Mauer auf Grundstücksgrenze

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cuddee

cuddee

Hallo zusammen,

wir sind gerade in der Baugesuchs-Phase und ich hätte da mal eine Frage.
Unser Haus soll an einem leichten Hang gebaut werden, das Grundstück liegt in einer Kurve und hat nur eine kleine Zufahrtsmöglichkeit zum Haus in eben dieser Kurve. Wir sind verpflichtet, zwei Stellplätze zu errichten und planen einen Carport direkt neben dem Haus.

Nun ist der obere Nachbar schon in der Bauphase, möchte seinen Keller als Wohnkeller nutzen und hat entsprechend den Garten ca. zwei bis drei Meter unter unserer Einfamilienhaus und auch unterhalb des Niveaus der Straße, die direkt an sein Grundstück angrenzt.
Das Problem liegt nun darin, dass wir an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Stützmauer errichten müssen, da wir sowohl den Eingang zu unserem Haus als auch die Stellplätze und deren Zufahrt irgendwie abstützen müssen. Wir können nur an dieser Stelle zu unserem Haus und den Stellplätzen gelangen.

Ich hoffe, das ist bis hierhin einigermaßen verständlich. Die Mauer wurde so geplant, dass eine Grundfläche von 25qm nicht überschritten wird und soll ohnehin nur das Gefälle zu Nachbars Garten ausgleichen, damit wir wieder auf unserer Einfamilienhaus sind. Der restliche Teil zwischen unserem Haus und seinem Garten wird abgelöscht.

Jetzt droht unser Nachbar bereits mit Anwalt und damit, dass er dem Baugesuch ohnehin nicht zustimmen wird. Allerdings bleibt uns gar nichts Anderes übrig, als diese Mauer zu errichten, zudem befinden wir uns mit dem Haus und auch mit dem geplanten Carport im Baufenster.

Hatte jemand vielleicht schon einen ähnlichen Fall und weiß, ob der Nachbar hier überhaupt eine Chance hat?
Es ist ganz bestimmt nicht in unserem Sinne, ebenfalls gleich einen Anwalt einzuschalten, denn wir legen sehr viel Wert auf gute Nachbarschaft. Dennoch macht man sich eben so seine Gedanken ...

Ich bedanke mich für Eure Antworten!
 
f-pNo

f-pNo

Hallo,

vielleicht wären 1 oder 2 Skizzen hilfreich.
Wer hat (oder wird) bei dem Grundstück abgraben.

Ich drücke es mal als Laie aus:
Hat der Nachbar einen Teil seines Grundstücks ausgegraben, um seinen Wohnkeller/Garten anzulegen, ist er verpflichtet, EUER Grundstück so zu sichern, dass Ihr keinen Schaden habt. D.h. er muss das abgegrabene Grundstück so abstützen, dass es kein Risiko gibt, dass Euer Grund und Boden abrutscht. Somit wäre der Bau der Mauer oder eine Abböschung seine Verpflichtung. Wenn die Vorschriften den Bau einer Mauer in der gesamten Höhe nicht zulassen, muss er die Mauer auf SEINEM Grundstück errichten und die Resthöhe durch Abböschung auf SEINEM Grundstück abfangen.
Solltest Du das Nachbargrundstück abgraben, musst Du den Absicherungsvorgang entsprechend umgekehrt erstellen.

Kurz - derjenige, der abgräbt, ist verpflichtet, das Nachbargrundstück so zu sichern, dass dem Nachbarn kein Schaden entsteht.

Wenn Fall 1 eintritt und Dein Nachbar schon so reagiert - dann viel Spass .
Wir hatten genau das Problem - nur das unser Nachbar die Mauer schon gesetzt hatte. Dummerweise ist die Mauer auf der Grundstücksgrenze und ca. 1,2m zu niedrig. Die Abböschung des Restes liegt jetzt auf unseren Grundstück - womit dieser Teil für uns kaum mehr nutzbar ist = Vermögensschaden zwischen 1000 und 2000 Euro. Der Nachbar ist auch nicht im Geringsten einsichtig.
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten für uns - 1. damit (notgedrungen) leben um des lieben Friedens willen oder 2. dagegen klagen, ohne zu wissen, ob der Richter dies nicht als Lappalie sieht und den Anspruch ablehnt/einen Vergleich vorschlägt + ein vergiftetes Nachbarschaftsverhältnis riskieren.
Wir hatten uns für Variante 1 entschieden. OK - das vergiftete Nachbarschaftsverhältnis haben wir schon jetzt, da wir es ja wagten, dies anzusprechen.


Sollte ich etwas nicht korrekt beschrieben haben, kann ja ggf. einer unserer Rechtskundigen hier dies gerne korrigieren.
 
cuddee

cuddee

Hi f-pNo,

danke für Deine Antwort. Stimmt, aus der Perspektive hatten wir es bisher noch gar nicht gesehen. Wir hatten immer nur darauf geachtet, dem Nachbarn möglichst wenig mit unserer Mauer in die Quere zu kommen.

Ich habe eine kleine Skizze angefertigt mit einem Querschnitt und hoffe, man erkennt und versteht es einigermaßen. Rechts ist das Haus des Nachbarn, links unseres, was beinahe die gleiche Einfamilienhaus hat. Die Straße ist leicht abschüssig, der Garten des Nachbarn befindet sich unterhalb der Straße und soll vom Keller aus begehbar sein.

mauer-auf-grundstuecksgrenze-98429-1.JPG
 
F

Final

Bei der Skizze frage ich mich, was der Nachbar denn erwartet hat? Will er dass ihr den Hang schön langsam abböscht und er nicht direkt auf eine Mauer schaut oder erwartet er, dass ihr auch auf sein Niveau abgrabt?
Kenne das aber auch so, dass derjenige der den natürlichen Geländeverlauf verändert dafür verantwortlich ist, dass die Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigt werden.

Der Skizze nach würde ich dann sagen, dass der Nachbar etwas tun muss, dass euer Grundstück nicht verändert wird. Dafür kann er entweder selbst die Mauer bauen oder das Grundstück auf seiner Seite abböschen lassen (wobei er dann wohl seinen Garten kaum richtig nutzen kann).
 
cuddee

cuddee

Genau das haben wir uns auch schon gefragt, was er sich denn erwartet hat. Zumal unser Baufenster vorgibt, dass wir das Haus nördlich, also quasi vor Nachbars Nase bauen müssen. Sein Garten befindet sich somit in einer Mulde und wenn er sich den Bebauungsplan angeschaut hätte, hätte ihm das eigentlich von Anfang an klar sein müssen.

Die Frage ist nur, was ist der "natürliche Geländeverlauf", bzw. woran wird dieser bestimmt? Vor Baubeginn sah es so aus, dass auf dem Grundstück des Nachbarn (und auch bei uns) schon einiges an Erdreich fehlte und die Straße etwa zwei Meter höher lag als die beiden Grundstücke. Die Bauvorgaben sehen vor, dass Stellplätze errichtet werden müssen, das heißt, die Zufahrt muss sowieso an das Niveau der Straße angepasst werden.

Muss man sich also generell an der Höhe der Straße orientieren oder was ist hier die gültige Richtlinie? Weiß das jemand?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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