W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt


Erstellt am: 09.04.18 10:40

apokolok24.10.18 19:01
, hattest du nicht weiter vorne mal gesagt, dass du im juristischen Bereich tätig warst / bist?
Umso erschreckender, was du hier für Falschinformationen von dir gibst.

Das Versäumnisurteil würdigt den Fall überhaupt nicht in der Sache. Es wird lediglich die Zuständigkeit des Gerichts und die grundsätzliche Schlüssigkeit der Klage bewertet.
Ansonsten ergeht das Urteil so wie in der Klageschrift gefordert.

Hier heißt es Teilversäumnisurteil, da es eben zwei Beklagte gibt (die Bauherrengemeinschaft / Vermietergemeinschaft) die beide vollumfänglich in Anspruch genommen wurden.
Der eine hat einfach nicht innerhalb der vorgegebenen Frist auf das Klageschreiben reagiert, deswegen erging das Versäumnisurteil gegen ihn.

aller Wahrscheinlichkeit nach ist die Sache damit durch. Würde mich sehr wundern, wenn der Kollege, der es nicht für nötig hielt auf die Klageschrift zu reagieren jetzt Einspruch einlegt. Wenn nun 14 Tage verstrichen sind, hast du einen Titel über die Kaution, Zinsen sowie anschließend, nach Festsetzung des Streitwertes auch Gerichts- und Anwaltskosten. Das kannst du dann alles bei dem zweiten im Vermieterbunde einfordern bzw. bei Nichtzahlung per Gerichtsvollzieher holen lassen.

Dass der eigentliche Sack erst mal raus ist, ist zwar mies, aber nicht dein Problem. Da können die Beiden sich dann sicher noch schön drüber zerstreiten.
Fuchur24.10.18 20:03
Ich kenne den Begriff Teilversäumnisurteil nur in der von mir benannten Form. Ansonsten ist es eben ein stinknormales Versäumnisurteil gegen eine Partei. Ich nehme zur Kenntnis, dass du "Wertung der Klageschrift auf Schlüssigkeit" erschreckend findest, selbst aber "Schlüssigkeit der Klage bewertet" schreibst.

Seis drum.
Basti270925.10.18 07:42
Soweit ich mich belesen habe, prüft die Richterin die Schlüssigkeit der Anklage und ob sie begründet ist...also vereinfacht habe ich es so wie im Bild verstanden.


Ich hoffe auch das es dabei bleibt, das ganze zieht sich jetzt seit Februar. Die Gerichtskosten schwirren ja immer über den Köpfen wie ein Damoklesschwert.

Flussdiagramm zum gerichtlichen Verfahren: Antrag auf VU, Klage zulässig oder unzulässig.
Basti270907.11.18 11:02
Update:

Vermieter 2 hat es sich anscheinend anders überlegt und ist in Widerspruch gegen das Versäumnisurteil gegangen. Wahrscheinlich auf Drängen hin von Vermieter 1. Es wurde jetzt ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt für den 24.01.2019!!

Das heißt ich muss nun noch einmal 2,5 Monate auf eine vlt. dann endgültige Entscheidung warten...? Die Deutsche Bürokratie ist ein Graus...
Mottenhausen07.11.18 12:09
Du bekommst das verzinst, die müssen immer mehr Kaution zurück zahlen, je länger es sich hinzieht.
montessalet07.11.18 12:35
Wollte auch grad sagen: So viel Zins kriegst du sonst nirgends.....
teilversäumnisurteilklageschriftkautionvermieter