Kfw Vertrag /Hausänderung bei bestehendem Vertrag

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B

body123

Hallo,
wir haben einen Kfw Vertrag für den Bau eines KFW 55 Einfamilienhauses abgeschlossen. Davor haben wir eine Kfw „Bestätigung zum Antrag (BZA)“ sowie weitere Angaben (Kubatur usw. )zum geplanten Haus die wir von unserem Bauunternehmen bekommen haben, eingereicht. Die Angaben basierten auf einem bestimmten Haustyp, die endgültige Planung ist noch nicht erfolgt. Nun möchten wir den Haus Typ ändern, d.h. Statt 1,5 Geschosse, 2 Geschosse und ein flacheres Dach. Es soll aber weiterhin ein Kfw 55 Haus werden. Die Grundfläche ist auch die gleiche.
Hätte die Änderung einen Einfluss auf den bestehenden KfW Vertrag? Oder ist es egal solange es weiterhin ein Kfw 55 Haus bleibt?

Gruß
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Z

Zaba12

Mit "Vertrag" meinst du das KfW Darlehen und mit "Bestätigung zum Vertrag" die "KfW Online-Bestätigung"?

Mag sein das die Grundfläche gleichgeblieben ist, jedoch wird die Wohnfläche eine andere sein allein weil die du 2 Vollgeschosse hast und hier die Schrägen dir die berechnete Wohnfläche nicht abzieht. Außerdem ist der Bruttorauminhalt ein anderer und die Fensterfläche/ Außenwand-Quote eine andere.

Was sagt denn dein GU dazu? Die Unterlagen kommen vom Energieberater des GU, der müsste das wissen.

Mein Energieberater hat weil er einen Fehler bei der Grundflächenberechnung (hatte 10m² zu viel Grundfläche drin) gemacht hat, direkt eine neue KfW Online Bestätigung erstellt mit neuer ID usw.

Hast du wenigstens die Förderung der KfW bzgl. des Energieberaters abgegriffen?
 
B

body123

ja, Kfw-Darlehen mit "KfW Online-Bestätigung".
Der GU sagt, dass es die Änderung keine Rolle spielt, solange sich die Effizienzklasse nicht ändert. Und dass es der normale Weg wäre.
Die KfW Online-Bestätigung basiert auf einem Standrad-Haus, diese wird ja benötigt um die Finanzierung zu sichern, die Planung findet aber später statt und da kann sich ja immer etwas ändern.

Hast du wenigstens die Förderung der KfW bzgl. des Energieberaters abgegriffen?
Die Förderung kriegt man doch nach dem Bau, wenn kfw-Effizienz nachgewiesen wurde oder was meinst du ?

Gruß
body
 
Z

Zaba12

Wenn dein GU sagt dass alles ok ist, dann ist doch gut. Die Erklärung hast doch direkt mitgeliefert.

Nein ich meine die KfW-Förderung 431 -> Zuschuss von 50% zu den Kosten eines Energieberaters!

Aber wahrscheinlich teilen sich dein GU und dein Energieberater diese Förderung brüderlich :p
 
B

body123

Auch ein Mitarbeiter unserer fanzierenden Bank sagte mir am Telefon das gleiche wie der GU und dass die neue Kfw online Bestätigung in dem Fall nicht nötig wäre..
Unser Finanzberater ist aber der Meinung, dass Änderungen am Haus doch Einfluss hätten und dass dadurch unser Kfw Darlehen evtl. gefährdet wäre...
wir haben vom neuen Haustyp nun auch eine KfW Online Bestätigung eingereicht, aber seit 2 Wochen keine Rückmeldung Erhalten bzw. keine klare schriftliche Stellungnahme dazu...was nun Sache ist...
die neue KfW Online Bestätigung basiert aber wieder auf einem Standard-Haustyp, die Innenaufteilung wir eine andere sein auch kommen andere Fenster rein. Aber es wird die gleiche Effizienzklasse...

also der Energieberater der für uns die KfW Online Bestätigung erstellt hat ist in der Expertenliste drin..haben wir hier Anspruch auf die Förderung? Hat uns Keiner drauf hingewiesen.

Gruß
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Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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