Grundriss Einfamilienhaus mit Keller, 150qm, nur eingeschossig erlaubt

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GeraldG

Also, mein Planer hat sich noch einmal gemeldet und hatte noch ein paar Rückfragen. Den Entwurf den er dabei hatte hat uns nicht so gefallen.
Beim besprechen haben wir uns auf einen Entwurf geeinigt den er jetzt ausarbeiten soll.
Ich habe ihn schon einmal auf Basis von Katjas Vorschlag angepasst, damit ich hier schon zeigen kann wie der Plan ist. Viel musste man nicht machen.
Der Trick war, den Erker auf die Seite zu bringen. Da wir ein 18m breites Grundstück haben und 3m Abstand halten müssen ist das möglich, sofern der Erker 1,5m tief und maximal 5m breit ist. Das untergeordnete Bauteil darf dann bis auf 2m an die Baugrenze heran. Das wird aber noch einmal geprüft.
Garage ist eventuell nur ein Carport, je nachdem wie es wirkt.


Detaillierter Hausgrundriss mit Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer, Garage und Treppen


OG von Katja fanden wir ja super und maximal in Details zu ändern (noch nicht geschehen):


Grundriss eines Stockwerks: Küchen, Büro/Ankleide, Schlafzimmer, Bad, Terrasse, zentrale Treppe.


Vom Aussehen haben wir etwas gefunden, in dessen Richtung es dann vermutlich geht:


Modernes zweistöckiges Haus mit Balkon, Glasgeländer, Holzelementen und Gartenterrasse.


Liebe Grüße
 
11ant

11ant

OG von Katja fanden wir ja super und maximal in Details zu ändern (noch nicht geschehen):
Wobei ich den Balkon auf dem Erker nicht mit rüberschieben, sondern weglassen würde.

Mir ist aber immer noch nicht klar, welchen Sinn es haben soll (und ich warne davor, bzw. ermuntere nochmals zur Neuplanung), daß der Architekt hier einen Umpfriemelungsauftrag bekommt. Das ist doch Eulenspiegelskram, eine Zeichnung so "umzubauen" wie ein physisch bereits vorhandenes Gebäude. Einen Plan kann man schlicht zerknüllen und über die Papiertonne in die Kreislaufwirtschaft wieder hineingeben, da ist kein Gramm schwer zu trennender Bauschutt bei. Wozu also diese Samthandschuhe (und die Führung des Zeichenstiftes mit gefesselten Händen) ? - gehe zurück zur Badstraße, oder zumindest bis zum Südbahnhof !
 
G

GeraldG

Wobei ich den Balkon auf dem Erker nicht mit rüberschieben, sondern weglassen würde.
Ja, Balkon über dem Erker kommt weg. Soweit ich weiß darf man bei Unterschreitung der 3m auch keinen Balkon drauf bauen.

daß der Architekt hier einen Umpfriemelungsauftrag bekommt
Das geht ja auch nicht in dem Maße. Der hat natürlich den Auftrag bekommen den in sein System zu überführen, damit man von dort aus weiterplanen und alle Dokumente erstellen kann. Wie er das macht (verschieben vorhandener Wände oder neu zeichnen) ist mir egal, solange dann ein Plan wie oben herauskommt.
 
K a t j a

K a t j a

Du meinst, die Speis geht als untergeordnetes Bauteil durch? Das kann ich mir echt nicht vorstellen aber ich will Euch nicht entmutigen.
Der Offenheit seid Ihr Euch auch sicher? Das ist ja nicht immer ein Vorteil.
 
11ant

11ant

Ja, Balkon über dem Erker kommt weg. Soweit ich weiß darf man bei Unterschreitung der 3m auch keinen Balkon drauf bauen.
Du meinst, die Speis geht als untergeordnetes Bauteil durch? Das kann ich mir echt nicht vorstellen aber ich will Euch nicht entmutigen.
In den Bauwich kann die Speisekammer sicher nicht.
Der hat natürlich den Auftrag bekommen den in sein System zu überführen, damit man von dort aus weiterplanen und alle Dokumente erstellen kann.
Genau das ist doch die Umpfriemelung; von dieser unsauberen Vorgehensweise rate ich nachdrücklich ab.
Das geht ja auch nicht in dem Maße. [...] Wie er das macht (verschieben vorhandener Wände oder neu zeichnen) ist mir egal, solange dann ein Plan wie oben herauskommt.
Clean Code ist die Mutter der MTBF. Das gilt auch für Andersgläubige.
 
G

GeraldG

So,
ich habe die Zeit genutzt um noch einmal die für uns geltende Regelungen zu erfragen.
Entgegen der ursprünglichen Aussage des Rathauses, gilt für uns zwar die 68er Baunutzungsverordnung und die 72er Landesbauordnung, allerdings gilt für Abstandsflächen eine Übergangsregelung welche auf die aktuelle Landesbauordnung verweist. Entsprechend hätten wir nur 2,5m Abstand von der Grenze zu halten, Erker (maximal 5m x 1,5m aus der Wand hervortretend) müssen nur 2m Abstand halten. Grenzbebauung für Garagen und Carports maximal 9m pro Seite und 25qm Wandfläche.

Da das OG ja ziemlich klar ist, planen wir momentan nur EG.
Wir sind momentan so verblieben wie abgebildet. Der Plan ist von unserem Planer, ich habe nur die letzten gewünschten Änderungen eingetragen, deswegen sieht der vielleicht hier oder da etwas verschoben aus.
Die Wand zwischen Speisekammer und Fahrradgarage wird später nicht gebaut. Der Kniestock ist mit diesem Erker innen tatsächlich 1,5m hoch, was ja nahezu vollständiger Wohnraum ist.


Grundriss eines Hauses: Erdgeschoss mit Carport, Küche, Essen, Wohnen, Büro, Diele.


Die Diele ist für meinen Geschmack etwas zu groß und offen, meine Frau freut sich aber darauf. Im Notfall kann man dort natürlich einfach eine Wand weiter zu machen und gegebenenfalls eine Doppeltür. Aus Erfahrung bei meinen Eltern weiß ich aber, dass diese Tür quasi nie geschlossen wird. Eine Kommode o.ä. könnte auch an der "T-Wand" auf der rechten Seite zwischen Diele, Büro und Wohnzimmer Platz finden.

Küche haben wir uns noch nicht festgelegt. Von der Kochinsel komme ich immer weiter ab, da ich die Abzugslösungen hierfür meist blöd finde. Vor das Fenster soll sie auch nicht, bleibt eigentlich nur an die Wand zur Speisekammer. Die Tür zur Speisekammer soll eventuell als "versteckte Tür" geplant werden. Also die Tür selbst soll dann auch wie ein Schrank aussehen. Neben der Tür hätte ich dann einen großen amerikanischen Kühlschrank. Kühltruhe kommt in die Speisekammer. Wo genau die Tür zur Speisekammer hin kommt planen wir demnächst Mal, die ist ja aber schnell verschoben.
 
Zuletzt aktualisiert 02.10.2025
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