Eine kurze Zwischenfrage...Ja, es ist richtig, bei zusammenhängenden Geschäften Grundstück+Hausbau wird die Gesamtsumme zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Auch dann, wenn verschiedene Vertragspartner Grundstück und Hausbau bieten.
Nein.Jetzt deute ich das so, dass IMMER wenn man ein Haus auf ein Grundstück baut diese anfallen?
bei zusammenhängenden Geschäften