In @K a t j a s Fall nicht. In den 3 Metern darf keine Wohnfläche sein.Ich finde das OG gut aufgeteilt.
Aber, ist es nicht so, dass wenn die Garage quasi Bestandteil des Hauses ist, dass sie dann die 3 m Grenzabstand einhalten muss? Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob diese Hausgestaltung davon betroffen wäre.
Nee, nach dem Plan ist die rechte Garage ja quasi nur 1-stöckig und der Teil hätte wohl nur ein sehr flaches Dach, was an der Grundstücksgrenze die 3 m in der Höhe nicht überschreitet.Aber die Garage darf dann maximal 9m lang und 3m hoch sein. Und höher als 3m ist sie doch mit dem Dach?
Ganz normal, als wenn eine Garage an ein Haus angebaut wird.Ist halt nur die Frage wie ein so flaches Dach aussieht…