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haydee

Meinst du Nordly?
Bei deinem Beispiel währen 2.000 Euro für den Bauherren ein netter Zuschuss und für den Handwerker wäre Nacharbeit teurer.
Fliesen ab, Estrich austauschen oder einfach neuen auffüllen, neuer Belag, Fußenbodenhöhe zu den anderen Räumen anpassen
In dem Fall selber zahlen und die 2.000 Euro nehmen oder klagen?
Darf man die Bürgschaft ziehen, wenn man den Rechtsweg geht?
(nur rein aus Interesse)

Hast du einen guten Handwerker der was auf sich hält, kommt er ob es die Sockelleiste ist die lose ist oder was größeres.
 
Nordlys

Nordlys

Wir reden gerne. Haydee, mein Bruder ist ja Malermeister. Also, solche Bürgschaften summieren sich, und daher sieht er zu, dass man sie nicht zieht, sondern die Mängel abstellt. Ja, die Kunden ziehen sie auch, wenn Rechtsstreit. K.
 
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haydee

Wir reden gerne. Haydee, mein Bruder ist ja Malermeister. Also, solche Bürgschaften summieren sich, und daher sieht er zu, dass man sie nicht zieht, sondern die Mängel abstellt. Ja, die Kunden ziehen sie auch, wenn Rechtsstreit. K.
Na klar summiert sich das, zumal die Malerarbeiten bei einem Haus nicht gerade die kleinste Position sind.
Dachte spontan bei Rechtsweg darfst du erst nach Klärung die Bürgschaft einfordern.
 
Zuletzt aktualisiert 20.09.2025
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