Interhomes Insolvenz, Ratingen Felderhofquartier/Spiegelglasfabrik - Betroffene gesucht

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Zuletzt aktualisiert 07.10.2025
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11ant

11ant

Es gibt ja nicht mal eine Tabelle zu der man Forderungen anmelden könnte. Ich gehe davon aus, dass frühestens am 01.09. tatsächliche Nachrichten zu erwarten sind.
Die Tabelle kann es logischerweise vor der Eröffnung noch nicht geben. Der vorläufige Verwalter muß erst die Entscheidungsgrundlagen herbeischaffen, damit über die Eröffung entschieden werden kann (das setzt die Feststellbarkeit daß keine Masseunzulänglichkeit vorliegt voraus). Bei großen Bauträger kann die Konsolidierung der Bilanzen von Mutter und Projektgesellschaften schon ein Weilchen dauern.
Vom Insolvenzverwalter gibt es nur Standardmails. Die habe ich bereits vier mal in unterschiedlicher Anpassung von unterschiedlichen Käufern bereits zugeschickt bekommen. Da wird um Geduld gebeten. Fakt ist, dass bis zur offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens eh nichts getan werden kann.
Wenn die Eröffnung des Verfahrens noch bevorsteht, dann ist das eben so. Die Insolvenzgerichte sind recht lokal zuständig und können ihre Arbeit nicht eben in einen Pool geben, wenn an ihrem Ort mehrere und/oder große Verfahren laufen. Für einen "Ticker" zum Verfahrensstand kannst Du auch gerne meiner Signatur folgen. Du kannst dem Verwalter auch wenn er noch "vorläufig" ist (und zur Sicherheit auch dem Gericht selbst) Deine Gläubigereigenschaft schon zur Kenntnis geben, dann sollte Dich der Verwalter auch anschreiben. Aber Du schreibst ja, das habe er bereits getan. Er kann am Gras auch nicht ziehen, damit es schneller wächst. Stelle also sicher, daß er nicht nur Deine eMail-Adresse, sondern auch Deine Gläubigereigenschaft kennt. Vgl. dazu auch meinen Beitrag #21:
Am besten tut man dies zweckmäßig dadurch, dem Insolvenzverwalter zunächst nur mitzuteilen, wer man ist, damit der Insolvenzverwalter den Verteilerkreis seiner Rundschreiben klar hat. Also nicht "ich bin Hänschen Klein", sondern "ich bin Hänschen Klein, z.B. Anzahlungsgläubiger des Reihenmittelhauses Nr. 13" mit den klassischen Kontaktdaten Postweg und ggf. Telefax. Telefonnummer(n) und eMail-Adressen machen hierbei ebenfalls Sinn - unverlangt eingesandte Aktenordner / Goethegesamtausgaben ausdrücklich nicht.
.
Eine Insolvenz kann allerdings gut und gerne mehrere Jahre andauern, wenn kein Investor gefunden wird.
Vor der eigentlichen Verfahrenseröffnung kann der noch vorläufige Verwalter im Prinzip nur Hintergrundgespräche führen, viel mehr nicht. Ein erfahrener Verwalter arbeitet auch schnell, denn für reinen Leerlauf verdient er nichts. Je ordentlicher eine Buchführung ist, desto schneller ist Klarheit geschaffen - außer wie vorstehend ausgeführt, wenn komplexe Verflechtungen dagegen wirken. Geeignete Investoren sind nicht schwer zu finden (bzw. nicht zu finden), da die Pappenheimer im Wesentlichen bekannt sind: ein Deutscher Bauträger wird seltenst von einem koreanischen Batteriehersteller gekauft. Meist ist ein Mitbewerber ein Verschmelzungskandidat, und dabei kann ggf. auch das Kartellamt mitreden. Und es muß ja auch gar nicht unbedingt ein Investor her. Dazu schrieb ich hier ja in den jüngsten Beiträgen bereits, daß die unterschiedlichen "Assetklassen" (vorbereitete / begonnene / halbfertige / fastfertige Objekte) auch separat behandelt werden können. Freilich gibt es dabei Grenzen, bspw. weil etwa drei Doppelhäuser wirtschaftlich mit einem Block von Carport- oder Straßenrandstellplätzen zusammenhängen. Aber grundsätzlich ist denkbar, auch ein Doppelhaus an eine Beidenachbarn-GbR zu übergeben. Der Verwalter ist dabei der Geringstminderung bzw. Bestmehrung des Vermögens der insolventen Gesellschaft verpflichtet. Das hat also schon Gründe, warum das keine Scheidungsanwälte oder Strafverteidiger nebenher erledigen.

Ich hege in diesem Fall allerdings sowohl wenig Befürchtungen eines langen Siechtums als auch gute Hoffnungen, daß mit einem potentiellen Übernehmer auch rasch handelseinig geworden werden kann (wie gesagt, sobald der Verwalter handlungsfähig ist).

Was passiert in dieser Zeit mit den Baukrediten? Bei uns wurde der Bau nicht mal angefangen und wir haben noch gar nichts gezahlt. Irgendwann wird die Bank doch wegen Nichtabnahme kündigen und eine Entschädigung fordern. Weiß jemand, wie hoch solche Entschädigungen sein können?
Ich weiß nicht, vielleicht können hierzu am besten @nordanney oder @HilfeHilfe etwas sagen (?)
 
mayglow

mayglow

Hier geht es auch vorwiegend um Bauträger-Objekte, oder?
Habt ihr ggf die Gelegenheit die Objekte nochmal genauer zu besichtigen und den aktuellen Stand zu erfassen (ggf auch mit einem Sachverständigen gemeinsam?). Bei uns in der Insolvenz war es so, dass die Mitarbeiter des Bauträgers auch nicht wesentlich mehr wussten (oder was sie wussten, nicht kommunizieren durften, was weiß ich schon), aber grundliegend schon zur Verfügung standen. Wir konnten darum mit dem Bauleiter auch gemeinsam das Haus besichtigen, Fotos machen, den aktuellen Zwischenstand erfassen, usw usf. Vielleicht besteht bei euch die Möglichkeit ja auch? Grundliegend werden die Gehälter in der Insolvenz ja eine Weile weiter bezahlt, aber da gerade Stillstand ist, fallen viele Aufgaben erstmal weg, das heißt an manchen Stellen hatten die BT-Mitarbeiter sogar mehr Zeit als vorher für uns....

FALLS der Insolvenzverwalter nicht in die Verträge eintritt (ich drücke natürlich allen die Daumen, dass er es tut und mit Verzögerung einfach weitergebaut wird), schadet es nicht, die aktuellen Unterlagen schonmal zu sortieren. Für uns war vor allem hilfreich:
- Nachweise für alle bisher abgeforderten Zahlungen/Rechnungen & Zahlungsnachweise (haben wir einfach immer mal wieder gebraucht)
- In der Baubeschreibung und ggf Ergänzungen dazu und dort genauer sichten, was bereits passiert ist und was noch fehlt (ggf einfach mal anmarkern o.ä.)
 
M

Misaal19

Hier geht es auch vorwiegend um Bauträger-Objekte, oder?
Habt ihr ggf die Gelegenheit die Objekte nochmal genauer zu besichtigen und den aktuellen Stand zu erfassen (ggf auch mit einem Sachverständigen gemeinsam?). Bei uns in der Insolvenz war es so, dass die Mitarbeiter des Bauträgers auch nicht wesentlich mehr wussten (oder was sie wussten, nicht kommunizieren durften, was weiß ich schon), aber grundliegend schon zur Verfügung standen. Wir konnten darum mit dem Bauleiter auch gemeinsam das Haus besichtigen, Fotos machen, den aktuellen Zwischenstand erfassen, usw usf. Vielleicht besteht bei euch die Möglichkeit ja auch? Grundliegend werden die Gehälter in der Insolvenz ja eine Weile weiter bezahlt, aber da gerade Stillstand ist, fallen viele Aufgaben erstmal weg, das heißt an manchen Stellen hatten die BT-Mitarbeiter sogar mehr Zeit als vorher für uns....

FALLS der Insolvenzverwalter nicht in die Verträge eintritt (ich drücke natürlich allen die Daumen, dass er es tut und mit Verzögerung einfach weitergebaut wird), schadet es nicht, die aktuellen Unterlagen schonmal zu sortieren. Für uns war vor allem hilfreich:
- Nachweise für alle bisher abgeforderten Zahlungen/Rechnungen & Zahlungsnachweise (haben wir einfach immer mal wieder gebraucht)
- In der Baubeschreibung und ggf Ergänzungen dazu und dort genauer sichten, was bereits passiert ist und was noch fehlt (ggf einfach mal anmarkern o.ä.)
Unsere Anfrage, das Haus zu besichtigen, wurde zu Beginn abgelehnt, als die Insolvenz angekündigt wurde. Ich werde es noch einmal versuchen, indem ich den Bauleiter anschreibe, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie unsere Anfrage berücksichtigen werden, bis es ein Update vom Insolvenzverwalter gibt.
 
V

Vauleto

Wir konnten das Haus auch nicht besichtigen, haben aber vom Bauleiter eine Auskunft bekommen, was im Haus noch gemacht werden muss.
 
V

Vauleto

Hallo zusammen,
Ich bin gerade noch auf folgende Information gestoßen:

Wie genau ist das zu verstehen? Nach meinem Verständnis nimmt ein Gutachten viel Zeit in Anspruch.

(wir sind Betroffen; Reihe 16).

Danke und liebe Grüße
 
11ant

11ant

Danke für die Info.
Wie genau ist das zu verstehen?
Das ist so zu verstehen, daß der vorläufige Insolvenzverwalter den entscheidenden Durchstoß einleiten darf, um die Lage der Insolvenzschuldnerin zu klären. Das Gutachten wird nach meiner Erwartung zügig ergeben, daß eine Insolvenz, aber keine Masseunzulänglichkeit besteht, und dem Verfahren und seinem Verwalter somit die Vorsilbe "vorläufig" gestrichen werden kann. Diesem Beschluss werden Erkenntnisse vorausgegangen sein, die diesen Akt im Grunde bereits als Formsache erkennen lassen.

Nach meiner Einschätzung habt Ihr es hier mit keinem "uiuiu, jetzt bloß schnell alle ducken und Angst haben" Insolvenzverfahren zu tun, sondern mit einem Verfahren mehr oder weniger nur zur Vorbeugung gegen einen Verschleppungsvorwurf. Einen Strick um sich zu erschießen könnt Ihr also von Eurer Kleinanzeigen-Beobachtungsliste wieder herunternehmen. "Ninarugemodus on* "Alles wird gut !" *Ninarugemodus off*
 
Zuletzt aktualisiert 07.10.2025
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