ᐅ Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt
Erstellt am: 07.04.21 20:59
Hausbau081508.04.21 09:48
Wenn du keine Widerrufsbelehrung erhalten hast, kannst du nach § 650l Baugesetzbuch den Verbraucherbauvertrag ohne weitere Begründung widerrufen. Neu ist ab 1. Januar 2018, dass die Widerrufsfrist nach § 356e Baugesetzbuch erst dann zu laufen beginnt, wenn der Bauunternehmer den Verbraucher pflicht- und ordnungsgemäß über dessen Widerrufsrecht belehrt hat.
Tolentino08.04.21 09:51
Genau so. Das macht den Vertrag nicht komplett ungültig, aber sehr einfach unwirksam.
Hausbau081508.04.21 10:05
Und ein Widerruf besagt ja eigentlich, dass die erbrachten Leistungen auf Null zu setzen sind.
nordanney08.04.21 10:13
Hausbau0815 schrieb:
Wenn du keine Widerrufsbelehrung erhalten hast, kannst du nach § 650l Baugesetzbuch den Verbraucherbauvertrag ohne weitere Begründung widerrufen.Funktioniert tatsächlich gut. Musste ich Ende des letzten Jahres auch machen. Die wildesten Drohungen des GU haben sich einfach in Luft aufgelöst. Selbst Schadenersatz gibt es keinen.Tolentino08.04.21 10:15
Bei ner Ware wäre das so. Aber auch dort müsstest du, wenn die Ware so stark in Gebrauch genommen wurde, dass sie nicht mehr als neu zu bewerten ist eine Minderung des Erstattungsbetrags in Kauf nehmen, bis hin zu nicht gar keiner Erstattung (z.B. verbrauchte Verbrauchsartikel, Hygieneartikel, Maßanfertigung). (mängelfrei) Erbrachte Dienstleistungen die nicht rückführbar sind, sind ebenso zu bezahlen.
Also du kannst nicht einem Maler, den du mit dem Streichen deines Hauses beauftragt hast und der ordentliche Arbeit im Wohnzimmer geleistet hat, aufgrund des Widerrufs dann einfach gar nichts bezahlen. Du musst ihm dann zumindest das Wohnzimmer bezahlen.
Aber hatten die schon was geleistet?
Also du kannst nicht einem Maler, den du mit dem Streichen deines Hauses beauftragt hast und der ordentliche Arbeit im Wohnzimmer geleistet hat, aufgrund des Widerrufs dann einfach gar nichts bezahlen. Du musst ihm dann zumindest das Wohnzimmer bezahlen.
nordanney schrieb:
Funktioniert tatsächlich gut. Musste ich Ende des letzten Jahres auch machen. Die wildesten Drohungen des GU haben sich einfach in Luft aufgelöst. Selbst Schadenersatz gibt es keinen.
Aber hatten die schon was geleistet?
Zaba1208.04.21 10:35
nordanney schrieb:
Funktioniert tatsächlich gut. Musste ich Ende des letzten Jahres auch machen. Die wildesten Drohungen des GU haben sich einfach in Luft aufgelöst. Selbst Schadenersatz gibt es keinen.Hab ich was verpasst?Ähnliche Themen