M
mimez
Hallo,
mein Name ist Micha und bin neu hier und stehe davor ein Haus mit einem zusätzlichen Grundstück zu kaufen das ich irgendwann bebauen möchte. Der Bebauungsplan sieht so aus:
Lt. Plan ist ein zweigeschössiges Gebäude mit Höhenbeschränkung möglich. Wenn ich in den Textteil reinschaue, steht dort:
Bei 1-geschossigen Gebäuden darf die Höhe der Gebäudeausenwände - gemessen vom Schnitt der Dachhaut über Einfamilienhaus - (s. Punkt 3.2) bis max. 3,15m betragen und bei nicht zwingend 2-geschossigen Gebäuden darf die Höhe von 4,30m nicht unterschritten werden (Gebäudeaußenwand wie o.a.)
Ich verstehe das nicht so ganz. Also bei einem Vollgeschoss (+ Dachgeschoss) darf meine Gebäudeausenwand 3,15m betragen (von Einfamilienhaus bis Dachhaut). Aber was ist mit 2 vollen Geschossen. Wie hoch darf das Gebäude sein?
Sorry falls die Frage dämlich ist, ich lese Bebauungspläne noch nicht all zu lang.
LG, michael
mein Name ist Micha und bin neu hier und stehe davor ein Haus mit einem zusätzlichen Grundstück zu kaufen das ich irgendwann bebauen möchte. Der Bebauungsplan sieht so aus:
Lt. Plan ist ein zweigeschössiges Gebäude mit Höhenbeschränkung möglich. Wenn ich in den Textteil reinschaue, steht dort:
Bei 1-geschossigen Gebäuden darf die Höhe der Gebäudeausenwände - gemessen vom Schnitt der Dachhaut über Einfamilienhaus - (s. Punkt 3.2) bis max. 3,15m betragen und bei nicht zwingend 2-geschossigen Gebäuden darf die Höhe von 4,30m nicht unterschritten werden (Gebäudeaußenwand wie o.a.)
Ich verstehe das nicht so ganz. Also bei einem Vollgeschoss (+ Dachgeschoss) darf meine Gebäudeausenwand 3,15m betragen (von Einfamilienhaus bis Dachhaut). Aber was ist mit 2 vollen Geschossen. Wie hoch darf das Gebäude sein?
Sorry falls die Frage dämlich ist, ich lese Bebauungspläne noch nicht all zu lang.
LG, michael