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ᐅ Neubau eines Doppelhaushälfte Vollkeller mit Abriss


Erstellt am: 19.04.2022 23:44

ZonnyNg 19.04.2022 23:44
Hallo zusammen,

nach einiger Zeit gesucht, haben wir glücklicherweise ein Grundstück bekommen. Jetzt kommt die stressige Phase wie übrig, nämlich Planung. Ich brauche dringend eure Beratung.

1. Herausforderung - Abriss
Auf dem Grundstück steht noch ein altes Doppelhaushälfte, welches nicht mehr bewohnbar ist und abgerissen werden müssen. Die beide Doppelhaushälfte wurden im 1930 gebaut und haben höchstwahrscheinlich gemeinsame Trennwand. Ist es möglich das Haus abzureißen, ohne das Nachbarhaus zubeschädigen?

2. Herausforderung - Vollkeller
das bestehende Haus ist nur teiluntergekellert, ca. 20qm2. Laut dem Bebauungsplan dürfen wir 17x7,5m bauen. Ist es möglich wegen dem Nachbarhaus den Keller voll zu graben?

3. Herausforderung - Architekt
wir würden gern mit einem Architekt bauen, finde aber bis jetzt noch keinen. Ich weiß auch nicht, ob jeder Architekt die beiden obengenannten Herausforderungen meistern kann. Ich habe im Internet das Portal construyo gefunden, finde auch interessant. Hat jemand Erfahrung mit solchem Portal?

Ich werde mich sehr freuen und dankbar für jede Kommentar bzw. Beratung.

Viele Grüße,
Zonny

ypg 20.04.2022 00:07
ZonnyNg schrieb:

Ist es möglich das Haus abzureißen, ohne das Nachbarhaus zubeschädigen?
Trennwand stehen lassen und dagegen bauen. Möglich ist alles!
ZonnyNg schrieb:

Laut dem Bebauungsplan dürfen wir 17x7,5m bauen. Ist es möglich wegen dem Nachbarhaus den Keller voll zu graben?
Würde ich nicht wagen. Warum wollt ihr mehr Keller? 17 x 7 ist nicht wenig. Und dann vermutlich mit Dachgeschoss?
ZonnyNg schrieb:

Ich habe im Internet das Portal construyo gefunden, finde auch interessant. Hat jemand Erfahrung mit solchem Portal?
Hier haben sehr wenig Leute Erfahrung mit solchen Vermittlerfirmen. Die vermitteln Ingenieure, die man auch über gelbe Seiten findet. Und wer lässt sich in die Datenbank von c. eintragen? Die nicht gut genug sind, Aufträge selbst zu generieren. Erfahrungsportale kann man sich da auch mal anschauen 😉

11ant 20.04.2022 01:30
ZonnyNg schrieb:

Auf dem Grundstück steht noch ein altes Doppelhaushälfte, welches nicht mehr bewohnbar ist und abgerissen werden müssen. Die beide Doppelhaushälfte wurden im 1930 gebaut und haben höchstwahrscheinlich gemeinsame Trennwand. Ist es möglich das Haus abzureißen, ohne das Nachbarhaus zubeschädigen?
Ohne weiteres ist das schwer zu sagen. Meine Glaskugel erahnt nicht, wie es um die Konstruktion des ggf. ebenso gemeinsamen Dachstuhl bestellt ist. Was ist denn mit der anderen Hälfte, und was sagt der Bebauungsplan hinsichtlich der Zwillingsähnlichkeit der Hälften etcetera ? - die Faktenbasis ist hier noch deutlich zu schmal ...

ZonnyNg 20.04.2022 08:01
Vielen Dank für eure schnelle Antwort.

Das Haus darf nur 1,5 Etage gebaut werden. Also wir planen kein Dachgeschoss. Dafür würden wir den Keller für Hobby und Ablageraum benutzen. Aber wenn es nicht geht, würden wir 1 bis 1,5m von dem Nachbarhaus zurück gehen. Selbst mit diesem Abstand sind wir auch nicht sicher ob es geht. Unser Nachbar ist eine ältere Dame, geschätzt um die 60. Sie hat keinen Plan mit dem Haus.

Hab ihr ein paar Tipps für mich, wie ich einen/e Architekt/in finden kann? oder Empfehlung?

11ant 20.04.2022 13:51
ZonnyNg schrieb:

Unser Nachbar ist eine ältere Dame, geschätzt um die 60. Sie hat keinen Plan mit dem Haus.
Wer eine Frau "in den besten Wechseljahren" als "ältere Dame" tituliert, muß sich sehr schnell ducken können ;-)
Wenn Sie mit ihrer Hälfte nichts vorzuhaben braucht, dann verzeih´ mir entsprechend große Zweifel an der Baufälligkeit - oder ist Eure Hälfte separat von einem kettenrauchenden Tiermessie abgerockt worden ? (sonst kann ich mir die selektive Abrißreife eines halben Doppelhauses schlecht vorstellen).
ZonnyNg schrieb:

Aber wenn es nicht geht, würden wir 1 bis 1,5m von dem Nachbarhaus zurück gehen.
Die Schnapsidee, von der Grenze nur um die Böschung der Kellerbaugrube zu weichen, wird nicht umsetzbar sein: entweder Eure Anbauverpflichtung ist hart, oder sie ist aufhebbar - dann jedoch um den Preis von mindestens 6m (in BaWü 5m) Grenzabstand, da Ihr dann einen solchen einzuhalten und den der Nachbarin zu übernehmen hättet.
ZonnyNg schrieb:

Das Haus darf nur 1,5 Etage gebaut werden. Also wir planen kein Dachgeschoss.
Da mangelt es wohl erheblichst an geometrischer Vorstellungskraft: schon mit 25° Dachneigung gewänne ein 17m langes Haus zwischen Traufe und First um 3,96 Meter an Höhe - für einen Spitzboden wäre das schon mächtig fett.
ZonnyNg schrieb:

Hab ihr ein paar Tipps für mich, wie ich einen/e Architekt/in finden kann? oder Empfehlung?
Ich heiße bei gmx (de) genauso wie hier, ansonsten findest Du in weitere Hinweise auf entsprechende Dienstleister in RLP und BaWü.

ZonnyNg 20.04.2022 16:57
11ant schrieb:

Wer eine Frau "in den besten Wechseljahren" als "ältere Dame" tituliert, muß sich sehr schnell ducken können ;-)

Sie ist definitiv einwenig älter als ich und so eine Beschreibung habe ich im Deutschkurz gelernt 🙄

Ich kann leider nicht viel von deinem Witz/Ausdruck ( ) verstehen, weil mein Deutsch nur gerader für alltag ausreicht. Es tut mir leid. Ich bin gut in Handwerk aber vom Bau habe ich keine Ahnung. Einen Punkt habe ich verstanden, es wird mega schwer Traumhaus auf diesem Grundstück zu realisieren. Vielen Dank für deine aktive Kommentar. Ich muss dann halt vorsichtig mit dem Planung umgehen, sonst werde ich für einen unrealisierbaren Plan bezahlen. 🙁
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