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ᐅ Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt


Erstellt am: 09.04.18 10:40

HilfeHilfe19.02.19 13:47
Glückwunsch . Was hat es dich gekostet bzw du gut gemacht ?
Basti270919.02.19 15:42
Gekostet hat es mich bisher 160 Euro Gerichtskosten...die ich ja nun vom VM wieder bekommen müsste...

Anstatt 1.200 Euro an den VM zu zahlen, bekomme ich jetzt meine Mietkaution in Höhe von etwa 900 Euro + ca. 200 Euro Zinsen von ihm + ein wohlwollendes Gefühl mich nicht einschüchtern lassen zu haben.
Basti270901.03.19 10:15
Da waren die Glückwünsche wohl verfrüht...

Habe mit dem Anwalt telefoniert...alle Kosten tragen die Vermieter...für mich auch logisch, weil die Klage ja gewonnen...

Gestern habe ich dann das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil erhalten. In diesen steht, dass ich als Kläger 1/3 der Gerichtskosten tragen soll...wie kann das sein? Gerichtskosten sind dann alle Kosten des Gerichts, sowie die Kosten der Anwälte...?
HilfeHilfe01.03.19 11:40
Ja 3 Parteien du ein Drittel .... musst wohl wegen den Kosten klagen oder Deine Rechtsschutz fragen . Deckung war ja da
Basti270901.03.19 11:54
HilfeHilfe schrieb:
Ja 3 Parteien du ein Drittel .... musst wohl wegen den Kosten klagen oder Deine Rechtsschutz fragen . Deckung war ja da

Aber warum 1/3 wenn ich gewonnen habe...? Das heißt doch, ich habe zu Recht geklagt und die Vermieter waren im Unrecht.
Otus1101.03.19 12:02
Was sagt denn die UrteilsBegründung?
Die ist hier maßgeblich....

Dürfte eine Folge des Anerkenntnis des einen VM sein, § 93 ZPO, als Ausnahme zu § 91 ZPO (Verlierer zahlt), evtl. mit etwas abweichender Gewichtung durch das Gericht.
Oder ist die Rede davon, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden? Dann würde das Ergebnis zu § 92 ZPO passen.

Gerichtskosten sind nicht Proesskosten, also exkl. Anwaltskosten.
gerichtskostenzpovermieter