ᐅ L-Bank Z-20 begrenzte Wohnfläche mit Keller
Erstellt am: 27.02.2025 08:21
kaiplan 27.02.2025 08:21
Hallo Zusammen,
wir stehen kurz davor das Einfamilienhaus fertig zu planen.
eg 60m2
og 60m2
dachstudio 20m2
keller 60m2
der keller wird als lagerraum und stauraum benutzt. allerdings würden wir gerne in sämtlichen kellerräumen direkt die Fußbodenheizung mit einlegen lassen. der keller ist auch vollumfänglich gedämmt.
die L-Bank begrenzt die wohnfläche für 4personen (2 erwachsene und 2 kinder) auf 160m2.
in wie fern wird hier der beheizte keller, der als lagerraum und stauraum genutzt wird bewertet?
hier war geplant, dass ein kind ,wenn es älter ist, später ein sepperates zimmer im keller haben könnte.
Danke
Gruss
Kai
wir stehen kurz davor das Einfamilienhaus fertig zu planen.
eg 60m2
og 60m2
dachstudio 20m2
keller 60m2
der keller wird als lagerraum und stauraum benutzt. allerdings würden wir gerne in sämtlichen kellerräumen direkt die Fußbodenheizung mit einlegen lassen. der keller ist auch vollumfänglich gedämmt.
die L-Bank begrenzt die wohnfläche für 4personen (2 erwachsene und 2 kinder) auf 160m2.
in wie fern wird hier der beheizte keller, der als lagerraum und stauraum genutzt wird bewertet?
hier war geplant, dass ein kind ,wenn es älter ist, später ein sepperates zimmer im keller haben könnte.
Danke
Gruss
Kai
nordanney 27.02.2025 08:37
kaiplan schrieb:
in wie fern wird hier der beheizte keller, der als lagerraum und stauraum genutzt wird bewertet?Deine Frage ist die Wohnflächenbegrenzung. Der Keller ist keine Wohnfläche, sondern Nutzfläche und wird auch so ausgewiesen - im Antrag steht die Wohnfläche. Ich hoffe zumindest, dass Ihr den Keller nicht als Wohnraum definiert im Bauantrag.kaiplan schrieb:
hier war geplant, dass ein kind ,wenn es älter ist, später ein sepperates zimmer im keller haben könnte.Was formell nicht erlaubt ist, da es keine Wohnfläche ist - was Dich im eigenen Haus aber nicht stören wird. 11ant 28.02.2025 00:17
kaiplan schrieb:
wir stehen kurz davor das Einfamilienhaus fertig zu planen.
eg 60m2 # og 60m2 # dachstudio 20m2 # keller 60m2
der keller wird als lagerraum und stauraum benutzt. allerdings würden wir gerne in sämtlichen kellerräumen direkt die Fußbodenheizung mit einlegen lassen. der keller ist auch vollumfänglich gedämmt.
die L-Bank begrenzt die wohnfläche für 4personen (2 erwachsene und 2 kinder) auf 160m2.Habt Ihr nicht schon reichlichst Abstellraum in der halben Scheune oder geht es um ein neues Grundstück ?Eine Normalfamilie 2E2K braucht 160 qm nicht bis in die letzten Eckchen auszureizen. Und wozu konkret ist ein Dachstudio nützlich ?
kaiplan 28.02.2025 08:05
11ant schrieb:
Habt Ihr nicht schon reichlichst Abstellraum in der halben Scheune oder geht es um ein neues Grundstück ?
Eine Normalfamilie 2E2K braucht 160 qm nicht bis in die letzten Eckchen auszureizen. Und wozu konkret ist ein Dachstudio nützlich ?sämtliche gebäude sind abgerissen, das grundstück geteilt. grundstücksfläche 275m2. zudem arbeite ich zu 100% von zu hause aus, brauche also ein extra zimmer für den ganzen tag, beruflich!
Die geplanten Zimmer sind nicht gross, kinderzimmer 11m2.
Bitte nicht so forsch und negativ im voraus sein, danke !
ypg 28.02.2025 21:46
kaiplan schrieb:
in wie fern wird hier der beheizte keller, der als lagerraum und stauraum genutzt wird bewertet?Kellerräume, die auch so benannt werden (Hauswirtschaftsraum, Technik, Lager, Abstell) dürfen als solches genannt und gebaut werden.Welchen Standard sie letztendlich haben, ob Marmorfussböden, Gold an den Wänden oder mit Fußbodenheizung ist letztendlich Dir überlassen.
kaiplan schrieb:
der keller wird als lagerraum und stauraum benutzt.Allerdings unterscheidet man Nebenräume und Aufenthaltsräume. Letzteres müssen eine bestimmte Raumhöhe vorweisen, genug Fensterfläche, durch das auch genug Licht scheint, die Lüftung und die Beheizung dieses Raumes muss gewährleistet sein sowie muss auf dieser Etage ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein. Wenn also so ein Raum, vorher genannt, als Kinderzimmer genutzt wird, so bedarf es offiziell eine Nutzänderung, inoffiziell kannst Du alles bewohnen in Deinem Haus, so wie Du es willst.kaiplan schrieb:
hier war geplant, dass ein kind ,wenn es älter ist, später ein sepperates zimmer im keller haben könnte.Allerdings ist es nun mal auch nicht gerade ungefährlich, dort zu schlafen, wo sich kein zweiter Rettungsweg befindet. Beruflich habe ich schon einige Schadensbilder, um es mal harmlos zu benennen, bearbeiten müssen, die aus solchen Umständen resultieren.Persönliche Worte: ich muss mich immer wundern, woher „bedürftige Familien“ noch genug Kohle für einen (beheizbaren) Keller haben. Letztendlich zahlt Dein Keller der Steuerzahler. Um eben nur Bedürftige zu unterstützen, limitiert man die Wohnfläche.
Du hast ja die Wahl: größer zu bauen und auf die Finanzspritze zu verzichten.
Solche Beiträge sorgen dann natürlich bei einer Wahl für entsprechende Ergebnisse.
KJaneway 06.03.2025 13:30
Ich finde das L-Bank Darlehen ist sehr restriktiv gehandhabt. Wenn man da ehrlich Angaben macht ist Stand heute ein Ausnutzen fast nicht mehr möglich.
Die Häuser sind sehr teuer geworden. Das heißt man muss entweder viel Eigenkapital haben (Mehr als 50% sind nicht erlaubt). Wenn man die 50% schafft ranzubringen, ohne mehr zu haben, dann ist die monatliche Belastung aus den Kreditraten bei den heutigen Hauspreisen aber meist so hoch, dass man entweder die zulässige Belastungsgrenze überschreitet, oder aber ein zu hohes Einkommen hat, um für die Förderung in Frage zu kommen.
Ein klassisches Einfamilienhaus mit den 160qm für 2E+2K ist da nicht mehr darstellbar.
Spiel mal mit dem Finanzierungsrechner der L-Bank rum. Man kommt da einfach auf keinen grünen Zweig, egal wie man das Szenario gestaltet.
Die Häuser sind sehr teuer geworden. Das heißt man muss entweder viel Eigenkapital haben (Mehr als 50% sind nicht erlaubt). Wenn man die 50% schafft ranzubringen, ohne mehr zu haben, dann ist die monatliche Belastung aus den Kreditraten bei den heutigen Hauspreisen aber meist so hoch, dass man entweder die zulässige Belastungsgrenze überschreitet, oder aber ein zu hohes Einkommen hat, um für die Förderung in Frage zu kommen.
Ein klassisches Einfamilienhaus mit den 160qm für 2E+2K ist da nicht mehr darstellbar.
Spiel mal mit dem Finanzierungsrechner der L-Bank rum. Man kommt da einfach auf keinen grünen Zweig, egal wie man das Szenario gestaltet.
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