ᐅ Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt
Erstellt am: 09.04.18 10:40
Basti270916.05.18 09:04
HilfeHilfe schrieb:
ist doch OK
nicht mehr E-Mail wischi waschi sondern aufs ganze.
Das kostet dich jetzt 150€ und du hast RuhIm Brief an den Vermieter steht, dass er sich im Verzug befindet und deshalb auch die Kosten des Anwalts zu tragen hat..???
Nordlys16.05.18 09:09
So ist es auch. Der Vermieter hat Unrecht getan. Um zu seinem Recht zu kommen musste der Mieter zum RA, weil der V. sich sonst nicht rührt.
Fazit: Der Vermieter verschuldet RA und zahlt ihn. Das könnte man durchklagen. Aber jeder schritt wird für den V. teurer. Karsten
Fazit: Der Vermieter verschuldet RA und zahlt ihn. Das könnte man durchklagen. Aber jeder schritt wird für den V. teurer. Karsten
ypg16.05.18 09:16
Basti2709 schrieb:
Im Brief an den Vermieter steht, dass er sich im Verzug befindet und deshalb auch die Kosten des Anwalts zu tragen hat..???Das kommt darauf an, wie sich jetzt dieser Prozess entwickelt. Wenn er sich jetzt auch einen Anwalt nimmt, kann das ein briefliches Hin und her geben. Daran verdienen die Anwälte.
Da er sich etwas zu Schulden kommen lassen hat, muss er letztendlich wohl oder übel Einsicht zeigen. Das bedeutet, dass er Deinen Anwalt zahlen muss, da Du ja durch sein Handeln gezwungen warst, einen Anwalt zu nehmen.
Wenn keine Einsicht da ist, wird ein Verfahren eingeleitet...
Aber warte ab: oftmals kommt es anders als optimal.
Steven16.05.18 11:27
Hallo
jaja, der "normale" Trick der Anwälte, die Kundschaft benötigen.
Erst mal die Aussage tätigen: "Die Gegenseite zahlt!" Die Gegenseite hat oftmals auch Argumente. Und schwupp, zahlt der Auftraggeber.
Steven
jaja, der "normale" Trick der Anwälte, die Kundschaft benötigen.
Erst mal die Aussage tätigen: "Die Gegenseite zahlt!" Die Gegenseite hat oftmals auch Argumente. Und schwupp, zahlt der Auftraggeber.
Steven
Domski16.05.18 12:29
Kein "Trick" der Anwälte. Wenn gerichtlich eine 100% Schuld einer Seite festgestellt wird (falls es dazu kommt), zahlt diese Seite alle Verfahrenskosten incl der Auslagen der Gegenseite. Wird letztendlich eine Teilschuld beider Seiten festgestellt, zahlt jede Seite Ihre Auslagen selber. Die Kostennote des beauftragten Anwalts untermauert nur die Forderung.
HilfeHilfe16.05.18 12:30
Nordlys schrieb:
Nö, ihn nicht. Den Vermieter kostet es 150,-naja das hat der liebe RA so geschrieben. Ich würde es darauf ankommen lassen^^
was bleibt noch übrig außer der Rechtsweg ?
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