Erste Planungen - Grundstücksaufteilung / Hausbau

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kbt09

kbt09

@ypg .. ich weiß, ich hatte nur dieses Beispielbild mal konstruiert, da in einem anderen Thread genau dieser Platz für die Treppe vorgesehen war, um diese Nicht-Üppigkeit zu demonstrieren.

Und in diesem Fall wollte ich demonstrieren, dass der von @Tschi vorgesehene Platz nun gar nicht ausreicht.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

ich hätte da noch eine Frage zu dem gemeinsamen Grundstücksanteil von ca. 200 qm.

Dient dieser "nur" Euch als Zufahrt und Zugang zum Haus, oder wird diese Fläche auch von den Bewohnern von Grundstück 1 genutzt?

Mir persönlich gefallen die Wände im 45° Winkel sehr gut - wir haben in unserem DG die Zugänge zu den Kinderzimmern auch mit zwei Wänden im 45° Winkel gestaltet und bisher hat der dadurch großzügigere Flur und die Abweichung vom üblichen rechten Winkel noch jedem Besucher gefallen. Ist eben, wie so vieles, Geschmacksache...:cool:

Wenn Euch so etwas gefällt, dann baut es so - wir haben uns von Bezeichnungen wie "Notlösung" auch nicht kirre machen lassen und sind heute sehr froh darüber.

Das Bad im EG wäre mir persönlich auch zu groß - im Hinblick auf eine später mögliche Aufteilung in zwei Wohnungen jedoch nicht völlig unsinnig.

Die Bedenken zur Treppe teile ich - finde sowohl Lage als auch Dimensionierung etwas unglücklich.

Die Wand zwischen Schlafzimmer und Ankleide würde ich auch nochmal überdenken. So könnt Ihr nur einen Schrank stellen, sonst wird es zu eng - wie wäre denn die Idee, statt der Trennwand einen Einbauschrank (deckenhoch) einzuplanen - damit hättet Ihr den Stauraum nahezu verdoppelt - genau so haben wir unseren Schlaf- / Ankleidebereich auch gestaltet.

Das Bad im DG würde ich auch nochmal überdenken - zumindest Dusche und WC (samt Fenster) würde ich gegeneinander austauschen - dadurch könnte der Duschkopf an der schmaleren Stirnseite der Dusche angebracht werden und höchstwahrscheinlich auf eine Duschtür komplett verzichtet werden.

Grüße,

Dirk
 
D

DG

Bebauungsplan/Einschränkungen

-> Es handelt sich um ein 1270 qm Grundstück, welches uns nicht alleine gehört. Wir würden es gerne teilen und mit zwei Familien dann bebauen. Hierzu haben wir einen ersten Planentwurf erstellt. Dieser enthält unsere Überlegungen zur Grundstücksgröße, zu der Grenzziehung (nach Möglichkeit eine Realteilung), zu der umliegenden Umgebung und zu der groben Raumausrichtung.
Das Grundstück ist ansteigend, der Höhenunterschied ist im Plan ebenfalls enthalten. Da es sich im alten Ortskern befindet, gibt es keinen Bebauungsplan. Dadurch haben wir relativ geringe Vorgaben.
Das Grundstück befindet sich in einer Sackgasse, welche kaum Parkmöglichkeiten aufweist. Aus diesem Grund müssen Autos auf dem Grundstück untergebracht werden.
Hallo Tschi,

Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl sollte kein Problem sein, die Grundstücksaufteilung wäre in NRW allerdings unnötig teuer und würde Baulasten auslösen, daher mit AR/Vermesser sprechen, ob es andere Lösungen gibt.

- Ist das Baugrundstück bereits durch Baulasten für die Hallen des Winzerbetriebes belastet?
- Warum soll das Gemeinschaftsgrundstück gebildet werden? Würde ich mit Grunddienstbarkeiten lösen ...
- Garage direkt an der Straße zulässig?

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
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