Grundstückskauf von der Gemeinde, Grundbucheintrag

4,50 Stern(e) 4 Votes
A

Alexej22

Hallo Leute, wir waren heute beim Notar und haben den Kaufvertrag für das Grundstück unterzeichnet. Nun möchte die Bank, dass der Notar die komplette Finanzierungssumme von 230000 in das Grundbuch eintragen lässt. Das kann er aber nicht machen, weil das Grundstück von der Gemeinde verkauft wird und es kann nur der Grundstückspreis von 50000 eingetragen werden. Wenn das Grundstück bezahlt ist wird der Rest von 180000 eingetragen. Die Bank möchte aber schon vor der ersten Auszahlung den Grundbucheintrag über 230000 sehen.

Der Notar wollte nun bei der Bank nachfragen, ob man die Finanzierungssumme splitten lässt.

Hatte schon jemand so ein Fall gehabt?
 
Uwe82

Uwe82

Wieso kann er das nicht machen? Es ist üblich, dass schon bei oder kurz nach den Kauf die komplett benötigten Grundschulden eingetragen werden. Sonst entstehen euch ja auch mehr Kosten. Hat bei uns einwandfrei funktioniert
 
N

nordanney

Ihr habt also schon den Darlehensvertrag abgeschlossen und als Sicherheit ist eine Grundschuld in Darlehenshöhe als Sicherheit vorgesehen.
Dann müsst Ihr mit Eurer Bank sprechen, die auch den Kaufvertrag kennt und damit auch die Bedingungen, die dort enthalten sind (Belastungsvollmacht). Sollte eigentlich kein Problem sein, dass zunächst nur die TEUR 50 eingetragen werden - kann allerdings auch bei der Bank mit Kosten verbunden sein, da die ursprünglich geplante Finanzierungsstruktur für einen gewissen Zeitraum verändert wird.
Muss die Bank denn die kompletten TEUR 50 auch auszahlen? Wie setzt Ihr Euer Eigenkapital ein?
 
W

Wastl

Wir konnten den kompletten Grundschuldbetrag auf einmal eintragen. Haben das Grundstück auch von der Gemeinde gekauft. Da wurde damals nicht gemeckert.
 
Uwe82

Uwe82

Wir konnten den kompletten Grundschuldbetrag auf einmal eintragen. Haben das Grundstück auch von der Gemeinde gekauft. Da wurde damals nicht gemeckert.
Wie bei uns. Und ich frage mich auch, warum da gemeckert werden sollte? Theoretisch könnte man ein 200m²-Grundstück auch mit 20 Mio € belasten. Den einzigen, den das interessiert ist die Bank, weil die das Grundstück als Sicherheit akzeptieren muss. Gut, und den Bankkunden, weil der die Notarkosten dafür tragen muss .

Soweit ich weiß, würde eine Splittung nur höhere Kosten verursachen, da entweder die bestehende Grundschuld gelöscht und neu eingetragen werden muss (2x Kosten) oder eine nachrangige Grundschuld gebildet werden muss und das würde die Bank je nachdem wie die Finanzierungsbestandteile genau aussehen, nicht akzeptieren.
 
Zuletzt aktualisiert 22.07.2025
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3199 Themen mit insgesamt 70468 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundstückskauf von der Gemeinde, Grundbucheintrag
Nr.ErgebnisBeiträge
1Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht? 24
2"ca." Angabe beim Grundstück im Kaufvertrag 21
3Grundschuld - Grundstück und Hausfinanzierung separat 12
4Grundstück und Haus Finanzieren? Grundschuld aufnehmen? Baukosten? 151
5Kaufvertrag Grundstück - Kontamination 31
6Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer 18
7Kauf eines Grundstücks mit Grundschuld 13
8Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren - Seite 244
9Erst das Grundstück kaufen, dann in Ruhe planen und bauen...? 11
10Grundstück gekauft - Finanzierung/Darlehen Haus möglich? - Seite 213
11Grundschuld-Problem bei Teilflächen für Finanzierung 11
12Grundstück vorübergehend pachten - Seite 326
13Notarkosten zu hoch? Notargebühren, Grundschuld, Grundstückskosten - Seite 212
14Fragen zu möglichem Grundstück! 37
15Auskunftsanspruch gegenüber Notar auch nach Kauf? 43
16Kaufvertrag prüfen / auf Vorverkaufsrechtverzicht wird verzicht 27
17Kaufvertrag, Prüfung durch Rechtsanwalt erforderlich? - Seite 211
18Notarieller Kaufvertrag - Keine Garantie für Bauland 29
19Reihenfolge bei Grundstückskauf für Bau 13
20Wert Grundstück und Bungalow B55 - Seite 211

Oben