Mietkauf innerhalb der Familie (mit Eigentumsanteil?)

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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F

Fuchsbau35

Das wird vermutlich deswegen nicht gehen, weil das Haus ja auch irgendwie noch seinen Eigentümer wechseln muss. Bei einer Schenkung würde zumindest für 2/3 des Wertes Schenkungssteuer anfallen.
Ich meine keine Schenkung, sondern einen Privatkredit. Das könnte man auch häppchenweise machen. Also, dass ihr nicht das ganze Haus auf einmal übernehmt, sondern nur 1/3 oder 2/3. Da würde ich wirklich einen Notar oder Anwalt fragen, ob es da nicht einfachere Konstrukte als Mietkauf etc. gibt.
 
G

Grundaus

Im Moment könnte die Erbengemeinschaft die nach meinem Verständnis noch steuerlich geltend machen, obwohl wir sie bezahlen, aber wenn durch einen Mietkauf ohne zusätzliche Einnahmen durch die Miete das ganze als Liebhaberei betrachtet würde, könnte sie keiner mehr absetzen - das erschien mir bisher der einzige durchaus überschaubare finanzielle Nachteil dieser Konstruktion zu sein.
Da ihr derzeit keine Miete zahlt, können die Eigentümer nichts bei der Steuer absetzen, weder Grundsteuer noch Renovierungskosten. Grunderwerbsteuer wird keine angefallen sein, da Erbe und die Grundsteuer ist vermutlich nur 2-300.--€/Jahr
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Da ihr derzeit keine Miete zahlt, können die Eigentümer nichts bei der Steuer absetzen
Je nachdem wie lange man (der Erblasser) schon im Besitz der Immobilie ist, evtl. die Abschreibung von 2% des Gebäudewerts, aber auch nur, wenn man zu mindestens 60% der marktüblichen Miete vermietet.
 
Zuletzt bearbeitet:
RomeoZwo

RomeoZwo

Ich würde hier auch mit einem Kauf auf Ratenzahlung arbeiten. Die Erben (Mutter/Tante/Onkel) bekommen dann eine Grundschuld, möglichst im 2. Rang, da der 1. Rang für ein Bankdarlehen günstiger ist.

Steuerlich wäre es vermutlich günstiger, wenn die Erbengemeinschaft saniert und von euch angemessene Mieteinnahmen bekommt. Die Miete und die Abschreibung der Sanierung könnte so ausgelegt werden, dass das ganze die Eigenkapital Steuer bei der Erbengemeinschaft reduziert. Das bedeutet aber erheblichen Aufwand für die Erbengemeinschaft bei Steuererklärung und Nachweis der Sanierungskosten. Für einen späteren Kauf könntet ihr ein Vorkaufsrecht bekommen. Meinen Eltern würde ich sowas aber nicht antun wollen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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