Höhenbeschränkung Bebauungsplan

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M

mimez

Hallo,

mein Name ist Micha und bin neu hier und stehe davor ein Haus mit einem zusätzlichen Grundstück zu kaufen das ich irgendwann bebauen möchte. Der Bebauungsplan sieht so aus:

hoehenbeschraenkung-bebauungsplan-301998-1.png


Lt. Plan ist ein zweigeschössiges Gebäude mit Höhenbeschränkung möglich. Wenn ich in den Textteil reinschaue, steht dort:

Bei 1-geschossigen Gebäuden darf die Höhe der Gebäudeausenwände - gemessen vom Schnitt der Dachhaut über Einfamilienhaus - (s. Punkt 3.2) bis max. 3,15m betragen und bei nicht zwingend 2-geschossigen Gebäuden darf die Höhe von 4,30m nicht unterschritten werden (Gebäudeaußenwand wie o.a.)

Ich verstehe das nicht so ganz. Also bei einem Vollgeschoss (+ Dachgeschoss) darf meine Gebäudeausenwand 3,15m betragen (von Einfamilienhaus bis Dachhaut). Aber was ist mit 2 vollen Geschossen. Wie hoch darf das Gebäude sein?

Sorry falls die Frage dämlich ist, ich lese Bebauungspläne noch nicht all zu lang.

LG, michael
 
Y

ypg

Beinhaltet der Bebauungsplan mehrere Gebiete, wovon teils 1-Geschosser, teils 2-Geschosser wie bei Dir erlaubt sind?
Dann beschäftigt sich die textliche Fassung auch mit den anderen Grundstücken.
@Escroda weiß es :)
 
E

Escroda

Wie hoch darf das Gebäude sein?
Mindestens 4,30m, da sich dein Grundstück in einem Bereich befindet, wo zwei Geschosse zulässig, aber nicht zwingend sind (dann müsste ein Kreis um die Geschossigkeitsfestsetzung sein).
Wäre aber hilfreich, den gesamten Bebauungsplan zu kennen. So aus dem Zusammenhang gerissen ergibt diese Festsetzung für mich keinen Sinn.
 
M

mimez

Danke für euere Antworten. Gerade ist bisschen viel los und wir sind in einer heißen Phase mit dem ganzen. Wir müssen gerade viel mit allen möglichen Leuten klären.

Es handelt sich um ein gewachsenes Wohngebiet das es schon seit 30 Jahren gibt. Das Grundstück links neben dem markierten ist bereits mit einem 3-Mehrfamilienhaus bebaut und hat 2 vollgeschosse + Dachgeschoss. Dieses Haus würden wir erwerben und das hat folgende Höhe:

hoehenbeschraenkung-bebauungsplan-302109-1.png


Eine Höhe "mindestens 4,30m" macht aus meiner Sicht nicht soviel Sinn? Was ist wenn ich da einen 20m-Komplex hinstelle? Deshalb bin ich etwas verwirrt. Alle Häuser drumherum sind eher 1-geschossig und das zweigeschossige sticht schon heraus. Ich möchte nur sicherstellen dass es keine bösen Überraschungen gibt. Ich würde gerne das Grundstück irgendwann bebauen und am liebsten auch 2 vollgeschosse machen.

LG, Micha
 
E

Escroda

Eine Höhe "mindestens 4,30m" macht aus meiner Sicht nicht soviel Sinn?
Sag' ich doch. Für sich alleine schwer zu verstehen. Aber wenn Du den kompletten Bebauungsplan hier nicht zugänglich machst, kann man ja nur das erklären, was Du zitierst.
Was ist wenn ich da einen 20m-Komplex hinstelle?
Vorbehaltlich weiterer Festsetzungen wäre das möglich. Dann müssten aber die Geschosse mindestens 6m hoch werden, was kaum ein vernünftiger Mensch plant, geschweige denn bezahlt. Gut, man müsste erst mal in der vor 30 Jahren geltenden Landesbauordnung den Vollgeschossbegriff nachlesen, ob das Stapeln von nicht Vollgeschossen damals noch zulässig war. Außerdem gibt es in jeder (mir bekannten) Landesbauordnung den Begriff der Verunstaltung (in BW §11), mit dem zur Not städtebauliche Katastrophen verhindert werden können.
dass es keine bösen Überraschungen gibt.
In deinen Beschreibungen sehe ich bisher keinen Widerspruch. Die Tatsachen entsprechen den Festsetzungen. Was genau lässt Dich argwöhnen?
 
M

mimez

Danke für deine / eure Hilfe. Das ist mein erster Bebauungsplan den ich lesen muss und möchte keine Fehler machen. Da das direkte Nachbargrundstück mit 2 Vollgeschossen im gleichen Baufenster bebaut wurde sollte ja alles passen. Mich hat nur die Mindesthöhe stutzig gemacht. Das mit der Höhe macht dann auch wieder sinn, wenn man bedenkt das man ja nur 2 Vollgeschosse bauen kann, dann macht ein 30m haus ja nicht soviel sinn ;-)

VIELEN DANK an alle!!! top!
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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