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ᐅ Einfamilienhaus für zwei Familien Trennung nach Geschossen Erfahrungen?

Erstellt am: 08.04.26 07:45
M
mmyellow
M
mmyellow
09.04.26 10:52
OK. Erstmal super vielen Dank fuer die schnellen und echt brauchtbaren Feedbacks. Immer den Finger in die Wunde. Das ist genau die Kommunikation die ich brauche und verstehe. 

nordanney schrieb:
Das nennt sich übrigens Zweifamilienhaus…

11ant schrieb:
Erleuchte uns bitte, weshalb Du das nicht ganz banal als "Zweifamilienhaus" benennst

In der Ausschreibung steht: „Baugrundstücke zur Errichtung von Einfamilienhäusern bzw. Doppelhaushälften“. Mehr kann man mit dem Zaunpfahl eigentlich nicht winken...

nordanney schrieb:
Lärm kann immer sein

Extra dicke Bodenplatte zwischen EG und OG (rot eingezeichnet).

ypg schrieb:
Ich lese im BPlan nichts von Par.19 BauNVO

Ich auch nicht. Ich muss hier prüfen, ob §19 ausgeschlossen wird oder stillschweigend angewendet wird.
Bis das geklärt ist, halte ich mich an die 0,4 auf den Millimeter genau.

11ant schrieb:
Also das EG darf ein bißchen kleiner sein als das OG - meint das einen gemeinsamen Hausanschlußraum im EG ?

Das EG wird etwas kleiner als das OG, einfach um die GRZ nicht zu verletzen, und wird durch den Garten kompensiert.
Der Hausanschlussraum gehört meiner Meinung nach traditionell in den Keller, wenn man einen Keller hat.
Ansonsten wäre das EG wohl zielführender als das OG. Siehst du das auch so?

11ant schrieb:
Wie ist ein Keller bei Ausschluß von Tiefgaragen zu verstehen ?

Sorry, ich verstehe die Frage nicht ganz. Ich plane normale Garagen auf EG-Ebene. Tiefgaragen sind laut B-Plan verboten.

11ant schrieb:
Eine bauweisenneutrale Vorentwurfsplanung ist immer gut. In meiner externen Kellerbeiträgeserie habe ich auch das Thema Teilkeller beleuchtet, siehe "Teilkeller: Die Lösung zwischen Ja und Nein?".

Ich werde es nach diesem Post mal googlen 😄
Ich denke, bei meinem Projekt wäre voll unterkellert overkill. Teilunterkellert – wirklich nur für das, was man im Keller braucht – und um keinen Nachteil zwischen OG und EG zu erzeugen.
Ich will es einfach fair halten, um mögliche Konflikte zu vermeiden. (Teilunterkellerter) Keller als Poka Yoke.

11ant schrieb:
Wer soll denn die zweite Partei sein, gibt es sie schon, und möchtet Ihr lieber das untere oder das obere Etagenbett ?

ypg schrieb:
Es gibt sehr wenige, die sich ihren Nestbau im Einzelhaussektor nur im OG vorstellen können.

Meine Frau hat panische Angst davor, dass jemand einbricht.
Ich selbst stamme aus einer 7.000-Einwohner-„Stadt“ und bin als Dorfkind aufgewachsen. Mittlerweile habe ich mehrere Jahre in Städten mit 8, 10 und 25 Millionen Einwohnern gewohnt – und immer in Hochhäusern im 20. oder 40. Stockwerk.
Auch durch meinen Ausdauersport verbringe ich genug Zeit draußen.
Meine Frau und ich brauchen beide kein Erdgeschoss und auch keinen Garten. Machen wir uns nichts vor: Das Kind wird im Garten auch nicht mehr kicken oder bolzen.

ypg schrieb:
Ich sehe den zweiten Bauherren nicht.

nordanney schrieb:
Und natürlich: Wie ist das Konstrukt? Wer wird Eigentümer des Hauses? Wer finanziert es? Zwei Eigentumswohnungen? Vermietung? Usw.

Mir gefällt, wie ypg es ausdrückt: Nestbau.
Dieses Haus soll dieses Nest für meine Familie werden. Es ist kein Investobjekt, es ist ein Lebenstraum.

Und genau da liegt das Problem: einen zweiten Bauherren zu finden.
Meine Freunde aus der Kindheit haben bereits gebaut oder leben woanders. Wir müssen jemanden finden, der dieselben Ziele hat:

  • große Wohnung auf einer Ebene
  • kein Investmentobjekt
  • Wunsch nach Garten
  • Interesse an Planung und Umsetzung

Das Problem ist die Deadline: Bewerbung bis 10. Mai.

Ganz ehrlich: Die ganze Idee dahinter ist, dass sich niemand (zumindest niemand, den ich kenne) 1.000+ €/m² leisten kann oder will.
Aber zu zweit wird es plötzlich machbarer.

Der Nachteil: Man muss sich das Haus teilen.
Und ja, das kommt der Suche nach einem Ehe- oder Lebenspartner nahe.
Worst Case: Alles, was schiefgehen kann, muss vorher besprochen und festgehalten werden.
Und wie gesagt: Es muss fair ablaufen aber mit Kompromissen.

ypg schrieb:
wie die Grundstücksnutzung/Aufteilung hinsichtlich der Kosten aufdröseln soll.


Ich glaube, das ist im deutschen Recht gut trennbar.

  • Kosten für Haus + Grundstück → 50/50
  • individuelle Sonderwünsche → zahlt derjenige selbst

Beispiel:
Ich will Wasseranschlüsse für ein japanisches WC und für einen Wisch-/Saugroboter.
Klar ist: Wenn dafür zusätzliche Leitungen nötig sind, sind das meine Kosten.

Wurde jetzt länger als erwartet 😄
Der nächste Post kommt mit Bildern zu GRZ und Design.
N
nordanney
09.04.26 11:11
mmyellow schrieb:
In der Ausschreibung steht: „Baugrundstücke zur Errichtung von Einfamilienhäusern bzw. Doppelhaushälften“. Mehr kann man mit dem Zaunpfahl eigentlich nicht winken...

Wer winkt womit?
Einfamilienhaus = freistehend mit runder Wohnung
DHH = aneinander gebaute Einfamilienhäuser auf separaten Grundstücken
Du willst ein Mehrfamilienhaus bauen (mit zwei Wohnungen). Wo stehe ich auf dem Schlauch?

mmyellow schrieb:
Mir gefällt, wie ypg es ausdrückt: Nestbau.
Dieses Haus soll dieses Nest für meine Familie werden. Es ist kein Investobjekt, es ist ein Lebenstraum.

Und genau da liegt das Problem: einen zweiten Bauherren zu finden

Wenn Nest, warum dann jemanden unter sich haben, der abends Partys feiert und dich oben nervt?
Für einen zweiten Bauherren musst du das Haus in Wohnungen aufteilen und dann wird gemeinsam gebaut. Wir im Mehrfamilienhaus - du bist nicht mehr der Herr des Verfahrens. Wenn dann noch die Wohnung im EG mehr MEA als du hast, bist du bei einigen Entscheidungen der Gemeinschaft gearscht. 
Und wenn der zweite Bauherr vermietet oder verkauft? Vermietung an 8 Studenten für eine WG. Oder an die 14-Köpfe zählende Familie, die ihr Lämmer im Garten schlachten oder keine Ahnung von der deutschen Abfallkultur hat?

P.S. Denk wirklich mal gut über das Thema nach. Alleine die Finanzierung wird schwierig werden - jede Partei nimmt einen Kredit auf. Wer wird Eigentümer? (Siehe oben). Das Konstrukt funktioniert nur nach WEG oder mit Vermietung. 
M
mmyellow
09.04.26 11:33
ypg schrieb:
Da man die Maße nicht kennt, noch die Höhen oder Hangwerte, solltet Ihr Euch mal darin versuchen, 190qm-Rechteck-Schablone auf das Haus zu bekommen. Vorderseitig mittig ein Treppenhaus markieren. Zusätzlich vier Schablonen a 3x6 für die Stellplätze.
Zusammengerechnet sind das schon 250qm… dazu müsste dann wohl auch noch Gartenhaus und co abgebildet werden. Das geht weit über die 0,4 GRZ hinaus.
Dann denkt an die Pflichtbepflanzung von mehreren Bäumchen. Die sind bei feuchtem Grund wichtig, Regenwasser zu binden.

Das mit der Schablone ist so simpel und genial. Ich habe damit angefangen. Ich habe auch erstmal in PowerPoint ausgemessen, wie viele Inch es sind, und dann, da es genau rechtwinklig ist, über die Quadratmeter Länge und Breite in Metern ausgerechnet.

Ich habe es zunächst nur für Nr. 2 und Nr. 3+4 gemacht.



Als Nächstes habe ich angefangen, in PowerPoint die Schablone zu bauen, aber das hat sich als kompliziert herausgestellt. Besonders wegen diesem Kommentar.

ypg schrieb:
Vorderseitig mittig ein Treppenhaus markieren.

Ich habe das Treppenhaus jetzt mal 1,5 m rausgezogen und 3,5 m breit gemacht. Obwohl dieses Treppenhaus im Norden sein wird, stelle ich es mir trotzdem schön vor. Hier ist der erste Entwurf für 458 m², was bei GRZ 0,4 ein bisschen unter 183 m² erlaubt.

Hauptbaukörper EG
15,05 × 12,25 = 184,36 m²

Vorbau
1,5 × 3,5 = 5,25 m²

Garage (gelb)
3 × 6 = 18 m²

Gesamt
184,36 + 5,25 + 18 = 207,61 m²







Kurz zur Erklärung:

  • Gelb ist eine Garage, mit wasserabführenden Steinen davor, vermutlich mit Carport drüber.
  • Auf der Vorderseite ist das Blaue die andere Garage, welche die EG-Wohnung um etwa 18 Quadratmeter verkleinert. Lieber würde ich auf beiden Seiten eine Garage setzen wie die gelbe, aber dann kann man weder links noch rechts in den Garten gelangen. Man weiß ja nicht, wie die anderen bauen werden. So kann man auch noch einen weiteren Stellplatz schaffen.
  • Rot ist eine dicke Bodenplatte zwischen EG und OG.
  • Pink ist das EG und Türkis ist das OG.
  • Grau ist die Dachterrasse.

Da ich aber etwa 24 Quadratmeter über der GRZ liege, habe ich noch mal nachgerechnet und 1,62 m auf der Gartenseite vom EG entfernt.

Dann habe ich noch überlegt, ob das OG wirklich den rot eingekreisten Bereich braucht oder ob man hier Geld sparen kann. Also das rot eingekreiste Stück würde ich im Zweifel weglassen, und die dicke Terrassenplatte muss auf der Terrassenfläche vermutlich nicht so dick sein wie im Wohnbereich.




Bühne frei! Beginnt bitte, auf die Idee loszuschießen.
N
nordanney
09.04.26 12:18
mmyellow schrieb:
Rot ist eine dicke Bodenplatte zwischen EG und OG.

Es soll die bringen? Nur, weil sie ein paar cm dicker ist, ist nicht gleichzeitig der Schallschutz besser. Luftschall, Körperschall, Trittschall. Muss als Paket verarbeitet werden. 
Schallschutzfenster bei Gartenparties?
K
kbt09
09.04.26 13:46
Tja und die Rechnung geht nicht auf, denn schon aus

mmyellow schrieb:
Hauptbaukörper EG
15,05 × 12,25 = 184,36 m²

den du dann noch reduzierst und wo diese Hauptfläche noch eine Garage enthält, entstehen ja keine

mmyellow schrieb:
EG: ca. 140–160 m²

Wohnfläche.

Und dann solltest du

nordanney schrieb:
Wer winkt womit?
Einfamilienhaus = freistehend mit runder Wohnung
DHH = aneinander gebaute Einfamilienhäuser auf separaten Grundstücken

mal genau analysieren und solltest mal



und



in Zusammenhang mit dem Text aus dem Expose Exposee_Sonnenberg_SW.pdf (Ludwigsburg .. falls noch jemand googeln will) bringen:



und da sehe ich dein 2-Familienhaus nicht integriert.
1
11ant
09.04.26 14:32
mmyellow schrieb:
Bühne frei! Beginnt bitte, auf die Idee loszuschießen. [ / ] Immer den Finger in die Wunde. Das ist genau die Kommunikation die ich brauche und verstehe.

Na dann hoffe ich, daß "und verstehe" auch gilt. Die Glacé- gegen die Boxhandschuhe zu tauschen, tue ich normalerweise nur gegen Anführungszeichen-"Architekten" und sonstige Nichtsahnerplaner. Obwohl, letzteres trifft ausgewiesen durch die putzigen Gedankengänge ja auch auf Dich zu - aber bitte, Dein Wunsch sei mir Befehl:

Bis zum 10. Mai ist eine sehr kurze Zeit, um hier den Wurm raus zu nehmen, die Druckbetankung mit Irrtumsaufklärungen zu inhalieren und einen Mitkreditnehmer zu finden.

Ich erspare den Mitlesern die Großpackung von Einzelzitatkästen und arbeite einmal en bloc ab, was Du an "Kindermund" geschrieben hast. Alllsooo - thies durchatmen:

E/D Grundstücke bedeuten keineswegs die Freiheit für jeden Grundeigentümer, nach seinem Gusto zwischen E und D zu wählen. Entscheidet sich der Gewinner der benachbarten Kaufchance für D und reicht seinen Bauantrag vor Dir ein, dann loggt er damit für Euch beide ein (Login für ihn, Lock-in für Dich) und zwingt Dich zu ebenfalls D, womit Dein E gestorben ist. Dann mußt Du an sein Haus anbauen. Immerhin ist bei 21 m Grundstücksbreite und ü400 Qm Grundstücksfläche sehr unwahrscheinlich, daß sich der Nachbar für D entscheidet. Deine Idee des zur Einhaltung der GRZ kleineren EG bedeutet in der Praxis, thermisch und statisch aufwendiger zu bauen. Am vierzigsten Stockwerk den Einbruchschutz durch schlechte Anleiterbarkeit zu lieben, den Witz muß ich mir merken. Dennoch sehe ich wenig Fortune für Deinen Wunsch, einen Interessenten für den "Etagenbauplatz unter Dir" zu finden, denn dafür gibt es schlicht keinen Markt - umgekehrt könntest Du je nach Größe der Stadt leichter einen "Penthouse Bauplatz" über der bislang obersten Etage eines MFH finden. Im angestrebten Baugebiet wird es zwei Sorten von Interessenten geben, nämlich solche für freistehende EFH (die bewerben sich nur auf die Grundstücke in der dargestellten Größe/Breite) und solche für DHH (typischerweise um und unter 300 qm Grundstücksfläche), wobei ich es als Skandal empfinde, daß solche Grundstücke immer noch an Einzelbewerber verlost werden. Für die dargestellten Grundstücke sähe ich Deine Chancen erheblichst höher, einen Mitbauer für ein klassisches Doppelhaus in WEG Teilung des Grundstückes zu finden. Verstehe ich recht, daß Du wegen 1k/qm Bodenpreis einen Mitkäufer brauchst ? - dann suche auf jeden Fall weiter weg; wenn es auch eine 7000 Ew "Stadt" sein darf, müßte ja etwas zu finden sein.

Noch kurz für diejenigen Mitleser, die sich das durchaus lohnende Durchlesen meines Teilkellerbeitrages "sparen" wollen dessen Quintessenz: die Zweite 11ant Kellerregel besagt vereinfacht dargestellt, daß die Kellerbaukosten nur etwa in der Quadratwurzel der Minderfläche abnehmen, ein 50% Keller also 70% kostet und ein 90% Keller effizienzmäßig ein Pyrrhussieg wäre. Erkläre doch bitte noch kurz, worin Du da eine "Poka Yoke" Anwendung sähest.

Deine Idee der akustischen Panzerplatte zwischen den Stockwerken kommt etwas mehr als eine Woche zu spät, in den April schickt man die Leser üblicherweise möglichst pünktlich :-)
(oder war das ein Gruß an die Freunde des Tünnes & Schäl Humors ?)

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