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Die Tabelle kann es logischerweise vor der Eröffnung noch nicht geben. Der vorläufige Verwalter muß erst die Entscheidungsgrundlagen herbeischaffen, damit über die Eröffung entschieden werden kann (das setzt die Feststellbarkeit daß keine Masseunzulänglichkeit vorliegt voraus). Bei großen Bauträger kann die Konsolidierung der Bilanzen von Mutter und Projektgesellschaften schon ein Weilchen dauern.Es gibt ja nicht mal eine Tabelle zu der man Forderungen anmelden könnte. Ich gehe davon aus, dass frühestens am 01.09. tatsächliche Nachrichten zu erwarten sind.
Wenn die Eröffnung des Verfahrens noch bevorsteht, dann ist das eben so. Die Insolvenzgerichte sind recht lokal zuständig und können ihre Arbeit nicht eben in einen Pool geben, wenn an ihrem Ort mehrere und/oder große Verfahren laufen. Für einen "Ticker" zum Verfahrensstand kannst Du auch gerne meiner Signatur folgen. Du kannst dem Verwalter auch wenn er noch "vorläufig" ist (und zur Sicherheit auch dem Gericht selbst) Deine Gläubigereigenschaft schon zur Kenntnis geben, dann sollte Dich der Verwalter auch anschreiben. Aber Du schreibst ja, das habe er bereits getan. Er kann am Gras auch nicht ziehen, damit es schneller wächst. Stelle also sicher, daß er nicht nur Deine eMail-Adresse, sondern auch Deine Gläubigereigenschaft kennt. Vgl. dazu auch meinen Beitrag #21:Vom Insolvenzverwalter gibt es nur Standardmails. Die habe ich bereits vier mal in unterschiedlicher Anpassung von unterschiedlichen Käufern bereits zugeschickt bekommen. Da wird um Geduld gebeten. Fakt ist, dass bis zur offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens eh nichts getan werden kann.
.Am besten tut man dies zweckmäßig dadurch, dem Insolvenzverwalter zunächst nur mitzuteilen, wer man ist, damit der Insolvenzverwalter den Verteilerkreis seiner Rundschreiben klar hat. Also nicht "ich bin Hänschen Klein", sondern "ich bin Hänschen Klein, z.B. Anzahlungsgläubiger des Reihenmittelhauses Nr. 13" mit den klassischen Kontaktdaten Postweg und ggf. Telefax. Telefonnummer(n) und eMail-Adressen machen hierbei ebenfalls Sinn - unverlangt eingesandte Aktenordner / Goethegesamtausgaben ausdrücklich nicht.
Vor der eigentlichen Verfahrenseröffnung kann der noch vorläufige Verwalter im Prinzip nur Hintergrundgespräche führen, viel mehr nicht. Ein erfahrener Verwalter arbeitet auch schnell, denn für reinen Leerlauf verdient er nichts. Je ordentlicher eine Buchführung ist, desto schneller ist Klarheit geschaffen - außer wie vorstehend ausgeführt, wenn komplexe Verflechtungen dagegen wirken. Geeignete Investoren sind nicht schwer zu finden (bzw. nicht zu finden), da die Pappenheimer im Wesentlichen bekannt sind: ein Deutscher Bauträger wird seltenst von einem koreanischen Batteriehersteller gekauft. Meist ist ein Mitbewerber ein Verschmelzungskandidat, und dabei kann ggf. auch das Kartellamt mitreden. Und es muß ja auch gar nicht unbedingt ein Investor her. Dazu schrieb ich hier ja in den jüngsten Beiträgen bereits, daß die unterschiedlichen "Assetklassen" (vorbereitete / begonnene / halbfertige / fastfertige Objekte) auch separat behandelt werden können. Freilich gibt es dabei Grenzen, bspw. weil etwa drei Doppelhäuser wirtschaftlich mit einem Block von Carport- oder Straßenrandstellplätzen zusammenhängen. Aber grundsätzlich ist denkbar, auch ein Doppelhaus an eine Beidenachbarn-GbR zu übergeben. Der Verwalter ist dabei der Geringstminderung bzw. Bestmehrung des Vermögens der insolventen Gesellschaft verpflichtet. Das hat also schon Gründe, warum das keine Scheidungsanwälte oder Strafverteidiger nebenher erledigen.Eine Insolvenz kann allerdings gut und gerne mehrere Jahre andauern, wenn kein Investor gefunden wird.
Ich hege in diesem Fall allerdings sowohl wenig Befürchtungen eines langen Siechtums als auch gute Hoffnungen, daß mit einem potentiellen Übernehmer auch rasch handelseinig geworden werden kann (wie gesagt, sobald der Verwalter handlungsfähig ist).
Ich weiß nicht, vielleicht können hierzu am besten @nordanney oder @HilfeHilfe etwas sagen (?)Was passiert in dieser Zeit mit den Baukrediten? Bei uns wurde der Bau nicht mal angefangen und wir haben noch gar nichts gezahlt. Irgendwann wird die Bank doch wegen Nichtabnahme kündigen und eine Entschädigung fordern. Weiß jemand, wie hoch solche Entschädigungen sein können?