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ᐅ Grundriss Einfamilienhaus mit Keller, 150qm, nur eingeschossig erlaubt


Erstellt am: 24.11.24 13:20

GeraldG28.11.24 16:10
Gute Frage. Dem Planer sagte ich 150-160qm, woraufhin er mit gut 150qm ankam. Ich denke das ist ein Puffer, da ja mit jeder Änderung auch die Fläche ändert. Und bei einem guten Grundriss ein paar Quadratmeter wegzunehmen ist vermutlich nahezu unmöglich, während man bei einem guten 150qm Grundriss eventuell noch etwas verbessern kann. Prinzipiell sind wir, sofern man alles auf die 150qm bekommt auch mit 150qm zufrieden. Die Ersparnis von 40000€ + Zinsen nehmen wir dann gerne mit. Eine Ansage "genau 160qm" hätte ich nicht für sinnvoll erachtet.
GeraldG28.11.24 16:14
Mal kurz nachgerechnet: bei einer 10m langen Seite und 30° Dach entspricht eine Erhöhung des Kniestocks um 10cm den Wohnraum schon um 3,5qm. von daher kann man das ja bei passendem Grundriss ganz gut über den Kniestock regeln, sofern man anderthalbgeschossig bleibt.
11ant28.11.24 16:32
GeraldG schrieb:

Den Erdkeller finde ich aber super. Ich kannte den Begriff nicht, würde den aber gerne im Anschluss an unseren Keller bauen, der ja aber voll beheizt und gedämmt wird.
Wieso im Anschluss ? - der geplante Vollkeller unter dem Haus wäre doch bereits ein Erdkeller (sofern Du ihn aus der Thermischen Hülle herausläßt). Ich würde allerdings eher eine Gartenhütte unterkellern oder dergleichen (bzw. die Gartenhütte auf den Erdkeller stellen).
GeraldG schrieb:

Zum größeren Haus muss ich leider sagen, dass das wegen der Z15 Förderung nicht geht. Diese deckelt auf 160qm Wohnraum. Da der Keller dort nicht hineinzählt, ist das eine praktische Erweiterung für uns. Ein größeres Haus, ohne Keller und ohne Förderung, kommt uns deutlich teurer als ein 150qm Haus mit Keller.
Eine Carporthinterhütte bzw. ein Garagenanbau würden abenfalls nicht zum Haus zählen. 160 qm nach DIN oder Wohnflächenverordnung ? (maximal ausschöpfen würde ich die Deckelung jedenfalls nicht).
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GeraldG28.11.24 17:13
11ant schrieb:

wäre doch bereits ein Erdkeller (sofern Du ihn aus der Thermischen Hülle herausläßt)
Der ist bisher in der Hülle.
11ant schrieb:

160 qm nach DIN oder Wohnflächenverordnung ? (maximal ausschöpfen würde ich die Deckelung jedenfalls nicht).
Nach Wohnflächenverordnung - Wohnflächenverordnung.
ypg28.11.24 18:56
GeraldG schrieb:

Prinzipiell sind wir, sofern man alles auf die 150qm bekommt auch mit 150qm zufrieden.
Ach so, und weil noch 10qm übrig waren, plant man noch einen Balkon, der ja auch anteilig mit zur Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung gehört.


Ich möchte ja jetzt keine Pferde scheu machen. Dennoch muss ja erwähnt werden, dass ein Büro im Keller nicht zu den Zubehörräumen gehört wie ein Technikraum.
Bei Energiestandard plus kommt der Keller in die thermische Hülle? Da bin ich mir nicht sicher. Wenn nicht, dann muss er baulich von den beheizten Räumen getrennt werden. Bedeutet geschlossene Kellertreppe?!

Allerdings wird ja auch wiederum ein oberirdischer Technikraum sowie ein Kellerersatzraum von der Wohnflächenverordnung abgezogen.
Zum Keller mit den Lichtschächten in den besagten Räumen bzw Büro sei noch gesagt: das Büro darf offiziell nie als Aufenthaltsraum benannt werden. Die Lichtschächte könnten bei einer Grundstücksbreite schon sehr einengend wirken, sodass die Nutzung des Grundstücks eingeschränkt wird.

Ich will aber auch sagen, dass ich mich da zu wenig auskenne, wie da was gerechnet wird.
Aber auch dafür gibt es hier ja genug Threads zum Thema.
K a t j a29.11.24 07:08
Da das Grundstück recht schmal ist, solltet Ihr nochmal über die Außenanlagen mit nachdenken. Carport für ein Auto - ja, und dann? Fahrräder, Roller, Dreirad? 2. Auto? Die meisten Carportbesitzer haben noch einen abschließbaren Raum hinten dran für diese Sachen. Gleich mit planen, sonst wird es knapp bei Euch! Eventuell dreht man das Haus besser.
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