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ᐅ Tendenzen bei der Grunderwerbsteuer


Erstellt am: 17.03.14 16:30

Bieber081506.05.15 00:30
Beispiel Bauträger-Werkvertrag. Ist es sinnvoll/zielführend/rechtlich okay, diesen -- notariell beglaubigten -- Vertrag möglichst schlank zu halten und bspw. eine Garage separat selbst unmittelbar im Anschluss zu vergeben? Variante A): Garage vom Bauträger --> Grunderwerbsteuer und Notargebühren auf den Garagenpreis. Variante B): Eigenvergabe der Garage --> keine Zusatzkosten? Korrekt? (Garage ist nur ein Beispiel, können auch die Malerarbeiten sein).
Musketier06.05.15 07:28
Meines Wissens korrekt.
Bei Variante A zahlst du den Gewinnaufschlag des Bauträgers, Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Bei Variante B zahlst du das alles nicht, muß dafür dann selber Angebote einholen/ausschreiben/koordinieren.
Peanuts7420.04.16 11:32
Bauexperte schrieb:
Das Schwarz-Grün sich in Hessen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt hat, ist bekannt. Weniger, daß dazu auch das Vorhaben zählt, die Grunderwerbsteuer von 5% auf 6% zu erhöhen. Der neue Satz soll ab 2015 gelten.

Grüße, Bauexperte

Das könnte man auch mal in den Bereich Hausbau Ratgeber übernehmen, hier stehen immer noch 3,5 - 4,5 % glaube ich...
Musketier20.04.16 11:33
wir haben noch 3,5%
Peanuts7420.04.16 13:11
Bei uns glaube ich 6 oder gar 6,5
Nordlys25.01.17 21:45
Also, wer ein gebrauchtes Haus kauft, zahlte immer schon Steuer auf alles. Parallel dazu ist nun Usus, wer von Bauträger Glückundfrieden Land plus Haus erwirbt, zahlt auch auf alles. Das ist logisch. Kauft also das Land separat, und bestellt dann das Haus bei jemand anderen. So ist es eben. Die Grunderwerbsteuer ist ja der Mwst. Ersatz für Grund und Bodengeschäfte. Kauf für eine halbe Million ein Schiff, es kommen 19 % darauf. Beim Landkauf wird das also eher moderat besteuert.
garagebauträgergrunderwerbsteuer