Oberkante Fertigfußboden höher als erlaubte 0,30 - Probleme?

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H

haus_bau2025

Danke für den Hinweis, @GregorBerger. Aber das stellt natürlich alles auf die Antizipation des "worst cases" ab, nämlich für den Fall, dass uns jemand wegen der 6cm zu viel an den Kragen will, ob Nachbar, Bauamt oder Kommune? Gibt es denn hier sowas wie eine "Grauzone", die noch im Toleranzbereich liegt? Wir kommen ja jetzt nicht 20cm + über die vorgegebenen 0,3m. Und doofe Frage, aber meint "0,3" = "0,30" oder lässt darunter auch noch "0,34" subsumieren?
 
G

GregorBerger

Das dürfte der Architekt am besten einschätzen können. Ist er von "vor Ort" und kennt die Herrschaften vom Bauamt? Dann würde ich seinem Urteil vertrauen. Wenn ihr mit ihm einen Werkvertrag (und keinen Dienstleistungsvertrag) abgeschlossen habt, dann schuldet er euch sogar einen genehmigungsfähigen Entwurf ... und zwar auch dann, wenn die Baugenehmigung anschließend widerrufen würde. Ist aber extrem selten.
 
H

haus_bau2025

Der Architekt ist vom GU beauftragt und nicht direkt von vor Ort, aber zumindest aus der gleichen Region und hat regelmäßig mit dem zuständigen Bauamt zu tun. Könnte das Bauamt die Genehmigung eigentlich auch wieder entziehen, wenn die feststellen, dass die was übersehen haben oder ist der - einmal ausgegeben - jetzt rechtskräftig und gut ist?
 
11ant

11ant

So bauen, wie es in der Baugenehmigung steht.
Warum willst du von einer Baugenehmigung abweichen? Dann muss dein Architekt bitte sie Abweichung beim Bauamt beantragen. Sonst hast du später das Problem, dass das Bauamt sagt „Du hast nicht wie genehmigt gebaut!!!“.
So isses.
Was "sticht" denn in der Regel was - Baugenehmigung > Bebauungsplan oder umgekehrt?
Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt, der prinzipiell auch bei fehlerhaftem Zustandekommen gültig bleibt.

Baut genau so, wie es in der Genehmigung (die hoffentlich von eindeutigen Angaben ü. NN. spricht) steht. Die wird nach einem evtl. Bemerken des Fehlers des Architekten auch nicht widerrufen oder das Bauwerk gar abgerissen werden, wen die OFFFB EG um sechs cm (!) abweicht. Die Bezugshöhe ist ohnehin hauptsächlich als solche zu lesen. D.h. in welcher Höhe Euer tatsächlicher Fußboden seine Oberkante hat, juckt hier niemanden. Wenn Eure Trauf- und Firsthöhe aus der Perspektive sämtlicher möglicher Lesarten im Rahmen bleiben, sehe ich hier kein Problem.
Unser GU sagte bei dem Termin letzte Woche, "niedriger als genehmigt geht immer".
Die Gesetze der Physik stehen ganz gewiß über der Meinung des GU. Wasser fließt nie bergauf. Wenn Euch die Fertighöhen von Ist-Straße und Falschgelesen-Architektenplanung entwässerungstechnisch in keine Bredouille bringen, dann ist alles in Ordnung.
 
H

haus_bau2025

Danke @11ant für Deine Einschätzung. Die Fertigfußbodenhöhe ist mit einer exakten üNN angegeben. Gemessen wurde das ganze von einem GPS-vermasten Kanaldecken aus. Also das sollte alles passen. Allerdings würden wir dann eben die besagten 6cm über den erlaubten "0,3" (wenn 0,3 = 0,30 bedeutet und nicht 0,34 oder...). Tatsächlich wären wir dann von der fertiggestellten Straße und dem dortigen Bezugspunkt eben ein Stück höher...

Baut genau so, wie es in der Genehmigung (die hoffentlich von eindeutigen Angaben ü. NN. spricht) steht
Das würden wir mit der jetzigen Planung und den Angaben an den GU für die Tiefbauer tun.

Die Gesetze der Physik stehen ganz gewiß über der Meinung des GU. Wasser fließt nie bergauf. Wenn Euch die Fertighöhen von Ist-Straße und Falschgelesen-Architektenplanung entwässerungstechnisch in keine Bredouille bringen, dann ist alles in Ordnung.
Entwässerungstechnisch würde uns die Baugenehmigung so eher zugute kommen.
 
wiltshire

wiltshire

Die Frage ist, was machen wir denn nun und was gilt hier? Die maximal erlaubte Höhe laut Bebauungsplan oder die falsche vom Bauamt bestätigte Höhe? Was würdet ihr in unserem Fall machen? Und fällt das überhaupt auf respektive was kann uns im schlimmsten Fall passieren?
Die vom Bauamt genehmigte Höhe gilt. Diese Höhe ist nicht falsch, sondern vom Plan abweichend. Das Bauamt hat die Kompetenz, abweichende Genehmigungen zu erteilen und so eine hast Du bekommen. Ob es ein Fehler war oder ein stilles Entgegenkommen - man weiß es nicht. In diese Gedanken würde ich keine weitere Energie stecken. Die Genehmigung ist schließlich so, wie Du sie brauchst.
Also baust Du wie genehmigt und das ist dann auch rechtssicher.
 
Zuletzt aktualisiert 19.09.2025
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