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ᐅ Hauseingang EckGrundstück?!


Erstellt am: 24.07.2016 08:10

Henrik0817123 25.07.2016 11:27
Doch, ich sagte ja das Garage / Stellplatz eingezeichnet sind - die dürfen aber links oder rechts vom Haus, jeweils in dem 3m überbaubaren Bereich. Das hat aber ja nichts damit zu tun ob dort auch - oder genau auf der gegenüberliegenden Seite der Hauseingang sein darf oder nicht...

ypg 25.07.2016 12:37
Eingezeichnete Bauanlagen in Verkaufsplänen sind nicht verbindlich, sollen Ahnungslosen nur veranschaulichen, wie man bauen kann.
Ausschlaggebend ist der Bebauungsplan, dort ist das Baufenster eingezeichnet, und sofern textlich nichts anderes steht, sind die Vorschriften vom Bebauungsplan auf alle Grundstücke anwendbar. Für die Erschließung des Grundstückes kann das Bauamt befragt werden, ob über Süd- oder Westseite. Da gibt es oft Spielraum.

Henrik0817123 25.07.2016 13:17
Ich rede ja vom Bebauungsplan - das Dokument von der Stadt mit Baufenster und allen wichtigen Daten wie Flurstück usw.

Was hat denn die Erschließung damit zu tun wenn das Haus in zwei Fällen komplett gleich gestellt wird, einmal der Hauseingang zur unteren Straße und einmal zur seitlichen Straße wäre?

Und ein Architekt kommt erst ins Spiel wenn man das Grundstück und das Haus dazu kauft, dann schaut man sich alles an, macht etwaige Änderungen usw. - das nützt mir dann aber nichts wenn er dann raus findet das der Eingang da nicht sein darf, wir aber das Grundstück nehmen, wenn wir davon momentan ausgehen dass da der Eingang sein darf.

Also mal wieder ein Teufelskreis beim ganzen Hausthema.

Das Bauamt selbst hat nur unfreundlich reagiert und gesagt, dass alles im Bebauungsplan und den textlichen Festsetzungen ja entnehmbar sei. Der hatte nicht wirklich Lust auch nur ein bisschen zu helfen.

MarcWen 25.07.2016 13:31
Henrik0817123 schrieb:


Und ein Architekt kommt erst ins Spiel wenn man das Grundstück und das Haus dazu kauft, dann schaut man sich alles an, macht etwaige Änderungen usw. - das nützt mir dann aber nichts wenn er dann raus findet das der Eingang da nicht sein darf, wir aber das Grundstück nehmen, wenn wir davon momentan ausgehen dass da der Eingang sein darf.

Also mal wieder ein Teufelskreis beim ganzen Hausthema.

Das Bauamt selbst hat nur unfreundlich reagiert und gesagt, dass alles im Bebauungsplan und den textlichen Festsetzungen ja entnehmbar sei. Der hatte nicht wirklich Lust auch nur ein bisschen zu helfen.

Genau aus dem Grund kann es schon hilfreich sein, wenn man vorher mit seinen Architekten die Dinge prüfen und abklären lassen kann.

Henrik0817123 25.07.2016 13:34
Ja - wenn man mit einem Architekten baut. Bei den Hausbau Anbietern läuft das etwas anders und deswegen schreibe ich ja hier - sonst würde ich ja mit dem Architekten logischerweise sprechen - daher sind diese Tipps nicht wirklich hilfreich.

HilfeHilfe 25.07.2016 13:44
Henrik0817123 schrieb:
Ja - wenn man mit einem Architekten baut. Bei den Hausbau Anbietern läuft das etwas anders und deswegen schreibe ich ja hier - sonst würde ich ja mit dem Architekten logischerweise sprechen - daher sind diese Tipps nicht wirklich hilfreich.

tja sowas kostet nun mal. wie schon der Rest geschrieben hat Bebauungspläne holen und dem Hausbauer vorlegen. Man kauft doch nicht als Laie ein Grundstück auf blind oder internetrecherche.

Bist wieder mal frech und herrisch. Was nichts kost , ist nichts ( hat mir mein alter Prof gesagt).
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