Heizung "nach" Baugenehmigung ändern?

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K

KSchmidtke

Hallo zusammen,

wir stehen sehr kurz davor unseren Bauantrag abzusenden.
Doch nun zum Problem.

Wir wollten immer eine Gasheizung mit etwas modernem kombinieren (z.B. Gas mit Solarthermie bzw. Brennstoffzelle) und KFW-55. In der Kombination mit etwas modernem ist KFW-55 ja drin (auch schon abgeklärt mit KFW-Beratern).

Doch die Baufirma behauptet, dass gehe nicht und man müsse eine Luftwärmepumpe nehmen (ich nehme an weil es einfach deren Standard ist und dadurch am schnellsten und einfachsten "für die Baufirma").

Nach längerem hin und her hat die für den Bauantrag zuständige Architektin folgendes vorgeschlagen: Sie plant in den Bauantrag eine Luftwärmepumpe ein (da dies 100%ig die KFW-55 Standards erfüllt) und wir holen erst mal den Bauantrag ein, damit es zu keinem Bauverzug kommt (wir haben ja jetzt schon eine vertraglich fixierte zeitliche Taktung).

In der Zwischenzeit wird die Firma dann die oben beschriebenen Gasmöglichkeiten KFW-55 technisch berechnen, die Firma behauptet das dauert sehr lange und wir würden sehr viel Zeit verlieren wenn wir damit warten.

Sie meinte, dass man später hinsichtlich der geänderten Heizung einfach eine "Anzeige" ans Bauamt sendet und das wäre damit abgehakt.

1) Stimmt das? Ist denen die Heizung wirklich so egal?

2) Gibt es aber nicht auch Probleme anderer Natur, so z.B. mit dem KFW-55 Antrag, der dann ja theoretisch zwar gestellt wurde, aber mit einer anderen Heizung.

3) Bei der Brennstoffzelle heisst es man müsse den KFW 433 Antrag bereits "VOR" Baubeginn stellen... damit ist aber nicht "mit Bauantrag" gemeint, oder?

Ich Danke vorab!

Grüsse

Kerstin
 
tomtom79

tomtom79

Wo halt aufpassen muss wenn im bb eine Energieeinsparverordnung gefordert wird diese egal wie auch zu erreichen.
 
kbt09

kbt09

In der Zwischenzeit wird die Firma dann die oben beschriebenen Gasmöglichkeiten KFW-55 technisch berechnen, die Firma behauptet das dauert sehr lange und wir würden sehr viel Zeit verlieren wenn wir damit warten.

Sie meinte, dass man später hinsichtlich der geänderten Heizung einfach eine "Anzeige" ans Bauamt sendet und das wäre damit abgehakt.
Und das würde ich mir vor allem schriftlich geben lassen, denn sonst steht im Vertrag Luftwärmepumpe und dann bleibt es auch bei Luftwärmepumpe, weil solche Verträge meist den Zusatz haben, das Änderungen und Ergänzungen der Schriftform bedürfen.
 
M

Mottenhausen

1) ja ist egal
2) kein Problem
3) hat damit nichts zu tun

Also alles Gut!
2. sehe ich als Problem. Es geht ja um den Nachweis zum Antrag VOR Baubeginn. Da werden jetzt Wandstärken usw. festgelegt. Mit Luft-Wasser-Wärmepumpe kein Problem, da wird Energieeinsparverordnung 16 schnell zu KfW55 ohne großen Aufwand. NACH Abschluss muss ja aber der Nachweis der Durchführung erfolgen, sonst keine Förderung! Wenn der Energieberater im Durchführungsnachweis jetzt die Heizung ändert, muss er auch Dämmungsstärken usw. erhöhen, damit es noch für KfW55 reicht, was natürlich nur geht, wenn real auch so gebaut wurde. Kein KfW gelisteter Experte verbrennt sich da die Finger und macht Falschangaben, er haftet da persönlich für.

Ich versteh das Problem nicht: KfW55 ist eine Rechenaufgabe, die eine Software übernimmt. Es werden vom Energieberater alle Parameter eingegeben und dann kommt ein Energiebedarf usw. hinten raus. Wenn der zu hoch ist für KfW55 müssen die eingegebenen Parameter verbessert werden, Erfahrungsgemäß Trial and Error: Untersohlendämmung unter die Bodenplatte, größere Fenster nach Süden, dickere Dämmung der Wände, obere Geschossdecke usw. so lang bis es passt. Da testet der Energieberater 3 Varianten oder so und teilt sie dir und deiner Baufirma mit, ihr entscheidet euch für eine und so wird dann gebaut.

Was hier versucht wird ist folgendes:

KfW55 mit Gasbrennwert im Massivhaus zu erreichen ist ein Kunststück, (wir befinden uns gerade an exakt der selben Stelle.) Die Baufirma hat da keine Lust darauf, weil sie so bauen wollen wie immer und auch nicht wissen wie sie dir als Bauherr noch große Aufpreise für mehr Dämmung usw. verkaufen sollen. Also: Luft-Wasser-Wärmepumpe, damit klappt es mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne großen Aufwand. Wenn der Vertrag einmal steht, dann wars das.

Genau deshalb ja der Zwang seitens der KfW einen KfW Experten - Energieberater vor Baustart das ganze Rechnen zu lassen, damit die Baufirmen nicht machen was sie wollen und hinterher dann... KfW55 hat leider nicht geklappt
 
Y

ypg

KfW55 mit Gasbrennwert im Massivhaus zu erreichen ist ein Kunststück
Ein großes Kunststück nun auch nicht: wir haben ein Kfw 70-Haus*, aber schlapp an der Werten für 55 vorbei geschliddert. Hätten wir ne 16er-Dämmung und 3-fach-Verglasung, würde es sicherlich reichen.
*Gas, Solar mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
 
Zuletzt aktualisiert 02.07.2025
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