ᐅ Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt
Erstellt am: 09.04.18 10:40
HilfeHilfe05.06.19 13:23
Basti2709 schrieb:
Warte ich auf den Kostenfestsetzungsbescheid...sollten da Kosten auf mich zukommen, werde ich diese an den Anwalt weiterreichen...nachweislich habe ich vor dem Versand der Klageschrift, den RA auf den falschen Namen hingewiesen bzw. habe ich diese Klageschrift auch nicht unterschrieben und so freigegeben.
Er hatte extra auf dem Entwurf der Klageschrift vermerkt, dass diese erst nach meiner Unterschrift versendet werden kann. Losgeschickt hat er sie dann einfach ohne...Dann soll er seine Haftpflicht bemühen...und wenn er es nicht macht ? klagen ?
Basti270905.06.19 14:34
HilfeHilfe schrieb:
und wenn er es nicht macht ? klagen ?Kommt auf die Summe an...wie gesagt, nachweisen kann ich, dass ich ihn informiert habe. Eine Unterschrift von mir kann er auch nicht vorweisen...ich warte jetzt erst mal ab...
Basti270914.06.19 10:33
War gestern in der Bank, mit der vollstreckbaren Ausfertigung und meinen Unterlagen...laut Anwalt sollte ich damit das Konto auflösen können. Das sah die Bankmitarbeiterin anders...zur Auflösung reicht das Urteil nicht, ich benötige noch irgendeine Urkunde über die Zinsen (?) bzw. die Freigabe der Mietkatuion durch den Vermieter. Diese Urkunde habe ich nie erhalten, sondern wurde an den Vermieter geschickt. Für was brauche ich dann ein Urteil, dass mir bescheinigt das das Konto aufzulösen ist, wenn ich zur Auflösung dann Unterlagen bzw. doch eine Freigabe vom Vermieter benötige?
Die wird er mir sicherlich umgehend erstellen....die Dame wollte nun erst mal mit der internen Abteilung sprechen.
Die wird er mir sicherlich umgehend erstellen....die Dame wollte nun erst mal mit der internen Abteilung sprechen.
HilfeHilfe14.06.19 11:55
Basti2709 schrieb:
War gestern in der Bank, mit der vollstreckbaren Ausfertigung und meinen Unterlagen...laut Anwalt sollte ich damit das Konto auflösen können. Das sah die Bankmitarbeiterin anders...zur Auflösung reicht das Urteil nicht, ich benötige noch irgendeine Urkunde über die Zinsen (?) bzw. die Freigabe der Mietkatuion durch den Vermieter. Diese Urkunde habe ich nie erhalten, sondern wurde an den Vermieter geschickt. Für was brauche ich dann ein Urteil, dass mir bescheinigt das das Konto aufzulösen ist, wenn ich zur Auflösung dann Unterlagen bzw. doch eine Freigabe vom Vermieter benötige?
Die wird er mir sicherlich umgehend erstellen....die Dame wollte nun erst mal mit der internen Abteilung sprechen.Frag deinen Anwalt ... Laienmeinung = ja du hast ein Urteil aber die Bankmitarbeiterin handelt richtig . Kontoinhaber dein Ex Vermieter und er könnte ja Einspruch einlegen. Lässt die Mitarbeiterin die Löschung zu könnte die voreilig handelnBasti270914.06.19 12:24
HilfeHilfe schrieb:
Frag deinen Anwalt ... Laienmeinung = ja du hast ein Urteil aber die Bankmitarbeiterin handelt richtig . Kontoinhaber dein Ex Vermieter und er könnte ja Einspruch einlegen. Lässt die Mitarbeiterin die Löschung zu könnte die voreilig handelnKontoinhaber bin ich...ich habe das Konto nur an ihn verpfändet...(?)...
HilfeHilfe14.06.19 13:12
Basti2709 schrieb:
Kontoinhaber bin ich...ich habe das Konto nur an ihn verpfändet...(?)...Jo , dh die Bank darf nur an ihn auszahlen . Oder was hätte ein Pfand was willkürlich ausgezahlt wird für einen SinnÄhnliche Themen