Luftraum einzeichnen – direkt geschlossen bauen (ca. 6–7 m²)?

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D

dereks123

Hallo zusammen,

bei unserem Neubau ist die Wohnfläche ziemlich knapp kalkuliert. Mein Architekt meinte, es sei kein Problem, im Bauantrag einen Luftraum (ca. 6–7 m²) einzuzeichnen, um bei der anrechenbaren Wohnfläche zu bleiben, und diesen in der Praxis dann direkt geschlossen auszuführen. Er meinte, das sei gang und gäbe und werde normalerweise nicht kontrolliert. Es ist ein Neubaugebiet.

Mich interessiert:

  • Ist das wirklich üblich?
  • Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht (Bauabnahme, späterer Verkauf, Versicherung etc.)?
Danke für eure Einschätzungen!
 
D

dereks123

Übernimmt der Architekt denn die Folgen, wenn es doch kontrolliert wird?
Natürlich nicht :)
Deshalb bin ich auch dem ganzen kritisch gegenüber.
Ich kann halt überhaupt nicht einschätzen, ob es wirklich eine Kleinigkeit ist, die "Gang und Gebe" ist.
Ich sehe im Neubaugebiet schon in den Außenbereichen, dass die Hausbauer viele Vorschriften nicht einhalten wie L-Steine anstatt Natursteine oder kleinere Stellplätze. Also die Hausbauer weichen sogar im offen sichtbaren Außenbereich ab. Daher bin ich mir so unsicher.
 
N

nordanney

Es fahren auch viele bei rot über die Ampel. Meistens passiert nichts, aber wenn man doch erwischt wird, wird es teurer.

In der Wohnflächen-Berechnung bleibt nur die Fläche stehen, die geplant wurde. Beim Verkauf ist das, was der Architekt plant (Luftraum schließen) dann ein Schwarzbau für den Käufer.

Und nein, es ist illegal. Es gibt nicht „nur ein bisschen illegal“. Ganz oder gar nicht.

Das zum formalen. Kann man natürlich so machen, wie vorgeschlagen. Ich verstehe aber nicht das Problem. Was ist „eng mit der Wohnfläche“, was wird angerechnet? Warum nicht einfach offiziell so bauen?
 
Y

ypg

Warum wird denn überhaupt ein Luftraum eingezeichnet? Was bewirkt er (im OG denke ich?)
Warum wird nicht gleich reelle Wohnfläche statt eines Luftraumes geplant?
 
D

dereks123

Es fahren auch viele bei rot über die Ampel. Meistens passiert nichts, aber wenn man doch erwischt wird, wird es teurer.

In der Wohnflächen-Berechnung bleibt nur die Fläche stehen, die geplant wurde. Beim Verkauf ist das, was der Architekt plant (Luftraum schließen) dann ein Schwarzbau für den Käufer.

Und nein, es ist illegal. Es gibt nicht „nur ein bisschen illegal“. Ganz oder gar nicht.

Das zum formalen. Kann man natürlich so machen, wie vorgeschlagen. Ich verstehe aber nicht das Problem. Was ist „eng mit der Wohnfläche“, was wird angerechnet? Warum nicht einfach offiziell so bauen?
Es handelt sich um ein Dachgeschoss, in dem wir zwei Gauben planen. Dadurch überschreiten wir die zulässige Wohnfläche insgesamt. Deshalb hat der Architekt einen Luftraum im Dachgeschoss eingezeichnet, der jedoch als normaler Raum genutzt werden soll.
 
Zuletzt aktualisiert 25.08.2025
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