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ᐅ Grundstück aufschütten oder nicht?


Erstellt am: 27.06.2020 17:25

Yaso2.0 27.06.2020 17:25
Hallo zusammen,

unser Grundstück befindet sich zwischen einer Straße die im vorderen Bereich verläuft und einem Privatweg, der im hinteren Bereich verläuft. Der Privatweg ist für die Erschließung und Auffahrt nicht möglich. Diese kann nur von der Strasse erfolgen.

Nun stellt sich hier die Frage, auf welche Höhe wir mit dem Haus gehen sollten. Sollen wir uns an der Straße orientieren oder am Privatweg.

Würden wir uns am Privatweg orientieren, müssten wir 80-100cm auffüllen und der Eingang des Hauses müsste wohl mit mehreren Stufen versehen werden. Zudem würde die Auffahrt zum Stellplatz wohl ziemlich steil werden.

Orientieren wir uns an der Straße, würde der hintere Bereich etwas unterhalb des Privatweges bleiben.

Die Straße verläuft Richtung Westen weiter hoch. Der Nachbar im Westen hat sein Haus an die Häuser in der 2. Reihe angepasst und liegt sehr hoch. Auch seine Auffahrt ist sehr steil.

der Nachbar im Norden hat sein Grundstück platt gemacht und sein Haus ganz eben zur Straße platziert.

Unser Grundstück befindet sich in der Mitte. Was wäre am sinnvollsten?

ich habe mal den Höhenplan beigefügt, hoffentlich erkennbar.

Edit: Bauprojekt wäre ein Einfamilienhaus o. Keller!

Escroda 27.06.2020 19:07
Yaso2.0 schrieb:

Was wäre am sinnvollsten?
Oberkante Fertigfußboden = 22,50

P.S.: Oberkante Fertigfußboden=Oberkante fertiger Fußboden im Erdgeschoss

Yaso2.0 27.06.2020 20:13
Escroda schrieb:

Oberkante Fertigfußboden = 22,50

P.S.: Oberkante Fertigfußboden=Oberkante fertiger Fußboden im Erdgeschoss

Danke

Wenn ich als "Ober Laie" das richtig verstehe, dann würde das bedeutet, dass zwischen der Straße und dem Hauseingang auf 3m tiefe dann ca. 1,20m höhe zu überbrücken wären, richtig?!

Es ist natürlich der Nachbar im Osten, der sein Haus komplett eben zur Straße gebaut hatte damals.

Das Haus im Westen hat zudem noch das Grundstück zur Straße hin stützen müssen, das Haus im Osten natürlich nicht.

Kann jemand anhand des Höhenplans ungefähr abschätzen, wie hoch wir das Grundstück zur Straße abstützen müssen?

hampshire 27.06.2020 22:01
Freue Dich über die Dreidimensionalen Gegebenheiten! Etwas Bewegung im Höhenprofil des Grundstücks macht die doch einen gewissen Flair. Frage einen Architekten wie er mit den Gegebenheiten spielen kann.
Unserer hatte eine enorme Vorstellungskraft dafür, das inzwischen gebaute Gehäuse für unser Leben auf einem sehr dreidimensionalen Grundstück zu platzieren.
Oberkante Fertigfußboden liegt übrigens 10,5m über Straßenniveau.

Escroda 28.06.2020 11:08
Yaso2.0 schrieb:

Wenn ich als "Ober Laie" das richtig verstehe, dann würde das bedeutet, dass zwischen der Straße und dem Hauseingang auf 3m tiefe dann ca. 1,20m höhe zu überbrücken wären, richtig?!
Das kommt ja darauf an, was Du bauen möchtest und wo der Baukörper platziert werden soll. Möchtest Du das "gewisse Flair" oder maximale Rendite? Hier mal maximale Rendite:


Abmessungen Haus ca. 11.80*11.50, EG, OG, DG als Nicht-Vollgeschoss, 3 Wohneinheiten, 3 Stellplätze
Hauseingang über Weg von den Stellplätzen erschlossen, dadurch mehr Strecke um den Höhenunterschied zu überwinden. Für echte Barrierefreiheit müsste Oberkante Fertigfußboden ca. 50cm tiefer, also 22.00, oder Dein Planer lässt sich noch was besseres einfallen, z.B. Stellplätze in den Westen oder mit Zentimeter-Optimierung unter Beachtung der Grundflächenzahl weiter in den Süden.

Edit:
Yaso2.0 schrieb:

Edit: Bauprojekt wäre ein Einfamilienhaus o. Keller!
Ach! Überlesen. Zeig' mal, was Du vorhast (Größe, Platzierung)

hampshire 28.06.2020 11:42
Escroda schrieb:

Möchtest Du das "gewisse Flair" oder maximale Rendite?
Klasse, wie Du die kostenoptimierte Variante erstellt hast. Das ist mal wieder maximal wertvoll für den TE.
Der Begriff "maximale Rendite" ist etwas irreführend - eine Form dre Rendite beim Hausbau ist die sich einstellende Zufriedenheit beim Bewohnen. Diese kann durchaus "flairbestimmt" sein. Als Bauherr bitte nie bei allen Prioritätensetzungen rund ums Portemonnaie vergessen, dass der Zweck des Hauses die Behausung ist und nicht die "Einsparung".
grundstückoberkanteprivatwegfertigfußbodenrenditeauffahrthauseingangstellplätze