W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundstück in Hanglage, lohnt sich der Kauf?


Erstellt am: 22.04.21 21:16

hanghaus200012.05.21 11:01
hampshire schrieb:

Man hat heute keinen Erfolg damit, ein Risiko in eine Finanzplanung aufzunehmen? Entweder ich versteh Dich nicht oder Du hast meinen Beitrag anders verstanden.
Habe es nochmal gelesen. Ich habe das falsch verstanden. Sorry
DaSch1712.05.21 11:21
Wird sehr schwer gegen einen Mehrfamilienhaus-Investor anzukommen. Die können deutlich mehr für's Grundstück zahlen und dies dann auf die Eigentümer der ETWs bzg. Mieter umlegen.
11ant12.05.21 12:08
EmKaJaBe schrieb:

„nach im Amt vorliegenden Angaben ist für den Standort ein Grundwasserflurabstand zwischen 5 und 10 m. Schichtenwasser in oberen Bodenhorizonten kann nicht ausgeschlossen werden. Zur Ermittlung des konkreten Abstandes wird die Erstellung eines Baugrundgutachten empfohlen, in dessen Rahmen auch die Sickerfähigkeit des Bodens im Zusammenhang mit einer Niederschlagsversickerung ermittelt werden könnte.“
In Sachen Laienlesbarkeit von Behördensprech ist Deutschland wahrlich ein Entwicklungsland. Da steht, daß Grundwasser zwischen fünf und zehn Metern unter der Geländeoberfläche "steht" und sich dann auch quasi zu unterirdischen Pfützen zusammenfinden kann. Das Amt will seiner Hinweispflicht genüge tun, daß Du ein Bodengutachten machen solltest - in diesem Falle nicht wegen des Verdachtes auf Fels o.ä., sondern speziell zur Klärung des Sachverhaltes ;-) wie zügig Regen durch den Boden abläuft. Ich lese hier soweit keine Bedenken dagegen, daß der Baugrund ein Haus trüge, aber sehr wohl den Hinweis auf eine sehr sorgfältige Kellerabdichtung.
EmKaJaBe schrieb:

Einige Interessenten möchten wohl ein Mehrfamilienhaus bauen, der ET möchte dort aber kein Mehrfamilienhaus und bevorzugt Interessenten für Einfamilienhaus.
Das interessiert nicht, Bau(planungsrecht) ist selbst in Hintertupfing-Posemuckel kein Wunschkonzert. Mehrfamilienhaus brauchen signifikant höhere Grundflächenzahl und insbesondere Geschossflächenzahl und Gebäudehöhen. Wo die erlaubt werden, hat umgekehrt eine Grundstücksentwicklung mit Einfamilienhaus schlechtere Chancen. Aber: behördlicherseits erwarte ich hier keine Festlegung auf Mehrfamilienhaus (die auch einen Bebauungsplan erfordern würde, in §34-Gebieten kann man die nicht "vorgeben"). Wenn also beides gebaut werden dürfte, dann also eher "maximal Mehrfamilienhaus" als "nur Mehrfamilienhaus". Einfamilienhaus gehen behördlicherseits immer. DANN ist der Wunsch des Eigentümers entscheidend, und den kann ich Dir schon voraussagen: außerhalb von Boomtowns würde ihm ein attraktiveres Nachbar-Mehrfamilienhaus seine Wohnungen schneller leerziehen als das Grundwasser versickert ;-)
Kommt jedoch die Gemeinde auf die Idee, entweder formal planungsrechtlich mit einer Beschränkung auf Einfamilienhaus (oder deren Rahmenbedingungen) oder taktisch mit einem Mangel an einem beherzten "ja !" Investoren auf Abstand zu halten, dann kann der Eigentümer sich solche wünschen bis er schwarz wird, und haben faktisch nur Einfamilienhaus-Interessenten eine Chance. Für Investoren ist die Landkarte etwas anders aufgebaut als für Otto Normalverbraucher: wo kleines Geld zusätzlich auch noch langsam dreht, da gehen die gar nicht hin. Viele öffentliche Verwaltungen halten Investoren daher allein durch ihr Schnarchen fern und haben bau(planungs)rechtliche Erschwernisse gar nicht "nötig". Ein restriktiver Bebauungsplan oder ein §34 allein mögen allein noch nicht genügen, aber in Kombination mit einem trägen Bürgermeister kann sich der Einfamilienhaus-Bauwillige sicher sein, daß kein Investor mitbieten wird. Um mehr als den Dorfgeldadel wird es sich bei den "einigen Interessenten für Mehrfamilienhaus" also kaum handeln.
hanghaus200012.05.21 12:09
Was hat denn der Verkäufer in der Bauvoranfrage vor? Mehrfamilienhaus oder Einfamilienhaus?
11ant schrieb:

Ich lese hier soweit keine Bedenken dagegen, daß der Baugrund ein Haus trüge, aber sehr wohl den Hinweis auf eine sehr sorgfältige Kellerabdichtung.

Das lese ich auch so.

Nur gut dass der TE keinen Keller bauen will.
11ant12.05.21 12:21
hanghaus2000 schrieb:

Nur gut dass der TE keinen Keller bauen will.
Da muß ich mich wiederholen: das interessiert ggf. nicht, weil es kein Wunschkonzert ist. Bei einer Hanglage müßte man schon niemals von meinem Kellermantra gehört haben, um sich einzubilden, pro oder contra Keller sei allein die freie Entscheidung des Bauherrn oder seines Geldbeutels.
hanghaus200012.05.21 12:30
11ant schrieb:

Da muß ich mich wiederholen: das interessiert ggf. nicht, weil es kein Wunschkonzert ist. Bei einer Hanglage müßte man schon niemals von meinem Kellermantra gehört haben, um sich einzubilden, pro oder contra Keller sei allein die freie Entscheidung des Bauherrn oder seines Geldbeutels.
Das ich gern mit dem Hang baue weisst doch sicher schon.

Fuer den TE solltest eventuell die Jogamatte ausrollen.
mehrfamilienhauseinfamilienhausinvestorengrundwasserbebauungsplankeller