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nordanney
Warum?Ich "könnte" mir vorstellen, daß Du -unter den Voraussetzungen des TE- dann ganz geschmeidig die "A-Karte" gezogen hättest
Liebe Grüsse, Bauexperte
Ich habe als TE einen Bauantrag gestellt, der bewilligt wurde ==> alle Vorgaben des B-Plans bzw. der Gemeinde
eingehalten. Mit welchem Recht fordern sie dann noch einen Werkvertrag an (sofern es überhaupt einen Werkvertrag gibt - wir hätten z.B. keinen vorlegen können, da Einzelgewerkevergabe)?
Wenn es eine entsprechende Verpflichtung gibt (Standardfrage für Juristen: Wo steht das?), dann wäre es ja auch i.O. - ansonsten wüsste ich nicht, was die Gemeinde mein Werkvertrag angeht. Am besten noch die Finanzierung der Bank und einen Eigenkapital-Nachweis einreichen, damit auch die Sicherheit besteht, dass das Haus auch gebaut werden kann
P.S Ich streite mich gerne mit meiner Gemeinde. Hat auch schon viel für unser Baugebiet gebracht (da gibt es auch andere Streitwillige) - ein Streit muss aber immer in vernünftigen Bahnen verlaufen.