Mangelhafte(?) Dehnungsfuge in Klinkerfassade

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11ant

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Wo siehts du da derart gigantischen Aufwand?
Die beschädigten Steine beiderseits der Narrenfugen-Narbe müssen rausgestemmt werden. Der Ersatz dafür ist schwieriger bündig einzupassen als im fließenden Mauerprozeß. Die Justage ähnelt im Prinzip einer Wandverfliesung. Und wenn man dann nicht mehr Glück als Verstand hat und Ersatzsteine aus einer anderen Charge nehmen muß, fällt diese "Spur" nachher - aus einigen Metern schlimmer als direkt davor stehend - aus Farbtongründen auf. Deshalb empfehle ich einen pedantisch pingeligen Lackierer ein bißchen beinebeln zu lassen. Der muß das natürlich vor der Neuverfugung tun. Ein Unfallschaden ist immer aufwendiger farblich unauffällig zu reparieren als eine Serienlackierung in der Produktion. Für diesen Scherz des Gutachters kommen schon ein paar Arbeitstage zusammen.

Das finde ich etwas übertrieben. Kann man vermutlich nicht mit rechnen, dass der GU dann einfach irgendwo die Fassade aufschneidet.
Selbstverständlich muß man das: wenn man dem Laien Bauherren unerläutert das Bruchstück hinwirft, daß da eine Dehnfuge hätte sein sollen, dann denkt der doch natürlich: oh nein, meine Klinker ragen ins Halteverbot, da muß ich jetzt schnell eine Furche flexen lassen. Deswegen ist das fahrlässig, so etwas zu sagen, ohne die konkrete Ausführung zu planen. Natürlich führt Angst zu Aktionismus, so klar im Kopf muß ein Fachmann sein.
 
kaho674

kaho674

Könnte mir vorstellen, dass ein guter Maler das weg kriegt. Also Farbe scannen, anmischen und überpinseln. GU zahlt.
 
11ant

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Also Farbe scannen, anmischen und überpinseln.
Das funktionierte hier theoretisch, wenn man sich mit der Farbangleichung der Narrenfuge zufrieden gäbe (was ich für unverdient freundlich gegenüber dem Schädiger hielte). Beim Austausch der Steine wird das mit "Anmischen" eines Uni-Anstrichs jedoch nichts, dem steht die Scheckigkeit ibs. rauher Klinker entgegen.
 
S

sunnyage

Ich bin immer noch nicht überzeugt, dass hier die Schuld beim Gutachter zu suchen (geschweige denn einzuklagen) ist. Wenn dieser anmerkt, dass bei dieser Wandlänge aus seiner Sicht grundsätzlich eine Dehnungsfuge notwendig ist, dann bedeutet das doch noch nicht zwangsläufig eine derart verschandelte Wand. Ich sehe hier eher den Maurer und entsprechend den GU in der Verantwortung, welche die detaillierte Planung und Ausführung (frei nach dem Motto: wollen wir hier mal die Flex ansetzen?) gemacht haben.

Bzgl. der prognostizierten Kosten habe ich hier jetzt ja eine ziemliche Bandbreite gelesen. Vom GU 2000-3000€ pro Fuge (also ~10.000€) zu bekommen, halte ich für unrealistisch. Wir werden also wohl irgendwie eine kostengünstigere Lösung finden müssen. Entweder nur der Austausch bei den besonders auffälligen Schnitten auf der Straßenseite oder ein Kaschieren. Ich habe gehört, dass man anstatt einer regulären Farbe auch eine aus gemahlenen Steinen erstellte Masse (wie auch immer diese herzustellen ist) nutzen könnte. Alte Stein-Stücke haben wir noch viele... Bzgl. der Farbabweichungen bei einem Austausch bin ich noch guter Hoffnung. Wir hatten bereits die Situation, dass größere Teile der Wände aus unterschiedlichen Chargen gemauert wurden und zum Glück ist dies unsichtbar. Die Klinker scheinen also relativ "farbstabil" zu sein.

Viele Dank noch einmal für eure zahlreichen Kommentare. Wenn demnächst die Abnahme des Hauses ansteht (hoffentlich noch vor Weihnachten), fühle ich mich zumindest etwas bestärkt, hier den GU nicht so einfach vom Haken zu lassen.
 
11ant

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Ich bin immer noch nicht überzeugt, dass hier die Schuld beim Gutachter zu suchen (geschweige denn einzuklagen) ist. Wenn dieser anmerkt, dass bei dieser Wandlänge aus seiner Sicht grundsätzlich eine Dehnungsfuge notwendig ist, dann bedeutet das doch noch nicht zwangsläufig eine derart verschandelte Wand. Ich sehe hier eher den Maurer und entsprechend den GU in der Verantwortung, welche die detaillierte Planung und Ausführung (frei nach dem Motto: wollen wir hier mal die Flex ansetzen?) gemacht haben.
Ich weiß nicht, wie der Gutachter seinen Hinweis genau formuliert hat und wie ihm das zu beweisen ist. Fakt ist: Du bist in Form einer Fassadenverschandelung geschädigt worden, die zudem in keinem Verhältnis zu einem Nutzen stehen kann, weil bei dieser Vorgehensweise kein solcher erzeugt wurde. Ein Maurer schuldet keine Ausführungsplanung - er mauert, was man ihm sagt.

Bzgl. der prognostizierten Kosten habe ich hier jetzt ja eine ziemliche Bandbreite gelesen. Vom GU 2000-3000€ pro Fuge (also ~10.000€) zu bekommen, halte ich für unrealistisch. Wir werden also wohl irgendwie eine kostengünstigere Lösung finden müssen. Entweder nur der Austausch bei den besonders auffälligen Schnitten auf der Straßenseite oder ein Kaschieren.
Gegenargument: ich halte deutlich billigere "Lösungen" für unbefriedigend. Bei Auto-Unfallschäden hat sich die Kultur der zeitwertangemessenen Reparatur etabliert - in diesem Sinne gehört bei einem brandneuen Haus keine Honklösung anvisiert. Realistisch ist aber wohl eine oder zwei Instanzen lang damit zu rechnen, daß der Richter die Situation nicht ausreichend sachverständig einschätzt und "pragmatisch" zu einem faulen Vergleich neigt. Den wiederum kriegt man außergerichtlich dann billiger.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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