D
dereks123
Hallo zusammen,
bei unserem Neubau ist die Wohnfläche ziemlich knapp kalkuliert. Mein Architekt meinte, es sei kein Problem, im Bauantrag einen Luftraum (ca. 6–7 m²) einzuzeichnen, um bei der anrechenbaren Wohnfläche zu bleiben, und diesen in der Praxis dann direkt geschlossen auszuführen. Er meinte, das sei gang und gäbe und werde normalerweise nicht kontrolliert. Es ist ein Neubaugebiet.
Mich interessiert:
bei unserem Neubau ist die Wohnfläche ziemlich knapp kalkuliert. Mein Architekt meinte, es sei kein Problem, im Bauantrag einen Luftraum (ca. 6–7 m²) einzuzeichnen, um bei der anrechenbaren Wohnfläche zu bleiben, und diesen in der Praxis dann direkt geschlossen auszuführen. Er meinte, das sei gang und gäbe und werde normalerweise nicht kontrolliert. Es ist ein Neubaugebiet.
Mich interessiert:
- Ist das wirklich üblich?
- Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht (Bauabnahme, späterer Verkauf, Versicherung etc.)?