dokumente und ich würde gerne wissen, was für ein Haus man da bauen kann. Laut Beschreibungstext sind ca. 9x9m möglich - das würde in dem gekennzeichneten Baufenster ja nur dann gehen, wenn direkt an das Nachbargrundstück angebaut werden darf. Gibt es solche Ausnahmen bei Eckgrundstücken oder können dir irgendwie festgelegt sein oder MUSS immer und ohne Ausnahme 3m Platz sein, so dass hier die Hausbreite unten auch nur max. 6m oder so sein könnte?

Das Gebiet ist insgesamt ein Block aus 10 gleichen Häusern, alle ähnlich in Größe und alle haben auch zwischen Haus und Grundstücksgrenze den ca. 3m Abstand...

Danke vorab!

Lageplan wird durch Moderation gelöscht, da dick und fett auf diesem vermerkt ist, dass eine Veröffentlichung nach dem Urheberrecht untersagt ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
tomtom79

tomtom79

Du must innerhalb diesem blauen Fenster bauen. Wir haben unsere Garage mit einer Ausnahme Genehmigung trotzdem außerhalb des baufenster gebaut.
Den Abstand zum Nachbar darf nur die Garage in diesem Fenster überschreiten.

Welchen Abstand zu deinem Nachbar einhalten must steht in dem Bebauungsplan.
 
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ypg

Henrik,

Der Lageplan wurde gelöscht, da dick und fett auf diesem vermerkt ist, dass eine Veröffentlichung nach dem Urheberrecht untersagt ist.
Ich verstehe nicht, wie man so dreist sein kann und sich sogar vorsätzlich strafbar macht.
 
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Henrik0817123

Es war nicht der gesamte Plan, daher ist es eher rechtlich fraglich warum hier etwas ohne mein Einverständnis gelöscht wird - hab zufällig vorher einen Anwalt gefragt... Sehr merkwürdig hier...
 
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Legurit

Hier wird gelöscht, da der Forenbetreiber haftet und dazu hat er schlicht keine Lust (wieso sollte er auch) - ob nachgewiesen strafbar hin oder her; im Zweifel weg damit.
 
Y

ypg

Es war nicht der gesamte Plan, daher ist es eher rechtlich fraglich warum hier etwas ohne mein Einverständnis gelöscht wird - hab zufällig vorher einen Anwalt gefragt... Sehr merkwürdig hier...
Das einzige, was fraglich und merkwürdig ist, ist Deine Antwort.
Ein Anwalt sollte es besser wissen (zB dass man den Urheber fragen muss, wie es auch dort in dem Plan steht) und das Einverständnis, hier etwas zu posten, bekommst Du durch den Seitenbetreiber und durch die Bestätigung von Dir bei der Anmeldung, Dich an die AGB zu halten.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum - wer es benutzt, sollte wissen, was er tut und dafür einstehen, wenn er mal "die falsche Taste gedrückt hat".
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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