ᐅ Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt
Erstellt am: 09.04.18 10:40
apokolok03.01.19 10:19
Das sind Kasper, nichts anderes.
Ist nicht dein Problem, wenn die Adresse im Vertrag nicht stimmt, woher sollst du wissen wo der Kerl wohnt.
Wenn die Richterin schreibt es wird abgelehnt und sie schlägt Rücknahme vor, macht sie dass als netten Hinweis. Wenn der Einspruch zurückgenommen wird ist er nicht gebührenpflichtig, die förmliche Ablehnung schon.
Diese scheint ja auch schon fest zu stehen.
Warte den Termin ab, denke das wird gut für dich laufen.
Ist nicht dein Problem, wenn die Adresse im Vertrag nicht stimmt, woher sollst du wissen wo der Kerl wohnt.
Wenn die Richterin schreibt es wird abgelehnt und sie schlägt Rücknahme vor, macht sie dass als netten Hinweis. Wenn der Einspruch zurückgenommen wird ist er nicht gebührenpflichtig, die förmliche Ablehnung schon.
Diese scheint ja auch schon fest zu stehen.
Warte den Termin ab, denke das wird gut für dich laufen.
Basti270903.01.19 10:31
apokolok schrieb:
Das sind Kasper, nichts anderes.
Ist nicht dein Problem, wenn die Adresse im Vertrag nicht stimmt, woher sollst du wissen wo der Kerl wohnt.
Wenn die Richterin schreibt es wird abgelehnt und sie schlägt Rücknahme vor, macht sie dass als netten Hinweis. Wenn der Einspruch zurückgenommen wird ist er nicht gebührenpflichtig, die förmliche Ablehnung schon.
Diese scheint ja auch schon fest zu stehen.
Warte den Termin ab, denke das wird gut für dich laufen.Mich wundert es nur, dass eben seitdem nichts kam in Sachen Ablehnung...
Der Anwalt hat sogar ein Foto des Personalausweises des Vermieters 2 sowie ein Bild des Briefkasten mitgeschickt...dort steht der Name von Vermieter 1 + Name der Firma, die Vermieter 1 und 2 zusammen leiten dran.
HilfeHilfe03.01.19 13:36
es werden kosten produziert
Vermieter 1 + 2 scheinen es fett zu haben
Vermieter 1 + 2 scheinen es fett zu haben
Mottenhausen03.01.19 13:46
Es bleibt ja bei der dir zugesicherten Verzinsung der nicht ausgezahlten Mietkaution, die Hinhaltetaktik bringt dir am Ende bares Geld und Kostet die Vermieter doppelt und dreifach. Sollen sie halt noch 3x in den Urlaub fahren oder sonstige Verzögerungen erzwingen.
Basti270919.02.19 12:56
Heute war die Hauptverhandlung und eben eine E-Mail vom Anwalt erhalten...der Beklagte zu 2 hat den Einspruch gegen das Teilversäumnisurteil zurückgenommen un der der Beklagte zu 1 hat die Klage anerkannt...also sollte die Sache jetzt durch sein?
Was lange währt...
Was lange währt...
Nordlys19.02.19 12:57
Siehste. Alles wird gut, manchmal.
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