Fertigstellung Abnahme von Bauamt?

4,30 Stern(e) 3 Votes
U

Unregistriert

Guest
Hallo,

ich stehe vor der Frage, wann ich nun die Fertigstellung für unser Haus dem Bauamt melden muss/soll. Wir ziehen nächste Woche ins Haus ein. Aber verschieden Dinge sind noch nicht erledigt. Wie z.B. kein Außenputz, Bautreppe steht noch, Verkleidung der Dachfläche/Rigips noch nicht fertig. Wir wollen müssen aber einziehen wegen der Förderung. Muss ich die Fertigstellungsmeldung ans Bauamt senden um die Förderung beantragen zu können ?
 
U

Unregistriert

Guest
Für die Förderung solltest Du eingezogen sein und Dich beim Meldeamt umgemeldet haben.
Das wird auch manchmal durchs FA kontrolliert.
Fertigstellung ans Bauamt ist in Bayern auch später möglich, die kontrollieren eh nichts oder nur wenn Nachbarn ihr neuen Nachbarn anzinken.
Mindest Anforderungen zu Einzug: Haus fast fertig und bewohnt, Außenputz braucht man zum Einziehen nicht aber Heizung, Wasser, Strom, Kanal, Innenputz, Estrich, in den schon bewohnten Räumen auch ein Fußbodenbelag, Türen usw. .
 
U

Unregistriert

Guest
Also:
Beim Hausbau muss man im Jahr der Fertigstellung eben einziehen und beim Kauf in dem Jahr der Übergabe. Somit tappt man auch nicht in die so genannte Jahresfalle und hat dann auf jeden Fall die kompletten 8 Jahre sicher.




Hier kurz im Detail:
Nach dem BFH-Urteil vom 26.7.1980, BStBl. - 1981 - II S. 152 ist eine Wohnung dann fertig gestellt und damit bezugsfertig, wenn wesentliche Bauarbeiten abgeschlossen sind. Dazu gehören, dass Türen oder auch Fenster eingebaut, die Anschlüsse für Strom und Wasserversorgung, die Heizung sowie die auch sanitären Einrichtungen vorhanden sind und auch eine Kochmöglichkeit (Herd-Anschluss) besteht. Unerheblich ist es, wenn noch geringfügige Restarbeiten ausstehen. Wenn beispielsweise in einem Zimmern der Wohnung die Teppichböden eben noch nicht verlegt, oder die Wände noch nicht tapeziert sind oder im Außenbereich der Außenputz noch nicht aufgebracht, die Zuwege oder die Umzäunung auch noch nicht fertig gestellt sind. Dann gilt die Wohnung im steuerlichen Sinne trotzdem als fertig gestellt. Können also in einer Wohnung zwei Zimmer, die Küche, das Bad und die Toilette uneingeschränkt genutzt werden und sind eben nur Wohn- und Esszimmer noch nicht fertig gestellt, dann gilt der Einzug zumutbar. Die Wohnung gilt somit also als fertig gestellt (BFH-Urteil vom 17.4.1987, BStBl. - 1987 - II S.567).

Auf den Abnahmetermin durch die sogenannte Bauaufsichtsbehörde kommts nicht an. Auch können Sie nicht argumentieren, die Wohnung sei doch noch nicht fertig gestellt, weil Sie noch nicht eingezogen sind. In Zweifelsfällen versucht der Finanzbeamte anhand der eingereichten Rechnungen den Fertigstellungstermin zu überprüfen.

Schaffen Sie (bzw. der Angehörige) den Einzug im Jahr der geplanten Fertigstellung/Anschaffung nicht, sollten Sie den Zeitpunkt der Fertigstellung/Anschaffung verschieben. Als Bauherr könnten Sie zum Beispiel die Fertigstellung des Hauses verschieben, indem Sie das Badezimmer erst im folgenden Kalenderjahr einbauen. Als Käufer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung können Sie im Kaufvertrag festlegen, dass der Zeitpunkt der Anschaffung erst auf den 2. 1. des folgenden Kalenderjahres fällt.


Viele Grüße, frohe Weihnachten und einen unkomplizierten Umzug Unser Bau startet erst im März.
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3145 Themen mit insgesamt 42611 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Fertigstellung Abnahme von Bauamt?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Proxon lüftungs-Heizung Strom Verbrauch - Seite 654
2Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein 51
3Photovoiltalkanlage Batteriespeicher Förderung Einspeisevergütung? - Seite 244
4Strategisch gut geplante Abgabe Fertigstellung bei Bauaufsicht 11
5KFW55 Förderung + BAFA Förderung - Seite 457
6BAFA-Förderung für Wärmepumpe (Luft-Wasser-Wärmepumpe) bei Bau mit Bauträger 25
7Wohnung aus Zweifamilienhaus gleich nach Fertigstellung verkaufen 34
8Energiesparverordnung ohne Heizung 10
9Welche Fenster und Türen empfehlenswert? - Seite 321
10Zweite Wohneinheit ins Haus wegen der kfw-Förderung 153 - Seite 213
11Was ist mit meiner Heizung los? 10
12Keine Heizung wird genehmigt?! - Seite 315
13Wie funktioniert unsere Heizung in der neuen Mietwohnung? 12
14KFW 70 Förderung noch 2015 - Seite 324
15Die Qual der Wahl bei der Heizung 16
16Smarthome Förderung Neu 02/2020 103
17Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt. - Seite 17510
18Klima-Anlage nachrüsten --> KFW Förderung weg? 82
19Kfw 40 Plus Förderung - Verbot Einspeisungsvergütung? - Seite 221
20Endspurt - Heizung, Photovoltaik, KNX; alles unter einen Hut bringen - Seite 1057

Oben