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DaniMartinez
Hallo in die Runde,
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. In unserem Baugebiet wird es ein kaltes Nahwärmenetz geben, bei dem der Energieversorger mittels Tiefenbohrungen und einem daran angeschlossen Ringleitungsnetz die Wärmepumpe im Haus versorgt.
Jetzt hatten wir überlegt eine Photovoltaik-Anlage zu integrieren, um mit dem selbst produzierten Strom auch die Wärmepumpe zu beliefern. Soweit so gut! Heute bekamen wir vom Energieversorger Post, dass es aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich ist, den selbst produzierten Strom für die Wärmepumpe zu nutzen.
Hier der Originalwortlaut:
„Wie Sie schon richtig erfasst haben ist aus Abrechnungstechnischen Gründen ist der Eintrag von Eigenstrom einer Photovoltaik-Anlage nicht umsetzbar. Durch die Weitergabe in das System von uns, gäbe es zusätzlich den Nachteil, dass für den gesamten Strom die volle Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage anfallen würden, sodass der Vorteil der Eigenstromproduktion damit nicht mehr vollumfänglich gegeben wäre.“
Hat jemand schon mal etwas ähnliches gehört? Ist dem so, dass das nicht möglich ist?
Dann macht eine Photovoltaik Anlage schon fast wieder keinen Sinn mehr. Und in den Vertragsbedingungen steht nirgends, dass man den selbst produzierten Strom nicht für die Wärmepumpe nutzen kann.
Vielen Dank schon mal!
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. In unserem Baugebiet wird es ein kaltes Nahwärmenetz geben, bei dem der Energieversorger mittels Tiefenbohrungen und einem daran angeschlossen Ringleitungsnetz die Wärmepumpe im Haus versorgt.
Jetzt hatten wir überlegt eine Photovoltaik-Anlage zu integrieren, um mit dem selbst produzierten Strom auch die Wärmepumpe zu beliefern. Soweit so gut! Heute bekamen wir vom Energieversorger Post, dass es aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich ist, den selbst produzierten Strom für die Wärmepumpe zu nutzen.
Hier der Originalwortlaut:
„Wie Sie schon richtig erfasst haben ist aus Abrechnungstechnischen Gründen ist der Eintrag von Eigenstrom einer Photovoltaik-Anlage nicht umsetzbar. Durch die Weitergabe in das System von uns, gäbe es zusätzlich den Nachteil, dass für den gesamten Strom die volle Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage anfallen würden, sodass der Vorteil der Eigenstromproduktion damit nicht mehr vollumfänglich gegeben wäre.“
Hat jemand schon mal etwas ähnliches gehört? Ist dem so, dass das nicht möglich ist?
Dann macht eine Photovoltaik Anlage schon fast wieder keinen Sinn mehr. Und in den Vertragsbedingungen steht nirgends, dass man den selbst produzierten Strom nicht für die Wärmepumpe nutzen kann.
Vielen Dank schon mal!