Bis zum 30. September haben die Gläubiger laut Beschluss Zeit sich für die Insolvenztabelle anzumelden. Das geht am einfachsten über das GIS des Insolvenzverwalters. Hierfür braucht man jedoch eine PIN, die man wohl per Post zugeschickt bekommen sollte. Natürlich doof, wenn niemand antwortet und die Zeit quasi davonläuft.
Die Käufer sitzen auf jeder Menge Kosten und wollen diese geltend machen. Da viele von Ihnen nicht mit dem deutschen Insolvenzrecht vertraut sind und ein Informationsvakuum seitens des Insolvenzverwalters herrscht, ist natürlich Unruhe entstanden.
Auch "hausärztliche" Rechtsanwälte sind mit Insolvenzrecht nicht wirklich vertraut, aber als Beistand zur ordnungsgemäßen Anmeldung von Insolvenzforderungen dennoch allemal besser als eine solche als Nichtvolljurist selbst vorzunehmen. Drei Wochen sollten genügen, einen Rechtsanwalt zu finden, und interanwaltlich ist das beA ein sicherer Zustellweg, auf dem nichts verloren gehen sollte.
Derweil verkaufen die Verkäufer fleißig über einschlägige Portale weiter Luftschlösser.
Was meinst Du mit Luftschlössern ? - etwas anzubieten, das man wissentlich nicht liefern könnte, wäre als Betrug nicht nur strafbar, sondern würde einen Insolvenzverwalter auch seine Anwaltszulassung kosten. Was läßt Dich befürchten, es würde dennoch gewagt ?
Ich sehe die Angebote Glow und Delight aktuell von der Insolvenzschuldnerin angeboten, "Baujahr 2026". Daß sie innerhalb des kommenden Kalenderjahres fertigstellbar sind, dagegen sehe ich keine Zweifel begründet. Die Gesellschaft ist ja schließlich "nur" insolvent und nicht in Liquidation. Aus dem Angebot schließe ich, daß ein Übernehmer diese Objekte fertigstellen will, und zwar nach den vermutlich bereits genehmigten Planungen. Andernfalls machte es wenig Sinn, konkret für diese zu werben. Die Wirtschaftlichkeit der Umsetzung hängt ja auch für einen Übernehmer daran, das Projekt wie kalkuliert durchzuziehen, und dafür braucht es nach wie vor Nachbarn für die bisherigen Käufer. Ich halte nach wie vor für am wahrscheinlichsten, ein Übernehmer träte in die Bauverträge ein (in welcher Abstufung, habe ich ja vor etwa einer Woche zuletzt erläutert). Ob auch die Gesellschaft übernommen würde, steht dabei auf einem anderen Blatt. Ich persönlich (und vermutlich auch ein von mir beratener Bauträger) würden das allerdings so machen.