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ᐅ Grundstück nicht Rechteckig - Idee für Grundriss gesucht -


Erstellt am: 24.04.20 09:41

Wickie29.05.20 13:14
Habt Ihr die Kinder verschenkt oder wieso bekommen die keine Zimmer mehr? Wo soll Stauraum sein bei dem Grundriss?
Garderobe für 4 Leute falls die Kinder nicht verschenkt wurden?
Zu Variante 4: aus dem Windfang stürzt man direkt so ins Esszimmer. Das würde mir gar nicht gefallen.

Wenn ich gezwungen würde so bauen zu müssen, würde ich wohl auch Variante 1 wählen. 2 und 3 finde ich Kernschrott.
ypg29.05.20 14:00
quisel schrieb:

Sowohl als "Durchreisender" als auch als "Wegelagerer" am Esszimmertisch
Einen Essbereich bzw. eine Essdiele (so hieß es früher) sehe ich hier nicht unvorteilhaft oder störend an. Auch nachts um 12 könnte man (sofern man mit Freunden aktiv dort sitzt, ob jung oder Alt), aufeinander stoßen, ohne in die Privatsphäre einzudringen.
quisel schrieb:

Wenn das als Gästebad / Kinderbad genutzt werden soll, müsste ich ja auch hier immer durchs Wohnzimmer marschieren.
? Das WZ, also die Kuschelzone ist doch immer ne Ecke woanders. Da muss man nicht durchmarschieren.
quisel schrieb:

Ungünstig aus meiner Sicht. Wenn es nicht so genutzt wird, dann kann man sich fragen, ob man dort eine Dusche braucht.
Das sehe ich dennoch ähnlich.
Stulli191 schrieb:

Wieso würdest du mit Kindern keinen Bungalow bauen?

Ich sehe hier den Vorteil, dass alles auf einer Ebene und auch für uns im Alter einfacher ist.
weil man, wenn man kompakt auch in die Höhe geht, definitiv fürs gleiche Geld mehr Wohnfläche und somit auch mehr notwendige Stell-/Abstellfläche generieren kann. Es ist eben ein Unterschied zw Planung eines altersgerechten Hauses für 2 und ein familiengerechtes Haus für 4.
2 Geschosse sind sehr komfortabel. Man gluckt nicht zu viel rum, sondern hat mehr Privatsphäre.., die Kinder mehr Raum zur persönlichen Entfaltung.
11ant29.05.20 16:16
Mich überzeugen gleich dreifach alle Varianten nicht: 1. jede für sich nicht, 2. daß es gleich vier sind, 3. daß dennoch keine zweigeschossige dabei ist. Welcher seriöse Architekt geht so vor ? - wohl maximal einer mit noch ganz viel wenig Erfahrung.
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Altai30.05.20 06:54
Es waren mehrere Varianten mit sehr kleinen, schlauchartigen Kinderzimmern. Die haben mir allesamt nicht gefallen. Auf diesen Punkt bezogen, fand ich die Variante 3 noch am besten.
Dann die Frage der Himmelsrichtungen. Habe ich das übersehen? Falls planunten Süden ist, dann liegen die Kinderzimmer in den meisten Varianten nach Norden.

Für genau solche Fragen gibt es auch ein eigenes Unterforum. Da werden Sie geholfen.

Und wie alt sind die Kinder? Mögen die, falls nicht mehr ganz klein, vielleicht oben residieren ( so dass man zwei Zimmer links und rechts machen könnte)? Dann kann man alles andere auf der unteren Etage lassen und ist gleich altersgerecht, bei kompakteren Grundriss. Da bekommt man sicher auch noch einen Abstellraum unter.
Stulli19102.06.20 14:11
Vielen Dank für die Antworten,
Kinder sind bisher noch keine da, aber geplant, wurden demnach nicht verschenkt.
Allerdings ist die Beschriftung der Zimmer Gast/ Arbeiten = Kind 1 und Kind 2, falls es dann irgendwann mal klappt.

Planunten ist Süden.

Das Grundstück ist noch nicht gekauft, der Notarvertrag wird zur Zeit erstellt.

Eine Nachfrage bei der Stadt hat ergeben, dass auf diesem Grundstück nur ein Bungalow gebaut werden darf (um das einheitliche Bild der Nachbarschaft aufrecht zu erhalten), allerdings darf man von der Dachform (Sattel bzw Flachdach) abweichen.
Demnach wird Stauraum unter dem Dach als "Kellerersatzfläche" generiert.
Der HAR ist bei Variante 4 auch nicht gerade klein geraten, schätze ich...

Die Ausrichtung der Kinderzimmer ist dem Wunsch, dass diese nicht an der Terrasse liegen geschuldet.
11ant02.06.20 14:37
Stulli191 schrieb:

Eine Nachfrage bei der Stadt hat ergeben, dass auf diesem Grundstück nur ein Bungalow gebaut werden darf (um das einheitliche Bild der Nachbarschaft aufrecht zu erhalten), allerdings darf man von der Dachform (Sattel bzw Flachdach) abweichen.
Soll das heißen, der Bebauungsplan sei noch gar nicht in Kraft getreten, und man befindet sich noch auf dem Boden des Einfügungsgebotes nach §34 ? - im Bebauungsplan steht nämlich klar "II", und mündliche Nebenabreden sind in Bebauungsplänen nicht üblich. Ich käme mit Kindern nicht auf die Idee, ohne Not einen Bungalow zu bauen.
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