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ᐅ Grundstück aufschütten oder nicht?


Erstellt am: 27.06.2020 17:25

11ant 13.03.2021 14:53
Yaso2.0 schrieb:

Ich bekam gestern von einem Mitarbeiter des GU einen Anruf, ich solle mir den neuen Lageplan bitte ansehen, man würde mich damit darüber in Kenntnis setzen, dass sich aufgrund des Grundstückes die Änderung ergeben hätte, dass das Haus statt bisher 3,5 m, jetzt 5 m Abstand zum Nachbargrundstück haben wird. Aufgrund der Tatsache, dass das Gelände abgefangen werden muss, wäre diese Änderung nötig.
Ich habe es erstmal "angenommen" und gefragt, was man denn jetzt tun könnte. Der Mitarbeiter am Telefon sagte mir, man könne daran leider nichts ändern.
Wo kommt denn wenn man nichts ändern kann, diese Änderung nun plötzlich her, d.h. wer hat den überraschenden Handlungszwang erzeugt ?
Ich würde einen Vertrag mit einem GU vermutlich kündigen, wenn der mir mal eben so mein Haus um anderthalb Meter verschöbe, nachdem wir uns über die Position einig waren.
hat in Beitrag #19 eine undramatischere und nach meiner oberflächlichen Ansicht gangbare Lösung dargestellt. Diese deckt sich mit der in Beitrag #2 von empfohlenen Erdgeschoss-Fußbodenhöhe, weshalb ich Zweifel bis zum Gegenbeweis für nicht notwendig erachte ;-)

Yaso2.0 13.03.2021 15:05
11ant schrieb:

h. wer hat den überraschenden Handlungszwang erzeugt ?

Er sagte mir gestern nur, dass der Bauleiter darauf aufmerksam gemacht hätte. Er war ja schon mal hier zur GrundstücksanalysEr könne sich nicht erklären, warum es bisher niemandem aufgefallen sei.

Ich habe mir die Zeichnung von #19 schon abgespeichert. Ich werde mich, wie gesagt, wie mit dem GU auseinandersetzen.

Der GU ist sehr zuverlässig, bisher wurde jede noch so kleine Abmachung eingehalten, selbst wenns nur mündlich war.

Ich möchte ihm definitiv die Möglichkeit geben, das mit uns zusammen auszubaden.

Ich möchte keine „wer hat Schuld“ Diskussion mit dem GU. Ich möchte eine Lösung.

icandoit 13.03.2021 15:16
Yaso2.0 schrieb:

Ich möchte keine „wer hat Schuld“ Diskussion mit dem GU. Ich möchte eine Lösung.

Sehr loeblich.

11ant 13.03.2021 18:14
Yaso2.0 schrieb:

Er sagte mir gestern nur, dass der Bauleiter darauf aufmerksam gemacht hätte. [...] Er könne sich nicht erklären, warum es bisher niemandem aufgefallen sei. [...] Ich möchte ihm definitiv die Möglichkeit geben, das mit uns zusammen auszubaden.
Ich möchte keine „wer hat Schuld“ Diskussion mit dem GU. Ich möchte eine Lösung.
Mir ist immer noch nicht klar, WAS da auszubaden sein soll. Ich wage zu behaupten, wo außer mir auch kein Problem gesehen habe, da sei auch keines gewesen. Also: sind zwischenzeitlich Verwerfungen der Erdkruste auf Eurem Grundstück geschehen - wo kommt da ein plötzliches Höhendrama her ? - nach meinem Verständnis müßte ja irgendwer (mein Gott Walter, Bodo mit dem Bagger mal wieder ?) ein Problem geschaffen haben, wenn bisher keines da war. Nur wer und welches, das ist mir noch gänzlich unklar. Ich stehe auf dem Schlauch, WAS der Bauleiter alpgeträumt hat.

Yaso2.0 13.03.2021 18:42
11ant schrieb:

Mir ist immer noch nicht klar, WAS da auszubaden sein soll. Ich wage zu behaupten, wo außer mir auch kein Problem gesehen habe, da sei auch keines gewesen. Also: sind zwischenzeitlich Verwerfungen der Erdkruste auf Eurem Grundstück geschehen - wo kommt da ein plötzliches Höhendrama her ? - nach meinem Verständnis müßte ja irgendwer (mein Gott Walter, Bodo mit dem Bagger mal wieder ?) ein Problem geschaffen haben, wenn bisher keines da war. Nur wer und welches, das ist mir noch gänzlich unklar. Ich stehe auf dem Schlauch, WAS der Bauleiter alpgeträumt hat.

ich weiß es selbst nicht, ich habe nicht verstanden, was sich auf einmal da geändert haben soll! Ich war so überrascht über diese Info, dass ich erst später verstanden hab, was er mir das eigentlich erzählt hat!

Aber das werde ich in der nächsten Woche direkt gemeinsam mit dem GU klären.

Yaso2.0 19.03.2021 17:52
Ich bin eben gerade am Grundstück vorbeigegangen und habe gesehen, dass dort die L-Steine (eingekreister Bereich), die den Bereich zu den Häusern in der hinteren Reihe absichern, mittig durchgebrochen sind und sich nun leicht nach vorne neigen, auch die Pflasterung hat sich dort schon offensichtlich.

Der Privatweg gehört als Sondereigentum den jeweiligen Eigentümern der Häuser in der zweiten Reihe.

wer ist denn für diese L-Steine verantwortlich? Die Eigentümer der Häuser?

Ich habe bedenken, dass man uns das anschließend in die Schuhe schiebt, wenns denn erstmal losgeht..

bauleitergrundstücksteine