ᐅ Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt
Erstellt am: 09.04.18 10:40
Basti270909.04.18 15:03
Zusätzlich ist wohl auch noch der Zeitwert zu berücksichtigen. Dieser sollte nach den 3 Jahren noch 70% betragen...also 70% von 1.200 Euro....= 840,00 Euro
HilfeHilfe09.04.18 16:01
Also ich würde eure Versicherung nachfragen. Meiner Laienmeinung nach ist jetzt eine Forderung entstanden.. Wobei Versicherungsgesetzte manchmal komisch sind und wir eure Verträge nicht kennen.
Ich würde da aber auch zum Fachanwalt gehen
Ich würde da aber auch zum Fachanwalt gehen
apokolok10.04.18 11:33
Imho ist die Sache verjährt, §215 Baugesetzbuch ist nicht einschlägig. Warum soll hier keinen Nachbesserung möglich gewesen sein?
Schick ihm einen Mahnbescheid und lass es auf ein Verfahren ankommen.
Schick ihm einen Mahnbescheid und lass es auf ein Verfahren ankommen.
Basti270910.04.18 12:57
apokolok schrieb:
Imho ist die Sache verjährt, §215 Baugesetzbuch ist nicht einschlägig. Warum soll hier keinen Nachbesserung möglich gewesen sein?
Schick ihm einen Mahnbescheid und lass es auf ein Verfahren ankommen.Hatte im Zusammenhang mit § 215 Baugesetzbuch gelesen, dass es sich um eine Nebenleistung des Mietvertrages handelt. Bei dieser steht dem Vermieter auch ohne Nachbesserung sofort eine Geldleistung zu.
Daher meine Zweifel...
Die Frist läuft noch bis zum 18.04....erst danach kann ich dann einen Bescheid erlassen. Der Vermieter ist sich seiner Sache ziemlich sicher und will sich auch keinerlei Rechtlichen Beistand holen. Meine Argumentation nach § 548 Baugesetzbuch ist "einseitig und oberflächlich".
Zweifel auch weiterhin an der Schadenshöhe...da kein Zeitwert berücksichtigt ist. Auch handelt es sich wohl um einen fiktive Abrechnung, da der Schaden nicht ausgebessert wurde. Sodass nach §249 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch auch die Mwst. nicht berücksichtigt werden kann.
Wenn ich all das berechne, hat sich die Summe schon halbiert.
Caspar202010.04.18 13:01
Dann hol du dir doch rechtlichen Beistand....
ypg10.04.18 13:06
Basti2709 schrieb:
Hatte im Zusammenhang mit § 215 Baugesetzbuch gelesen, dass es sich um eine Nebenleistung des Mietvertrages handelt. Bei dieser steht dem Vermieter auch ohne Nachbesserung sofort eine Geldleistung zu.
...Aber nicht die ganze Kaution! Das ist nicht angemessen, und eben auch durch der neuen Mieterin, die - ich unterstelle - sicherlich keine abgespecktere Miete zahlt als ihr. Insofern hat er nur eine Bereicherung, aber keine nachteiligen Kosten.
Soll er sich doch sicher sein... Dein Vorteil.
Die Zeit und die Situation spielt für Euch
Berichte bitte, wie es verläuft.
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