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ypg
Ok, dann halt die klassische Anordnung. Mein Haus ist trotzdem geeignet.Genau, laut Bebauungsplan 3m zur Erschließungstraße.
Ok, dann halt die klassische Anordnung. Mein Haus ist trotzdem geeignet.Genau, laut Bebauungsplan 3m zur Erschließungstraße.
Hier verlagern vor allem die Eckzugänge der Zimmer die scheinbar eingesparte Flurfläche in den Verkehrsflächenanteil innerhalb der Zimmer.45° Wände sind schon so 80er
Relevant ist eigentlich die Tiefe des Baufensters.Wie sollte ich denn idealerweise die Maße anpassen für unser Grundstück?
Pflanzgebotsstreifen UND niedrige Grundflächenzahl zusammen ist fies. Handlungsanweisungen haben m.E. nicht die Kompetenz, die Beschränkungen des Bebauungsplanes überzuvollstrecken.Die 0,25 GZR beziehen sich bei uns vorallem nur auf ca.560qm, weil der Knick plus Streifen hier rausgerechnet werden muss! (Hatten wir beim Kreis angefragt, gibt wohl so eine neue Handlungsanweisung)
Wurde die hier irgendwo genannt?Relevant ist eigentlich die Tiefe des Baufensters.
Ja im ersten Beitrag hatte ich 12m breit geschrieben, meine aber die natürlich die Tiefe. 3m von der Straße dann 12m tief über das Grundstück.Wurde die hier irgendwo genannt?
Ja wir haben das eigentlich nicht allzu problematisch gesehen, wir waren froh ein Grundstück bekommen zu haben zu einem fairem Preis über die Gemeinde.Hier verlagern vor allem die Eckzugänge der Zimmer die scheinbar eingesparte Flurfläche in den Verkehrsflächenanteil innerhalb der Zimmer.
Relevant ist eigentlich die Tiefe des Baufensters.
Pflanzgebotsstreifen UND niedrige Grundflächenzahl zusammen ist fies. Handlungsanweisungen haben m.E. nicht die Kompetenz, die Beschränkungen des Bebauungsplanes überzuvollstrecken.