Grundstück für Doppelhaushälfte - reale Teilung nach dem Bauantrag möglich?

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NilsHolgersson

Hallo liebe Community,

wir kaufen ein Grundstück für Doppelhaushälfte, der Notartermin ist bereits geplant. Das große Grundstück wird 1:1 realgeteilt, die Vermessung wurde vom Verkäufer bereits beantragt. Die andere Hälfte bleibt im Besitz beim Verkäufer und wird dann gemeinsam mit jeweils einer Doppelhaushälfte bebaut. Hier sind wir ganz einig. Der Verkäufer hat mit einem Architekt so eine Bauvoranfrage gestellt, die Antwort war, dass das Projekt höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, weil eine Gebäudefluchtlinie nicht passt. Es wird alles nach §34 bebaut. Das große ursprüngliche Grundstück ist ganz rechteckig - also sehr gut 1:1 teilbar.
Aus diesen Gründen wird notariell im Kaufvertrag geregelt, dass die reale Teilung erst später gemacht wird abhängig von den notwendigen Anpassungen zu Gebäudeplatzierung/Baufenster auf dem Grundstück (also Zentimetergenau) - grundsätzlich aber 1:1 Teilung. Es sei blöd also, eine feste Vermessung mit Grenzsteinen zu setzten, und danach fehlen noch 5-10 cm hin oder her.
Darüber hinaus ändert sich dann die Reihenfolge: nach der notariellen Beurkundung, Baukostenaufstellung und Finanzierungszusage unterschreiben wir den Bauvertrag mit einem GU. Erst danach wird einen Bauantrag von der Baufirma erstellt. Spielt es hier eine Rolle für die Firma oder für die Gemeinde, dass der Baukörper erst auf noch nicht exakt vermessenem Grundstück geplant wird (als ob es z.B. WEG gewesen wäre)? Oder so geht es nicht, und man muss erst eine offizielle Bauvoranfrage stellen, dann nach der Genehmigung vermessen lassen und erst danach einen normalen Bauantrag stellen?
Wie soll man alles am besten planen?

Vielen Dank und beste Grüße
Nils
 
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Zuletzt aktualisiert 06.12.2025
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