Muß Hausverwaltung transparent für alle Eigentümer sein?

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F

fraubauer

Guten Tag.
In unserer kleinen Wohnanlage (6 Einheiten) gibt es eine kleine Hausverwaltung.
Der Vorsitzende ist ein "Kumpel" der Hausverwaltung.
Ich habe wohl nichts zu sagen.

Aber:
Darf ich als einer der Eigentümer folgendes wissen?
-Stand Hausgeld (Also Aufstellung)? Wann? jederzeit oder nur am Jahresende? gegen Kopie?
-Kontrolle/Sicht der Handwerkerrechnung? Abrechnung Pellets? etc.?

Wie transparent läuft sowas in der Regel ab?
Wenn ich in der Runde frage, wird mir sicherlich "mißvertrauen" gegenüber der HV und dem Vorsitzenden
vorgeworfen...
Aber ich müßte wissen, ob ich das Recht hätte.

Vielen Dank
erika
 
P

Payday

die verwaltung ist natürlich deinen geld rechenschaft schuldig. mindestens 1x im jahr gibts doch eh eine komplette abrechnung mit allen kosten usw. und dabei kannst du natürlich bei misstrauen auch belege anfordern. wenn der verwalter selber auch eigentümer und einzahler ist, hat er wohl ein höheres interesse daran, das alles günstig abläuft :)

auf rechtswegen hier die keule zu schwingen wird auf jeden fall nach hinten losgehen.
regel 1: verklage deinen nachbarn nicht
egal was es ist, du verlierst. und wenn er nachts permanent die kettensäge anwirft...
 
D

DG

Grundsätzlich hast Du immer das Recht, die Zahlen einzusehen, aber es ist für den Verwalter natürlich Aufwand, wenn 5 andere Eigentümer alle paar Tage mal nach dieser oder jener Rechnung/Aufstellung fragen. Zudem stellt sich die Frage, was Du mit einem Zwischenwert anfangen willst, wenn etwaig einige Posten noch gar nicht bekannt sind, weil sie erst am Jahresende abgerechnet werden.

Aus diesem Grund gibt es die jährliche Aufstellung und Versammlung, bei der Du die gleichen Rechte hast wie jeder andere auch. Wenn Du jede einzelne Rechnung sehen/kontrollieren willst, wirst Du Dir allerdings schnell Freunde schaffen, denn dem Verwalter ist ein gewisser Handlungsspielraum eingeräumt worden, nämlich dass er zB über Summe xy pro Einzelauftrag bzw. über eine Summe z pro Jahr verfügen kann (und auch muss!), ohne jedesmal eine Versammlung und Abstimmung einzuberufen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
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