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ᐅ Berechtigung Baukindergeld nach Erbfall


Erstellt am: 17.11.18 21:44

Mottenhausen 19.11.18 11:33
((Andreas)) schrieb:
Wo siehst du die große Verzögerung?

Erstellung Erbschein?
Aufteilung unter den Erben?
Anschließender Notartermin?
Grundbucheintrag?

Damit wir nicht aneinander vorbei reden. Du willst dein Erbe ausschlagen, um möglichst schnell Grundstücksfrei zu sein? Wenn nicht ist die Frage ob du erst mal im Grundbuch landest und dann wieder raus musst. Keine Ahnung wie das läuft. Grundbucheintrag dauert bei uns (Sachsen) locker 4 Monate, da sämtliche Stellen ihr Ok geben müssen. Notartermine sind teilweise so begehrt wie Facharzttermine (Monate Wartezeit).

Größtes Problem sehe ich aber bei der Aufteilung unter den Erben. Hier wird auch schon der Notar tätig werden müssen? Kann dich jemand auszahlen? Wollen die anderen vielleicht auch (alle) ausgezahlt werden?

((andreas)) 19.11.18 12:39
Mottenhausen schrieb:
Damit wir nicht aneinander vorbei reden. Du willst dein Erbe ausschlagen, um möglichst schnell Grundstücksfrei zu sein? Wenn nicht ist die Frage ob du erst mal im Grundbuch landest und dann wieder raus musst. Keine Ahnung wie das läuft. Grundbucheintrag dauert bei uns (Sachsen) locker 4 Monate, da sämtliche Stellen ihr Ok geben müssen. Notartermine sind teilweise so begehrt wie Facharzttermine (Monate Wartezeit).

Größtes Problem sehe ich aber bei der Aufteilung unter den Erben. Hier wird auch schon der Notar tätig werden müssen? Kann dich jemand auszahlen? Wollen die anderen vielleicht auch (alle) ausgezahlt werden?

Nein, Erbe ausschlagen bringt mir nichts. In dem Fall würde das Erbe auf meine Kinder übergehen und es würde wieder kein Baukindergeld geben, da diese Haushaltsmitglieder sind.
Das Grundbuch wird zunächst nicht geändert, das passiert erst nach der Aufteilung und Aufsetzen eines entsprechenden Vertrags durch den Notar.
Auszahlung ist möglich, da auch Geldbeträge verfügbar und auch im Erbe enthalten sind.

Meiner Meinung nach sind die Bremsen: Erstellung Erbschein (da ist bereits beschleunigtes Verfahren erbeten worden) und anschließender Notartermin sowie Grundbucheintragung.
Die Aufteilung sollte eine Sache von 1-2 Tagen sein, da wird man sich einig.
Notartermin versuche ich jetzt schon zu organisieren und hoffe, dass bis dahin der Erbschein erstellt ist.

Mottenhausen 19.11.18 13:28
In jedem Fall wünsch ich dir viel Kraft. Für den Verlust der geliebten Person und für alles was jetzt auf einen zu kommt!

"Da wird man sich einig" ... klappt leider in den wenigstens Fällen. Ich schätze von den Erben werden 2/3 an einer Auszahlung interessiert sein und nur 1/3 an den Immobilien selbst. Am Ende muss verkauft werden und der Erlös wird aufgeteilt, was sich insgesamt über Jahre hinzieht. Habe jetzt schon ein paar solcher Fälle live miterlebt.

((andreas)) 19.11.18 13:56
Vielen Dank!

Wie gesagt, hier bin ich relativ optimistisch. Es geht um mehrere kleinere Wohnungen in Studenten-Städten, die sich auch für die künftigen Besitzer im Zweifel schnell zu Geld machen lassen. Geld zum Ausbezahlen ist Teil des Erbes und auch bei den Beteiligten verfügbar.
Solange du keine zeitlichen Hürden bei den Behörden oder beim Notar siehst, bin ich ein Stück weit beruhigt und bleibe optimistisch

apokolok 19.11.18 15:22
An dem Beispiel sieht man wieder wunderbar, was das Baukindergeld für ein himmelschreiender Dreck ist.
Wegen den Wohnungsanteilen im niedrigen vierstelligem Bereich soll man keinen Anspruch mehr haben.

Hier der Wortlaut aus dem Merkblatt:

Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.

Imho schwer interpretationswürdig.
Möglicherweise geht das Eigentum nie auf dich über wenn nicht erst mal alle Erben ins Grundbuch eingetragen werden.
Dauernutzung? Wer denkt sich so einen Mist aus?

Selbst wenn das Erbe hier nun kein Hemmnis ist, wie weit seid ihr mit der Planung des Baus? Wenn ihr jetzt noch bei null seid, kann es gut sein, dass die Mittel ausgeschöpft sind, bis ihr auch wirklich eine Baugenehmigung habt.

HilfeHilfe 19.11.18 18:16
((Andreas)) schrieb:
Vielen Dank!

Wie gesagt, hier bin ich relativ optimistisch. Es geht um mehrere kleinere Wohnungen in Studenten-Städten, die sich auch für die künftigen Besitzer im Zweifel schnell zu Geld machen lassen. Geld zum Ausbezahlen ist Teil des Erbes und auch bei den Beteiligten verfügbar.
Solange du keine zeitlichen Hürden bei den Behörden oder beim Notar siehst, bin ich ein Stück weit beruhigt und bleibe optimistisch
Klingt blöd : aber das Erbe macht euch nicht ärmer ... daher würde ich das baukindergeld jetzt beantragen und dem Rest der Family signalisieren das du die Anteile abgeben willst . Nochmal 8 Besitzer mehrerer Wohnungen ist auch Stress
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