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ᐅ Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt


Erstellt am: 09.04.18 10:40

Basti270907.11.18 13:24
Habe noch mal mit dem Anwalt dazu gesprochen...laut ihm kann es sein, dass Vermieter 2 doch nicht in Widerspruch gegangen ist. Das ist wohl unabhängig von der Hauptverhandlung. Die zwei Wochen sind aber jetzt erst seit dieser Woche rum.

Sollte er in Widerspruch gegangen sein, geht es am 24.01.19 gegen beide Vermieter. Sollte er nicht, habe ich einen Titel gegen Vermieter 2 erwirkt und kann mir die Mietkaution wiederholen. Die Verhandlung am 24.01.2019 findet aber trotzdem statt...gegen Vermieter 1. Alles sehr verwirrend...

Aber um was geht es dann hier noch? Die Gerichtskosten? Die Mietkaution+Zinsen hätte ich ja dann schon sicher....
Er musste dann los und war auch sehr kurz angebunden...wir wollen jetzt erst mal abwarten, was Vermieter 2 nun getan hat.
Basti270913.11.18 17:59
Neues:

Vermieter 2 hat tatsächlich Einspruch eingelegt, aber 1 Tag zu spät. Die Richterin hat ihn darauf hingewiesen und folgendes geschrieben:


Aufforderung, Einspruch bis 27.11.2018 zurückzunehmen; sonst wird er verworfen.


Aber warum zurücknehmen, wenn er eh zu spät eingegangen...ist das nicht doppelt gemoppelt? Oder welchen Vorteil hat die Rücknahme?
Fuchur13.11.18 19:15
Die Rücknahme ist kostenfrei.
Mottenhausen13.11.18 20:43
Bei den Vermietern ist ja wirklich die pure Kompetenz anzutreffen. Wie kann man in so einer Sache die Widerspruchsfrist versäumen?
Basti270914.11.18 07:30
Mottenhausen schrieb:
Bei den Vermietern ist ja wirklich die pure Kompetenz anzutreffen. Wie kann man in so einer Sache die Widerspruchsfrist versäumen?

Keine Ahnung was da hinter den Kulissen geschieht...damit sollte ja das Versäumnisurteil nun durch sein und Vermieter 1 wird sich über die "Dummheit" von Vermieter 2 ziemlich ärgern. Bei der Hauptverhandlung bleibt also weiterhin am 24.01....
Basti270903.01.19 08:49
Gestern einen Artikel zur Überlastung der Gerichte gelesen...jetzt verstehe ich auch langsam wieso...

- Vermieter 2 legt Einspruch ein und sagt, ich wohne ja gar nicht in der im Mietvertrag angegebenen Adresse...dort steht Bauherrengemeinschaft Vermieter 1 & Vermieter 2, angegeben ist die Adresse von Vermieter 1, Vermieter 2 wohnt ja woanders

- Richterin schreibt der Einspruch wird abgelehnt und sie rät ihn zurückzunehmen

- Anwalt von Vermieter 2 schreibt, er kann am 24.01. nicht...er ist im Urlaub...Hauptverhandlung wird auf den 19.02. verschoben

- Anwalt von Vermieter 2 schreibt, er nimmt den Einspruch nicht zurück und schreibt als Begründung wieder: Vermieter 2 wohnt nicht in der der als Bauherrengemeinschaft angegebenen Adresse...Vermieter 1 (der mit Vermieter 2 zusammen ja auch eine Firma leitet) hat den Schriftverkehr an ihm nie weitergeleitet

- seitdem keine neue Meldungen mehr...

Funktioniert das alles so?

Ich gebe in einem Mietvertrag an, dass wir eine Bauherrengemeinschaft sind und unterschreibe dafür. Wenn ich dann aber Post an die Bauherrengemeinschaft bekomme, die mehr nicht passt, behaupte ich einfach ich wohne ja gar nicht dort...?

Warum wurde der Einspruch dann beim ersten mal als nicht zulässig angesehen? Da war doch die gleiche Begründung mit bei...jetzt hat sich ja keiner mehr dazu gemeldet. Frist war ja der 27.11.2018...da hätte doch dann schon eine Bestätigung des Teilversäumnisurteil kommen müssen?
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