Interhomes Insolvenz, Ratingen Felderhofquartier/Spiegelglasfabrik - Betroffene gesucht

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Zuletzt aktualisiert 07.10.2025
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Misaal19

Kurzes Update:
gerade (01.09.2025 um 9:15 Uhr) wurde das ordentliche Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gläubigerversammlung wurde direkt für den 16.10.2025 um 11:00 Uhr angesetzt.

Wäre jetzt der richtige Zeitpunkt für alle Käufer mit Geldforderungen einen Anwalt zu konsultieren?
Wird jetzt der Zugang zum GIS gewährt bzw. werden jetzt die Käufer angeschrieben?

Kann es sein, dass noch vor der Gläubigerversammlung eine Übernahme durch einen Investor erfolgen kann?

Tatsächlich habe ich jetzt mehr Fragezeichen als vorher.
Es gab noch immer Gerüchte, dass der frühere Investor noch immer die Details prüft und an dem Projekt interessiert ist. Ich gehe davon aus, dass dies der richtige Zeitpunkt ist, um den Anwalt zu konsultieren, und innerhalb einer Woche sollten wir eine offizielle Benachrichtigung mit den Pin-Angaben für die Einreichung der Klage erhalten.
 
M

Misaal19

Nun stelle Dich ´mal nicht so an. Für Dich als Käufer gibt es viel Licht im Dunkel: Du weißt, daß der Insolvenzverwalter erst kürzlich die Erlaubnis bekommen hat, sich vierhundert Grundbuchauszüge zu bestellen. Die wollen nun erst einmal erhalten und gelesen sein. Die Vorgespräche mit möglichen Baufertigstellern (bzw. gar Übernehmern des ganzen Geschäftes der Insolvenzschuldnerin) sind offensichtlich bereits ohne deprimierende Aussichten im Hintergrund bereits angelaufen. Da werden eine Reihe entworfene Schreiben darauf warten, daß der Insolvenzverwalter bei Erhalt seiner Entvorläufigung auf "Drucken/Absenden" drückt. Einen Teil der weit existenzieller als Du Betroffenen (die Angestellten) hast Du bereits selbst angesprochen. Noch weit sensibler trifft es die Subunternehmer und deren Angestellte, die beim Insolvenzgeld außen vor sind. Die alle "wieder warmzuschalten" ist kein Federstrich. Eine Insolvenz berührt die Arbeitsverträge nicht. Ich hatte es in meinen zahlreichen Beiträgen zu den BT-Insolvenzen (Hildmann, Tecklenburg u.a. und vermutlich auch hier) bereits ausgeführt, wie ein Insolvenzverwalter in solchen Situationen vorgehen wird (ähnlich einem OrgL bei einer Massenkarambolage): nämlich zunächst mit dem Einteilen der Verletzten in die Kategorien "Hubschrauber", "RTW" und "Beten". Auf eine BT-Insolvenz übertragen bedeutet dies (so würde ich es an Stelle des Insolvenzverwalter tun): doppelhausweise bzw. zeilenweise 1. die nur noch auf den Maler wartenden Objekte in die Eigenvergabe / Eigenfertigstellung durch die Käufer entlassen; 2. die Objekte im Bautenstand "wetterdichter Rohbau" fertigstellen lassen ... 9. die Objekte im Bautenstand "Bodenplatte oder weniger" in aufgelöste Bauverträge und einzeln verkaufte Bauplätze aufspalten. Da Du selbst Deinen Bautenstand viel genauer kennen wirst als ich, kannst Du auch entsprechend genauer abschätzen, welchen weiteren Weg die Reise in Deinem Fall am wahrscheinlichsten einschlagen wird. Falls Du zu den hinteren Kategorien gehörst, solltest Du meinen Hinweis "Ein Doppelhaus hat ZWEI Häften" (Weg siehe Signatur oder Suche in Anführungszeichen) beherzigen und Deinen Hälftennachbarn / Deine Riegelnachbarn kennenzulernen versuchen. Ich habe @leachiM2k bereits mit strategischer Munition ausgestattet, eine Allianz der Betroffenen vor Ort zu organisieren. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, daß Du hier in eines der "besten" Insolvenzverfahren dieser Art geraten bist - alle anderen mir hier im Forum begegneten in Insolvenzverfahren geratenen BT-Projekte haben größere Verwundungen hinterlassen. Du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit (außer längeren Mietzahlungen bis zum Umzug) kein Geld, sondern nur Zeit verloren haben. Dafür ist Dir der Neid der allermeisten anderen Betroffenen solcher Situationen sicher. Auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwälte habe ich derzeit nicht "im Backoffice", aber bei der Überführung eines Doppelhauses oder Reihenhausriegels in den Weiterbau in Eigenregie kann ich gerne helfen.
Herzlichen Dank! Wir als Reihenhausgruppe sind in einer Position, wo nur noch der Innenausbau ansteht. Äußerlich ist die ganze Reihe fertig und abgeschlossen. Sollte sich die Gelegenheit bieten, die Immobilie so zu kaufen, wie sie ist, würden die meisten Leute aus der Reihenhausgruppe das auch tun.
 
11ant

11ant

Es gab noch immer Gerüchte, dass der frühere Investor noch immer die Details prüft und an dem Projekt interessiert ist.
Davon gehe ich aus. An dessen Stelle würde ich auch warten, bis ich vom Insolvenzverwalter kaufen kann (praktisch umgehend nachdem dieser seine Vorläufigkeit los ist).
Ich gehe davon aus, dass dies der richtige Zeitpunkt ist, um den Anwalt zu konsultieren, und innerhalb einer Woche sollten wir eine offizielle Benachrichtigung mit den Pin-Angaben für die Einreichung der Klage erhalten.
Deinen Anwalt konsultieren ja. Den Insolvenzverwalter noch nicht, der wird auf Dich zugehen (wenn Du sichergestellt hast, daß der von Dir weiß). Welche Klage meinst Du ? - ein Gläubiger muß seine Forderung nur anmelden, ob sie danach durchzustreiten ist, wird sich zeigen.
Herzlichen Dank! Wir als Reihenhausgruppe sind in einer Position, wo nur noch der Innenausbau ansteht. Äußerlich ist die ganze Reihe fertig und abgeschlossen. Sollte sich die Gelegenheit bieten, die Immobilie so zu kaufen, wie sie ist, würden die meisten Leute aus der Reihenhausgruppe das auch tun.
Aus meiner Sicht wäre das Win-Win für den Verwalter. Jeder vom Tisch geschaffte Fall ist gut, erst recht bei derer vierhunderten im selben Verfahren. Für Euch ist es ebenfalls Win-Win: Risiko und Zeitverzug begrenzt.
 
M

mohammadjavadk

Ich habe gehört, dass Ansprüche aus einem Bauträgervertrag keine Insolvenzforderungen sind, zum Beispiel Schadensersatzansprüche. Stimmt das? Und müssen wir als Käufer unsere Ansprüche in diesem Fall als Gläubiger zur Insolvenztabelle anmelden?
 
11ant

11ant

Ich habe gehört, dass Ansprüche aus einem Bauträgervertrag keine Insolvenzforderungen sind, zum Beispiel Schadensersatzansprüche. Stimmt das? Und müssen wir als Käufer unsere Ansprüche in diesem Fall als Gläubiger zur Insolvenztabelle anmelden?
Zu Frage 1: da bin ich im Detail überfragt, aber dem Wesen nach kann die Insolvenztabelle praktisch nur mit in Geldbeträgen formulierbaren Forderungen "umgehen". Weder wird ein Insolvenzverwalter (regelmäßig Rechtsanwalt) die Branche wechseln und auf Maurer und Betonbauermeister umschulen, um Bauverträge selbst erfüllen zu können, noch wird er Versicherungen abschließen, die im Gewährleistungsfall eintreten. Er soll das Vermögen "verteilen" und das Unternehmen abwickeln (letzteres am liebsten durch Verkauf an einen Rechtsnachfolger der Insolvenzschuldnerin, der wiederum diese bevorzugt in sein bestehendes Unternehmen einschmelzen wird). Deswegen gehe ich mit der höchsten Wahrscheinlichkeit davon aus, daß ein Mitbewerber als Übernehmerkandidat "lauert". Freilich will der (Stichwort: Due Diligence) keine "K*cke am Schuh" haben, also das Unternehmen lastenfrei übernehmen. Üblicherweise wird dazu eine Konsolidierung angestoßen, d.h.: alle Geschäftsvorgänge durch Abwicklung zum Abschluss bringen (Verkauf der fastfertigen Häuser zur Eigenfertigstellung an die Käufer, Verkauf der rohen Grundstücke an die Bauvertragsgläubiger der nur minimal begonnenen Häuser etcetera), Weg mit dem nur Mist machenden Kleinvieh (Kündigung der Leasingverträge von Autos und Fotokopiergeräten, Versteigerung der Bleistifte und Radiergummis als Konvolut). Übrig bleiben soll nur das, womit ein Jurist umgehen kann. Das Gericht will nur Schäden abwenden. Alle von dieser Seite Beteiligten haben kein Interesse, sich auf Jahre eine Baufirma als Lebensinhalt um den Hals zu hängen.

Zu Frage 2 als ganz klar: ja, als Gläubiger melde wirklich alle Forderungen zur Insolvenztabelle an - was nicht bekannt ist, kann nicht gequotelt befriedigt werden. Forderungen in Formen mit denen Juristen nicht umgehen können wirst Du in den Anmeldeformularen auch nicht finden. Ein noch fehlendes Fensterbrett beispielsweise würde ich dort wohl mit seinem Ersatzbeschaffungswert inklusive fachgerechtem Einbau angeben. Den Einbau selbst wird Dir der Verwalter weder sachlich schulden wollen, noch könnte man darauf eine Quote anwenden: geht es um eine Million und es sind nur Sechshunderttausend da, dann kann man Dir bei einer Forderung von dreihundert Euro eben einhundertachtzig zahlen. Aber ein sechzigprozentiges Fensterbrett einzubauen geht eben nicht. Ausgeber der Erfüllungsbürgschaft sollte eine Bank sein, und über deren Vermögen geht es ja im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bauträgers nicht. Mit Forderungen adressiert an den falschen Gegner kann man nur auf ganzer Linie scheitern. Lasse Dich also unbedingt von einem Anwalt darüber beraten, wer hier wofür überhaupt Dein Anspruchsgegner ist!
 
mayglow

mayglow

Es geht ja grundsätzlich unterschiedlich weiter, je nachdem, ob der Insolvenzverwalter sich dazu entschließt, die Verträge fortzuführen oder nicht. Da hat er nämlich ein Wahlrecht nach §103 InsO. Jetzt wo das Verfahren richtig eröffnet ist, könnt ihr ihn auch dazu auffordern, dieses auszuüben (wobei wohl auch bis zum Berichtstermin immer noch alles "unverzüglich" ist). Ggf kann euch da nen Anwalt was zu raten, was ne angemessene Frist wäre. Wir hatten uns bei unserer Bauträgerinsolvenz über die Möglichkeit informiert, aber letztlich war es bei uns so, dass quasi gleichzeitig mit der richtigen Eröffnung des Verfahrens sich auch der Insolvenzverwalter bei uns gemeldet hat (in unserem Fall, weil er nicht in den Vertrag eingetreten ist).

Letztlich gibt es dann die beiden Fälle: Entweder er führt den Vertrag fort (dann gilt halt auch alles was da drin stand), dann wird voraussichtlich zeitnah weitergebaut oder eben Fall zwei und er tritt nicht in den Vertrag ein. Bei uns (anderer Bauträger) war letzteres passiert. Wenn das so ist, es aber eine Vormerkung im Grundbuch gibt, dann habt ihr trotzdem Anspruch auf Übertragung des Eigentums (nach §106 InsO). Dann wird das eben auf euch übertragen und ihr könnt euch selber ums fertig bauen kümmern (hurra...) So lief das dann eben bei uns. (Die Übertragung hat nochmal ne halbe Ewigkeit gedauert, dann mussten wir uns einen Bauleiter suchen und konnten uns dann beim Bauamt als neue Bauherren melden - von dem alten Bauträger haben wir Gott sei Dank die meisten Unterlagen bekommen, wobei auch bei uns der Bau schon relativ weit war)

Ich habe gehört, dass Ansprüche aus einem Bauträgervertrag keine Insolvenzforderungen sind, zum Beispiel Schadensersatzansprüche. Stimmt das? Und müssen wir als Käufer unsere Ansprüche in diesem Fall als Gläubiger zur Insolvenztabelle anmelden?
Wir waren wie gesagt im Fall "Insolvenzverwalter ist nicht in den Bauträgervertrag eingestiegen". Wir hatten, weil wir zu dem Zeitpunkt nichts genaueres hatten, grobe Schätzwerte für die Fertigstellung ermittelt und die Mehrkosten gegenüber dem, was wir eigentlich dem Bauträger noch geschuldet hätten, in der Tabelle angemeldet (also quasi, ausstehend waren eigentlich noch 140k, Fertigstellung aufgeschlüsselt auf Gewerke geschätzt auf 220k -> 80k angemeldet). Darüber hinaus hatten wir auch Mehrkosten für die Verzögerung an sich angemeldet (über die Fristen im Vertrag hinausgehend Miete, Bereitstellungszinsen). Erst wurde alles abgewiesen (u.a. weils Schätzungen waren), später wurde dann doch ein Teil anerkannt ohne das wir nochmal was nachgereicht hatten (ich weiß aber ehrlich gesagt nicht genau, was sie jetzt anerkannt haben und was nicht - ich vermute nur die Mehrkosten für die Fertigstellung selbst und da auch nicht ganz alles, vielleicht waren unsere Schätzungen zT zu daneben, wer weiss). Letztlich bei anerkannten ~60.000 Euro und einer Insolvenzquote von bei uns 1% gings da dann aber auch nur um 600 Euro, was dann irgendwie auch den Brei nicht Fett macht... Wir hatten eben alles auf Schätzungen basiert eingereicht, letztlich kann man soweit ich weiß auch später nachmelden, wenn man Rechnungen und Kostenvoranschläge hat... Da ihr eh noch nicht wisst, ob der Inso in den Vertrag einsteigt oder nicht, ist das gerade wohl eh schwierig gerade zu sagen, was ihr da überhaupt anmelden könnt.
 
Zuletzt aktualisiert 07.10.2025
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