W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt


Erstellt am: 09.04.18 10:40

Basti270909.04.18 15:03
Zusätzlich ist wohl auch noch der Zeitwert zu berücksichtigen. Dieser sollte nach den 3 Jahren noch 70% betragen...also 70% von 1.200 Euro....= 840,00 Euro
HilfeHilfe09.04.18 16:01
Also ich würde eure Versicherung nachfragen. Meiner Laienmeinung nach ist jetzt eine Forderung entstanden.. Wobei Versicherungsgesetzte manchmal komisch sind und wir eure Verträge nicht kennen.

Ich würde da aber auch zum Fachanwalt gehen
apokolok10.04.18 11:33
Imho ist die Sache verjährt, §215 Baugesetzbuch ist nicht einschlägig. Warum soll hier keinen Nachbesserung möglich gewesen sein?
Schick ihm einen Mahnbescheid und lass es auf ein Verfahren ankommen.
Basti270910.04.18 12:57
apokolok schrieb:
Imho ist die Sache verjährt, §215 Baugesetzbuch ist nicht einschlägig. Warum soll hier keinen Nachbesserung möglich gewesen sein?
Schick ihm einen Mahnbescheid und lass es auf ein Verfahren ankommen.

Hatte im Zusammenhang mit § 215 Baugesetzbuch gelesen, dass es sich um eine Nebenleistung des Mietvertrages handelt. Bei dieser steht dem Vermieter auch ohne Nachbesserung sofort eine Geldleistung zu.

Daher meine Zweifel...

Die Frist läuft noch bis zum 18.04....erst danach kann ich dann einen Bescheid erlassen. Der Vermieter ist sich seiner Sache ziemlich sicher und will sich auch keinerlei Rechtlichen Beistand holen. Meine Argumentation nach § 548 Baugesetzbuch ist "einseitig und oberflächlich".

Zweifel auch weiterhin an der Schadenshöhe...da kein Zeitwert berücksichtigt ist. Auch handelt es sich wohl um einen fiktive Abrechnung, da der Schaden nicht ausgebessert wurde. Sodass nach §249 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch auch die Mwst. nicht berücksichtigt werden kann.

Wenn ich all das berechne, hat sich die Summe schon halbiert.
Caspar202010.04.18 13:01
Dann hol du dir doch rechtlichen Beistand....
ypg10.04.18 13:06
Basti2709 schrieb:
Hatte im Zusammenhang mit § 215 Baugesetzbuch gelesen, dass es sich um eine Nebenleistung des Mietvertrages handelt. Bei dieser steht dem Vermieter auch ohne Nachbesserung sofort eine Geldleistung zu.

...

Aber nicht die ganze Kaution! Das ist nicht angemessen, und eben auch durch der neuen Mieterin, die - ich unterstelle - sicherlich keine abgespecktere Miete zahlt als ihr. Insofern hat er nur eine Bereicherung, aber keine nachteiligen Kosten.
Soll er sich doch sicher sein... Dein Vorteil.
Die Zeit und die Situation spielt für Euch
Berichte bitte, wie es verläuft.
baugesetzbuchzeitwertnachbesserungvermieterbeistand