mein Vater hat wirklich jede Rechnung innerhalb von Minuten bezahlt - und möchte auch mit dem Dachdecker eine Einigung erreichen, jedoch ist dies doch nicht meines Vaters Verschulden, da doch die Planerin die ganzen Termine mit den Handwerkern gemacht hat. Warum muss er jetzt dafür 12.000 Euro für ein Gerüst bezahlen, welches nicht genutzt wurde - auch nicht vom aufbauenden Dachdecker?!
ehrlich gesagt bin ich mir sicher, dass wir uns hier sogar im Bereich des Schadenersatzes befinden - so dass es mir schwer fällt ihr jetzt noch weiteres zu bezahlen, zumal auch noch keine Kostenfestellung passiert ist/ und sie einfach behauptet „ sei halt ein bisschen teuer? Aber schön geworden“ [...] Was wäre denn, wenn sie gar keine Architektin ist- sondern nur „Fachplanerin“ darf man dann einen solchen Vertrag über alle Leistungsphasen schließen- nach hoai inklusive anlagen?
Darf das jeder?
Architekt(in) bzw. Bauingenieur(in) darf sich nur nennen, wer nachweislich das entsprechende Studium abgeschlossen hat, darf sich ohne dies auch nicht in diesem Fach freiberuflich selbständig machen, und wird auch Zwangsmitglied in der betreffenden Kammer (seines Wohnsitzbundeslandes). Diese berufsständische Vereinigung ist kein offener Jedermannverein, Mitglied können (= müssen wie dürfen) nur Inhaber(innen) der betreffenden Berufszulassungen sein. Architekten nennen auf jedem Vertrag und jeder Rechnung auch ihre Kammermitgliedsnummer, ebenso auf jedem Bauantrag oder Bescheinigung gegenüber Fördermittelgebern. Niemand kann sich einfach "Architektin" nennen, wenn es mit dem Nagelstudio nicht geklappt hat. Die HOAI nach dem Motto zu benutzen "prima, dann brauche ich mir nicht selber AGB und eine Preisliste auszudenken" wäre möglich aber nutzlos, wenn einem die Berechtigung zur Ausübung des Architekten- oder Ingenieursberufes fehlt. "Wilderei" als Architekt(in) wäre ordnungswidrig und würde m.E. auch einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag ungültig machen (das böse Wort nannte ich ja bereits).
Wenn die Architektin bevollmächtigt war den Dachdecker zu beauftragen und der Dachdecker auch über seinen eigenen Bedarf hinaus das Gerüst gestellt hat, ist ihm das auch vertragsgemäß zu entgelten. Wenn der Vater das zeitliche Ausufern der Gerüstüberlassung nicht zu verantworten und die Architektin hier treuwidrig gehandelt und ihn geschädigt hat, darf das der Dachdecker nicht ausbaden müssen. Wenn Deine Schilderungen - wehe dem, der seinem Anwalt einen Bären aufbände - vollumfänglich der Wahrheit entsprechen, dann scheint mir der Schadenersatz hier mindestens das restliche Honorar deutlich zu überwiegen. Jetzt ist Mittwoch und Mittagspause, da sind die Anwälte auf dem Golfplatz. Also rufe direkt morgen dort an. Ich bin jetzt auch gleich hier weg.