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ᐅ Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt


Erstellt am: 09.04.18 10:40

Basti270901.03.19 12:24
Otus11 schrieb:
Was sagt denn die UrteilsBegründung?
Die ist hier maßgeblich....

Dürfte eine Folge des Anerkenntnis des einen VM sein, § 93 ZPO, als Ausnahme zu § 91 ZPO (Verlierer zahlt), evtl. mit etwas abweichender Gewichtung durch das Gericht.
Oder ist die Rede davon, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden? Dann würde das Ergebnis zu § 92 ZPO passen.

Gerichtskosten sind nicht Proesskosten, also exkl. Anwaltskosten.

Gibt keine Urteilsbegründung...?

Amtsgerichtsdokument mit Adler-Wappen, Überschrift Abschrift und rote Formularfelder.


Scan einer juristischen Seite mit Rechtsbehelfsbelehrung und Fristangaben.
Nordlys01.03.19 12:29
Da sind ja drei Beklagte, wobei Du nur gegen eins und drei gewonnen hast, zwei ist offenbar unschuldig. Daher Drittelung? K.
Basti270901.03.19 12:39
Nordlys schrieb:
Da sind ja drei Beklagte, wobei Du nur gegen eins und drei gewonnen hast, zwei ist offenbar unschuldig. Daher Drittelung? K.

Naja, es war ja so das der Anwalt zu erst den falschen Beklagten geladen hatte (falscher Name)...als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, hat er die Klage auf den 3. Beklagten erweitert...den 2. Beklagten gibt es also gar nicht...nur den 1 und 3....
Basti270901.03.19 12:56
Habe gerade mit meinen Anwalt geredet...er meint, dass es eine "irrsinnige Entscheidung" des Gerichtes sei...Die Drittelung erfolgt aufgrund der 3 Beklagten...wo von es ja den 2. gar nicht gibt...Ich soll jetzt aber die Kosten für diesen falschen übernehmen. Er will Beschwerde einlegen, was aber nur ab 600 Euro geht. So viel wird es aber nicht sein...eher 300 Euro...aber warum soll ich für den Fehler des Anwaltes nun anteilige Kosten übernehmen..?
Caspar202001.03.19 15:30
Verklag den Anwalt
HilfeHilfe02.03.19 06:47
Caspar2020 schrieb:
Verklag den Anwalt
Das habe ich auch gedacht ))
anwalt