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ᐅ Grundstück aufschütten oder nicht?


Erstellt am: 27.06.2020 17:25

icandoit 12.03.2021 17:19
Ich sehe keine Notwendigkeit auf 5 m zu verbreitern. Ausser Ihr moegt spaeter mal einen Doppelstellplatz (Carport) haben?

Die Auffahrt zum Stellplatz 10% Steigung. Dann kommt man mit L Steinen aus.

Ich habe es mal zum pruefen in einen Plan eingezeichnet.


Lageplan: Großes blaues Gebäude, FFB 22.50, grüne Fläche links, Treppe rechts, Steine 0,50 m.

icandoit 12.03.2021 17:41
Ist da im Sueden des Grundstück eine Stuetzmauer?

Gab es keine bessere Loesung?

Hier bietet sich doch fast ein Wohnkeller unter dem Haus an mit integrierter Garage oder Carport. Ist halt eine Kostenfrage.

Hast Du Deine Grundrisse hier auch vorgestellt? Beides zusammen muss man halt betrachten.

Yaso2.0 12.03.2021 20:22
icandoit schrieb:

Was ist denn der Stand der Dinge?

Plant Ihr noch?

Warum kann das Auto nicht an der Strasse stehen? Ist das eine Garage?

Warum rueckt das Haus 0.65 m von der Strasse weg? Wegen der Wandhoehen?

Warum 3.5 m anstelle 3 m zur Grunsstuecksgrenze?

Gibt es einen Plan aus der Genehmigungsplanung?

Im Grunde sind wir fertig mit der Planung und es sollen die Ausführungszeichnungen/Bauunterlagen erstellt werden.

Das Haus rückt 3,65 von der Straße, weil es dann auf der selben Linie wie die der Nachbarn Ost und Westseitig steht.

Die Einfahrt mit 3,50 war gedacht, damit man bissl mehr Platz beim ein- und aussteigen und zur Einfahrt mehr Platz ist.

Nur rief man mich an und sagte, dass aufgrund des Höhenunterschiedes der Stellplatz auf 5m verbreitet werden muss, weil zum einen die Seite zum Nachbarn (Ost) und zum anderen zwischen Stellplatz und Haus der Bereich abgefangen werden muss.
icandoit schrieb:

Ich sehe keine Notwendigkeit auf 5 m zu verbreitern. Ausser Ihr moegt spaeter mal einen Doppelstellplatz (Carport) haben?

Die Auffahrt zum Stellplatz 10% Steigung. Dann kommt man mit L Steinen aus.

Ich habe es mal zum pruefen in einen Plan eingezeichnet.



Kein Doppelstellplatz geplant, lediglich später evtl. 1 Carport.
icandoit schrieb:

Ist da im Sueden des Grundstück eine Stuetzmauer?

Gab es keine bessere Loesung?

Hier bietet sich doch fast ein Wohnkeller unter dem Haus an mit integrierter Garage oder Carport. Ist halt eine Kostenfrage.

Hast Du Deine Grundrisse hier auch vorgestellt? Beides zusammen muss man halt betrachten.

Im Süden ist eine Stützmauer, denn dahinter stehen Doppelhäuser in 2. Reihe. Das Haus kommt an die Straße. Süd und West sind damals, wegen der Erschließung des Privatweges der hinteren Häuser, abgefangen wurden.

Wohnkeller/integrierte Garage sollte 70-100k kosten, das war und ist deutlich über unserem Budget!

Schwarz-weiß Grundriss eines Grundstücksplans mit Parzellen und Größenangaben (389 m², 484 m²).

icandoit 12.03.2021 23:50
Ich sehe die 5 m nicht kann der GU das Dir genauer erklaeren?

icandoit 13.03.2021 00:05
Ich sehe die Notwendigkeit der 5 m nicht. Kann der GU das Dir genauer erklaeren?

Ist das im Sueden Grundstück 366/6 und 357/3 die Andienung fuer die Suedlichen Grundstücke?

Die Flucht der Häuser ist doch unerheblich. Der westliche Nachbar ist doch weiter weg von der Strasse als der oestliche.

Warum ist der Stellplatz so weit im Grundstück? Braucht Ihr den zweiten Stellplatz in der Einfahrt?

Bevor Ihr einreicht wuerde ich gern auch die Grundrisse sehen wollen.

Du hast ja nicht unerhebliche Erdarbeiten auszufuehren. Mit meinem Vorschlag sollte die Massenbilanz fast aufgehen.

Ab 1 m Hoehenunterschied im Baufenster soll sich ja ein Keller schon rechnen.

Das wuerde ich morgen gern noch mal pruefen wenn ich die Pläne gesehen habe.

Einen schoenen Abend noch.

11ant 13.03.2021 01:54
icandoit schrieb:

Ich sehe die 5 m nicht kann der GU das Dir genauer erklaeren?
Ich habe es so verstanden, daß der TE eine Einfahrtsbreite im Sinne von Breite zwischen Haus und Zaun von 3,50 m effektiv verfügbar haben will und der GU nun meint, 1,50 m Breite für die Geländemodellierungsarie zu verbrauchen - also soll die Planbreite auf 5,00 m aufgeblasen werden, um abzüglich der 1,50 m unerwarteten Breitenbedarfs wieder bei 3,50 m Nutzbreite zu landen.
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